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Instrnction, nach welcher sich die Caminfei­ger in der Provinz Hessen: hinsichtlich ihrer Dienst­obliegenheiten^ zu. r i chte m habe n.

I) Der Caminfeger hat über die in seinem District befindlichen Schornsteine genaue Aufsicht j«. halten ,. und hierzu: auch seine Leutefür deren Treue und Ehrlichkeit er zu stehen hat, gehörig mv. znweisen.. Wird ein Schornstein bei der Fegung, schadhaft, oder feuersgefährlich befunden; so hat. er. hiervon-sogleich dem Qrtsschultheissen / so wie dem- Besitzer des Hanfes und dem: einschlägigen Be­amtem zur. Abstellung dieser Gebrechen Anzeige, zm wiederholen,. bis die Vorge­fundene Gebrechen wirklich, abgestellt sind..

2). Bricht in dem ihm übertragenen Distrikte Feuer aus ; so hat sich der Ca- minfeger. falls es die Lage seines Wohn­orts erlaubt/ sogleich nach §.40. der Fcuerordnung vom iLtcnIuny 1767., mit seinen Leuten auf die Brandstätte zu begeben und unter, dem Befehl des Be­amten zur. Dämpfung des Feuers aüem möglichen Fleiß: anzuwenden.

( Der Verfolg künftig.)

im: Ansbleibttugsfalle gänzlicher Prä- clnsion von der Masse zu gewärtigen.

Langgöns den 6ten April 1820.

Großherzogl. Hess. Justiz amt Hüt- tenberg.

I. v. Za ng e n.

Bekanntmachungen

1) Die der Wittwe und den Kindern des verstorbenen Kirchenvorstehers, Frrd- rich Simon in Wetzlar, gehörigen £ von tS2 , oder des hiesigen Zehuden, welche in einem 10jährigen Durchschnitt 2 Fuder 12 Garben Korn, 54 Garben. Waitzen,, 2.Fuder Gerste,. 12 Garben Haber, 10 Schab Erbsen, 12 Gebund Flachs, 9 Körbe Weiskohl, 21 Körbe Kohl­rüben, und ^Achtel Kartoffeln jährlich ertragen., solien Freytag den. 9ten Iuny I. I. Nachmittags 2. Uhr, im Wirths- haus zum Löwen dahier an den Meist-- bietenden auf zu bewilligende. Zahlungs- Termine öffentlich verkauft, oder, wenn keine annehmliche Käufer sich finden soll­ten , auf 5 Iahee verpachtet werden.

Die ftstgcsezten Zahlungs-Termine wird Unterzeichneter Jedem auf Befra­gen eröffnen.

Herrmannstein. den Iten May 1320ä

.ulQO uer,ul, tu ^....3, 3) Dem mir mehrmals geäußerten

aber weiterer rechtlichen: Verfügung und. Wunsche., auch aus meiner F.abricka eft

Wetzlar den 13ten Mai 1820;

Die. König!.. Prcnss. Krers-Kassc.

Schot, t..

Ediktalladuntz'. Vdn Patrimonialgerichts wegen..

Zur Einleitung des über das Buff, Lt-

Vermögen des Wittibers. Caspar Dern. o.h00 . ...

zu Leihgestern, von Großherzogl. Hessi- 2) Donnerstags i ch Um jinn uc- schem Hofgerichte zu Giesen,, erkannten fts Iahrssoll m Kredel kl een und den Concnrprocesses , von hochdemftlben be- folgenden Tag w Gleiberg eine Quan- auftragt, werden andurch alle be - und tität herrschaftlicher Fruchte, lm Korn, unbekannte Gläubiger jenes aufgefordert,. Hafer, und Lern: bestehend , osseut!:ch ge-

Samstaqs den. 3reu Juny d. I.,- gen baare Zahlung versteigert werden. Morgens 8 Uhr,. in Person oder durch Die Versteigerungen werden Vormittags, hinlänglich Bevollmächtigte,, mit ihren. 1041 hr ihren Anfa11g^nehmciL^ in Händen habenden Original - Schuld- " " " .....*

Verschreibungen: in des Unterzeichneten.

Gerichtsstube sich einznfinden, ihre Forde­rungen richtig zm stellen , sich des Ver­suchs der: Güte ,. im deren. Entstehung: