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Ediktalladungen. 1.
Edictalladung deren unbekann- te n Gläubige r des Wittibers Heim rieh Gärtner zu Kirchgöns und dessen unmündigen Kinder berreffent.
Zur Richtigstellung sowohl des Passiv-Standes derer rübricirten Personen, als auch zum Vollzug eines, zwischen denselben und deren Gläubiger eingeleiteten Nachlaßvertrags zur Verhinderung des, gegenfalls unvermeidlichen Con- curses derer letzteren, werden andurch alle, bis hierhin sich nicht mit ihren Forderungen gegen Heinrich Gärtner und dessen Kinder gemeldet habende Gläubiger, in Gefolg höheren Auftrags edic- taliter aufgefordert, sogewis binnen 4. Wochen a dato ihre Forderungen bey der unterzeichneten Behörde anzuzeigen und richtig zu stellen, als anfhnsten sie nicht weiter mit jenen gehört, gänzlich von der Gärtnerischen Vermögens-Masse abgewiesen und ausgeschlossen , sofort die bekannte Gläubiger mit ihren, nach-" dem vorbemerkten Nachlaß - Vertrag festgesetzten Forderungen nach Genehmigung desselben aus dem vorhandenen Vermögen befridigt werden.
Signatum Langgöns am 2tenJulii 1820.
Großherzogl, Hess. Justrzamt Hütten berg.
I. v. Zangen.
H.
Die Gläubiger des verstorbenen Kaspar Krämer sen. zu Steinbach werden auf Freitag den Iten Septb. dieses Jahres vorgeladen, um ihre Forderung an dessen Nachlaß anznzeigcn und klar zu stellen , unter dem Rechten acht heile des Ausschlusses vou der Masse.
Bei der Geringfügigkeit der Masse im Verhä'ltniß gegen die, jetzt fchon bekannten Schulden ist von Großherzogl. Hofgerichte dahier, eine Uebereinkunft, zu Stande zu bringen zu suchen, Aus'
drücklich anempfohlen worden, welche hierdurch und zugleich augeküudigt wird, daß die Minderzahl, nach Qualität und Quantität, dem Beschlüsse der Mehrzahl untergerodnet wird.
Giej;en den 28teu August 1820.
Großherzoglich Hessisches Land- Amt das.
F o ll e n i u s.
Bekanntmachungen.
1) Da man in Erfahrung gebracht hat, daß dre Erhebung der nach der höchsten Verordnung auf das Jahr 1818 ausgeschlageneu Zinsen der Städtischen Kriegskosten-Kapitalierr auf das Jahr 1819 quittiret worden, weil nach dem genehmigten Register, welches im Jahr 1819 ansgefertigt worden, die Erhebung nicht früher vorgenommeu werden konnte; so wirb ans eiugelaugte Verfügung Großherzogl. Stadt-Amts den hiesigen Einwohnern hiermit bekannt gemacht, daß alle von dem Erheber Heinrich Büfch über die oben bemeldete Zinsen ausgestellte Quittungen, von dem Jahr 1818 zu verstehen seien, daher jeder welcher die aus Versehen auf 1819 ausgestelte Quittung umgeschriebeu, und auf das cigeutliche Hebregister vom Jahr 1818 berichtigen lassen will, bey dem gedachten Erheber Heinrich Busch sich zu melden habe, welcher beauftragt worden, die Quittungen auf Verlangen umzuschreiben.
Giessen den 16ten August 1820.
Bürgermeister und Rath daselbst.
2) Nachstehende, dem Burger und Schuhmacher Wilhelm Hermann Löber dahier zugehörige Grundstücke, uemlich : 691 Elafter (204* N.) Acker, stößt aufden Gleiberger Weg an Conrad Noll
348 Clafter (102^ R.) Acker unter der Hard an Johannes Metzler von Heuchelheim ist zehndft.
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