Ausgabe 
27.2.1819
 
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Bekanntmachungen.

f) Nach der eingelangten tuib auch in den Zeitungen bekannt gemachten höch­sten Verordnungen, sollen die Zinsen tz»u den / in dem lezteru Krieg ansger «ommenen Kapitalien, auf sämmtliche steuerbare Objeete ansgeschlagen und un­verzüglich erhoben werben.

Die Kräfte des hiesigen Stadt/ Ae- rarii reichen nicht hin, alle diese Zmftn zu berichtigen , jedoch hat man zur Er­leichterung der hiesigen Einwohner die Einleitung getroffen, dast nur emsweilen die Zinsen von den in die 3te Classe ge, ferten Kapitalien ansgeschlagen worden sind; die von den beiden ersteren Claft scn fälligen Zinsen aber vor der Hanv fernerhin aus den städtischen Revenuen berichtigt werden. ,

Die Register über diese ausgeschla­genen Zinsen siird dem Erheber Busch behändigt worden, welchem die Weisung geschehen ist, die Erhebung sogleich vor- 1UnC^1 werben demnach sämtliche hie­sige Einwohner, welche hierzu beizntra- acn schuldig sind, anfgefordert, den ih­nen ertragenden Beitrag, ohne weiteren Aufschub zu bezahlen, gegenfals dre

Saumhaften sich der Pfändung nachm«'- len zu gewärtigen haben. -

Giessen den löten Februar' 1819.

Großherzogl. Hess. Stadt-Amt. Ray ß.

2) Der dem Entwässerungs - Insti­tut' gehörende, noch ohugefehr.lüpo O Klafter (gegen zwei borgen altes Maas) enthaltende Theil des Wailstücks beim Selzerthor, kann nunmehr ebenwohl ge­gen die Taxe vo!» 1 st. 54^- fr. für die Klafter (6 ff. 28 fr. für- die alte Ru­the,) abgegeben werben ; und haben sieh die Kausinstigen deßfalls au Wvßlftrwgft Ober-Direction der Entwässerungs - An­

stalt zu wenden.

Giessen den 25. Febr. 1819.

Kohlermann, Wasserbau meist er.

5) Da des BuMUs und Buchbin­ders Friedrich Heilchich Senner Wittwe dahier entschlossen i|I\ ihren Garten von 1/2 Morgen 7 Rüth. Sch. am unter­sten Riegelpfad au Anton Mullers Wutch, nicht 2 Alb. 4 Hahneugeid zur Ren- rhei, und ist zehudfrei, Montag den 8ten März des Nachmittags 2 Uhr in der Be­hausung des Burger und Wirth Friedrich Lonu, öffentlich an den Meistbietenden versteigern zu lassen; so wird solches hiermit bekannt gemacht.

Giessen den 25ten Febr. 1819.

Grosherzogl. Hess. Stadt - Amtsft- eretariat das.

Staudinger.

4) Nachbemerktc von des Schulleh- rer Johann Jost Scherers Wittwe da- hierhinterlassene Grundstücke, nemlrch 1/4 M- 32 R. 14 Sch. Wirft am Heeg­

strauch an Georg Melchior Sack, girbt 9 Alb. Zins aufs Rathhaus, 3/4®^Vst.'"5 1/2Sch. Wirft daselbst

an Hrn. Daniel Steinberger, ist zhdfr.,

volizev # Bekanntmachung.

Da das Schießen in den Hausgär- len und Höfen der Stadt seit kurzer Zeit so sehr überhand genommen hat, daß darüber nicht nur laute Beschwerden ge­hört werden, sondern sogar- die ans der Schoor Vorübergehenden nicht sicher sind, durch dieses Schießen getroffen zu werden: so wird hiermit alles und jedes Schießen innerhalb der Stadt und aus der Schoor Jedem , er fei) welches Al- fers ober Standes er wolle, bei Vermei­dung fünfzehn Gulden Strafe, oder für Unvermögende einer angemessenen rei- bessirafe, untersagt.

Giessen den 25. Febr., 1819

Großherzogl. Hessische Polizcy- Deputation das.