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Gläubiger für einverstanden angeuom-
v.
Oeffentliche Ladung an die Gläubiger von dem Augenarzt
Wilhelm Melior zu Großenbuseck.
Nach der amtlichen Aufnahme be- tragt das Vermögen von Wilhelm Mer lior 418 fl. 5 fr. und dessen angezeigte Schulden dagegen 1217 fl. 47 fr.; es sehr len also, wenn auch feine weitere Schul- Len sich entdecken , au Vermögen 799 fl. 44 fr. Nicht der Rückstände an Steuern nnd an herrschaftlichen Geldern, welche dermalen noch nicht ausgemittelt sind, ui gedenken, ruhet auf dem Vermögen eine gerichtlich verbriefte Capitalschuld von 150 fl. mit Zinsen von 2Jahren. Großherzoglich Hessisches Hofgencht zu Giessen hat am 14ten d. M. den Con- curs erkannt mit» zugleich dem unterzeichneten Amte, die Gute zu versuchen aufgctragen. Demnach werden sammt- ließe Glänbiger von Wilhelm Melior auf
Montag den 25tcnSept. d. I. vorgeladen, um ihre Forderungen an solche klar zu stellen, und des demselben etwa zu bewilligenden Nachlasses wegen sich zu erflären, unter der Androhung respective des Ausschlusses ihrer Forderungen von der Masse und dessen, daß
F o l l e n i u s.
Ediktalladungen.
I.
Alle diejenige, welche an den ohne Leibeserben zu hinterlassen verstorbenen Burger und Bäcker Georg Wörmbser dahier eine Forderung zu haben vermeinen, werden hiermit zu Richtigstellung des Inventar!! aufgefordert, solche binnen 14 Tage so gewiß bey Amt anzuzeigen, als sonsten die Masse vertheilet, und nachmalen sie weiter nicht mehr gehöret werden können.
Giessen den 22. August 1820.
Grvßerzogl. Hess. Stadtamt.
R a y ß.
II.
Ueber das Vermögen des Ankerwirth Georg Heß dahier ist von Großherzogl. Hessichem Hofgericht zu Giessen, da dessen Activ - Vermögen nicht hinreicht die Passiva zu decken, der förmliche Gant- Proceß erkannt worden, daher werden dessen sämtliche, sowohl bekanutc aiS unbekannte Gläubiger hiermit edictati- ter aufgefordert in dem auf
Freitag den 29. Sept. Morgens 8 Uhr anberaumten Termin so gewiß bei unterzeichnetem Amte zu erscheinen und ihre allenfalls habenden Forderungen zu li- quidiren, als sie gegeufalis nicht weiter gehört und von dieser Masse ausgeschlossen werden/
Giessen den 20. August 1820.
Großherzogl. Hessisches Stadtamt. R a y ß.
Be-
men werden sollen.
Grvßenbuseck den 25. Aua» 1820.
Großherzogl. Hess. Freyherrl.
Vuseckisches Amt das.
vottZty^ Bekanntmachung, sie, des Nachlasses, oder der Zahlungs- Nacheiner Bekanntmachung des K. fristen halber, mit der Mehrzahl der Baierschen Haupt - Münzamts sind fal- — «•- ——...........
sche Baierfche Kronenthaler mir der Jahrzahl 1815 im Umlauf, welche ziemlich tauschend nachgemacht, jedoch daran zu erkennen sind , daß sie merklich dicker und um § leichter sind, als die achte , daß die Haare grob gearbeitet sind nnd auf der Rückseite ungefähr in der Mitte des Zepters sich ein kleines X befindet, die Verzierungen des Schwertgrisss mangeln, und die Buchstaben etwas kleiner sind. Man warnt Jedermann vor der Annahme solcher falscher Stücke.
Giessen den 4ten September 1820. Großherzogl. Hessische Polizeh- Deputation das.


