Bekanntmachungen.
f) Nach der eingelangten tuib auch in den Zeitungen bekannt gemachten höchsten Verordnungen, sollen die Zinsen tz»u den / in dem lezteru Krieg ansger «ommenen Kapitalien, auf sämmtliche steuerbare Objeete ansgeschlagen und unverzüglich erhoben werben.
Die Kräfte des hiesigen Stadt/ Ae- rarii reichen nicht hin, alle diese Zmftn zu berichtigen , jedoch hat man zur Erleichterung der hiesigen Einwohner die Einleitung getroffen, dast nur emsweilen die Zinsen von den in die 3te Classe ge, ferten Kapitalien ansgeschlagen worden sind; die von den beiden ersteren Claft scn fälligen Zinsen aber vor der Hanv fernerhin aus den städtischen Revenuen berichtigt werden. ,
Die Register über diese ausgeschlagenen Zinsen siird dem Erheber Busch behändigt worden, welchem die Weisung geschehen ist, die Erhebung sogleich vor- 1UnC^1 werben demnach sämtliche hiesige Einwohner, welche hierzu beizntra- acn schuldig sind, anfgefordert, den ihnen ertragenden Beitrag, ohne weiteren Aufschub zu bezahlen, gegenfals dre
Saumhaften sich der Pfändung nachm«'- len zu gewärtigen haben. -
Giessen den löten Februar' 1819.
Großherzogl. Hess. Stadt-Amt. Ray ß.
2) Der dem Entwässerungs - Institut' gehörende, noch ohugefehr.lüpo O Klafter (gegen zwei borgen altes Maas) enthaltende Theil des Wailstücks beim Selzerthor, kann nunmehr ebenwohl gegen die Taxe vo!» 1 st. 54^- fr. für die □ Klafter (6 ff. 28 fr. für- die alte Ruthe,) abgegeben werben ; und haben sieh die Kausinstigen deßfalls au Wvßlftrwgft Ober-Direction der Entwässerungs - An
stalt zu wenden.
Giessen den 25. Febr. 1819.
Kohlermann, Wasserbau meist er.
5) Da des BuMUs und Buchbinders Friedrich Heilchich Senner Wittwe dahier entschlossen i|I\ ihren Garten von 1/2 Morgen 7 Rüth. Sch. am untersten Riegelpfad au Anton Mullers Wutch, nicht 2 Alb. 4 Hahneugeid zur Ren- rhei, und ist zehudfrei, Montag den 8ten März des Nachmittags 2 Uhr in der Behausung des Burger und Wirth Friedrich Lonu, öffentlich an den Meistbietenden versteigern zu lassen; so wird solches hiermit bekannt gemacht.
Giessen den 25ten Febr. 1819.
Grosherzogl. Hess. Stadt - Amtsft- eretariat das.
Staudinger.
4) Nachbemerktc von des Schulleh- ■ rer Johann Jost Scherers Wittwe da- hierhinterlassene Grundstücke, nemlrch 1/4 M- 32 R. 14 Sch. Wirft am Heeg
strauch an Georg Melchior Sack, girbt 9 Alb. Zins aufs Rathhaus, 3/4®^Vst.'"5 1/2Sch. Wirft daselbst
an Hrn. Daniel Steinberger, ist zhdfr.,
volizev # Bekanntmachung.
Da das Schießen in den Hausgär- len und Höfen der Stadt seit kurzer Zeit so sehr überhand genommen hat, daß darüber nicht nur laute Beschwerden gehört werden, sondern sogar- die ans der Schoor Vorübergehenden nicht sicher sind, durch dieses Schießen getroffen zu werden: so wird hiermit alles und jedes Schießen innerhalb der Stadt und aus der Schoor Jedem , er fei) welches Al- ■ fers ober Standes er wolle, bei Vermeidung fünfzehn Gulden Strafe, oder für Unvermögende einer angemessenen rei- bessirafe, untersagt.
Giessen den 25. Febr., 1819
Großherzogl. Hessische Polizcy- Deputation das.


