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Ediktalladungen. 1.

Edictalladung deren unbekann- te n Gläubige r des Wittibers Heim rieh Gärtner zu Kirchgöns und dessen unmündigen Kinder berreffent.

Zur Richtigstellung sowohl des Pas­siv-Standes derer rübricirten Personen, als auch zum Vollzug eines, zwischen denselben und deren Gläubiger eingelei­teten Nachlaßvertrags zur Verhinderung des, gegenfalls unvermeidlichen Con- curses derer letzteren, werden andurch alle, bis hierhin sich nicht mit ihren For­derungen gegen Heinrich Gärtner und dessen Kinder gemeldet habende Gläubi­ger, in Gefolg höheren Auftrags edic- taliter aufgefordert, sogewis binnen 4. Wochen a dato ihre Forderungen bey der unterzeichneten Behörde anzuzeigen und richtig zu stellen, als anfhnsten sie nicht weiter mit jenen gehört, gänzlich von der Gärtnerischen Vermögens-Masse abgewiesen und ausgeschlossen , sofort die bekannte Gläubiger mit ihren, nach-" dem vorbemerkten Nachlaß - Vertrag fest­gesetzten Forderungen nach Genehmigung desselben aus dem vorhandenen Vermö­gen befridigt werden.

Signatum Langgöns am 2tenJulii 1820.

Großherzogl, Hess. Justrzamt Hüt­ten berg.

I. v. Zangen.

H.

Die Gläubiger des verstorbenen Kaspar Krämer sen. zu Steinbach wer­den auf Freitag den Iten Septb. dieses Jahres vorgeladen, um ihre Forderung an dessen Nachlaß anznzeigcn und klar zu stellen , unter dem Rechten acht heile des Ausschlusses vou der Masse.

Bei der Geringfügigkeit der Masse im Verhä'ltniß gegen die, jetzt fchon be­kannten Schulden ist von Großherzogl. Hofgerichte dahier, eine Uebereinkunft, zu Stande zu bringen zu suchen, Aus'

drücklich anempfohlen worden, welche hierdurch und zugleich augeküudigt wird, daß die Minderzahl, nach Qualität und Quantität, dem Beschlüsse der Mehr­zahl untergerodnet wird.

Giej;en den 28teu August 1820.

Großherzoglich Hessisches Land- Amt das.

F o ll e n i u s.

Bekanntmachungen.

1) Da man in Erfahrung gebracht hat, daß dre Erhebung der nach der höchsten Verordnung auf das Jahr 1818 ausgeschlageneu Zinsen der Städtischen Kriegskosten-Kapitalierr auf das Jahr 1819 quittiret worden, weil nach dem genehmigten Register, welches im Jahr 1819 ansgefertigt worden, die Erhebung nicht früher vorgenommeu werden konnte; so wirb ans eiugelaugte Verfügung Großherzogl. Stadt-Amts den hiesigen Einwohnern hiermit bekannt gemacht, daß alle von dem Erheber Heinrich Büfch über die oben bemeldete Zinsen ausge­stellte Quittungen, von dem Jahr 1818 zu verstehen seien, daher jeder welcher die aus Versehen auf 1819 ausgestelte Quittung umgeschriebeu, und auf das cigeutliche Hebregister vom Jahr 1818 berichtigen lassen will, bey dem gedach­ten Erheber Heinrich Busch sich zu mel­den habe, welcher beauftragt worden, die Quittungen auf Verlangen umzu­schreiben.

Giessen den 16ten August 1820.

Bürgermeister und Rath daselbst.

2) Nachstehende, dem Burger und Schuhmacher Wilhelm Hermann Löber dahier zugehörige Grundstücke, uemlich : 691 Elafter (204* N.) Acker, stößt aufden Gleiberger Weg an Conrad Noll

348 Clafter (102^ R.) Acker unter der Hard an Johannes Metzler von Heuchelheim ist zehndft.

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