Ausgabe 
25.9.1819
 
Einzelbild herunterladen

) 154 (

EdiktaKadungen.

1

Elisabeth , Konrad Schuchmanns Wittwg, und Marianne, Ruppert Sei­bels Frau allhier , haben um Vorladung ihrer lauge abwesenden Briider Eber­hard und Caspar Georg, und resp. de­ren etwaigen rechtmäsigen Erben, bei hiesigem Amte gebeten.

Der Eberhard Georg stand ehedem und noch im Jahr 1801. in Kaiserlich Oestreichischen Diensten, und zwar im löblichen Graf Kaunitzischen Regiment, der Caspar Georg aber war nach den im Jahr 1803. eingegangenen Nachrichten in eben diesem Jahr als Gardist zu Mannheim mit Hinterlassung eines Soh­nes gestorben.

Sowohl dieser Sohn des Caspar Georg , als jener Eberhard Georg oder ihre etwaigen rechtmäsigen Erben wer­den demnach hierdurch vorgeladeu, sich unter gehöriger Legitimation zum Em­pfang des hier noch ausstehenden nicht bedeutenden Vermögens binnen 4. Mo­naten so gewiß zu melden, als dasselbe sonst den hiesigen Geschwistern wird ver­abfolgt werden.

Amöneburg den 26ten Ang. 1819.

Kurfürst!. Hess. Justizamt daselbst. C. Geisler.

In 11 dem. Buderus.

n.

Die von Großherzogl. Hess. Hof- gcricht der Provinz Oberhessen mir auf- getragene Richtigstellung des Nachlasses von dem Freiherrlich' Riedeselischen Sammt - Revierförster Knabe in Gunze- ncu macht zu wissen nöthig, daß sämmt- liche, auf diesem Nachlaß haftenden Schulden bekannt werden. Zu diesem Zweck lade ich daher alle diejenigen, bis jetzo noch nicht ausgetretenen Personen, welche an den gedachten Nachlaß An­sprüche zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich vor, dieselben innerhalb einer.

mit dem Tage, an welchem gegenwär­tige Aufforderung zum erstenmal in öf­fentlichen Blättern erscheint, zu laufen anfangenden Frist von sechs Wochen, tnu ter dem weiter nicht bekannt gemacht werdenden Präjudiz, daß sie, wenn.sie diesen Termin Nichteinhalten, das recht­liche Gehör hiermit verweigert werden wird, bei mir zur Anzeige zu bringen und rechtsgenügend zu begründen.

Giessen am Iten Sept. 1819.

Der Kommissarius

Seyd, Großherzogl. Hess. Hofgerichts­sekretär.

Bekanntmachungen.

1) Nachdem Großherzogl. Hessisches hoch verordnetes Hofgericht dahier den hiesigen Burger und Kirchensenior Jo­hannes Seipp der Verwaltung seines Vermögens entsezt, und ihm in der Per­son der hiesigen Burgers Peter Seipp einen Curator, ohne dessen Zustim­mung er keine für ihn verbindliche Ge­schäfte eingehen kann ,, beygeordnet i)at, so wird solches hierdurch zur öffent­lichen Kennmiß gebracht.

Giessen den 16ten Sept. 1819.

Von Commissions wegen. W i n h e i m.

2) H e u l i e f e r u n g betreft fe n d. Freitags den 8ten Octbr. 1819. des Vormittags 10 Uhr, sollen auf der hiesigen Rentamts-Geschäftsstube circa 500. Centner Heu zu Bestreitung der 1819er Amtsdienerschaftlichen Besoldun­gen , vorbehaltlich hoher Genehmigung, an den Wenigstnehmenden zur Lieferung versteigert werden, welches hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.

Gladenbach am iltenSept 1819.

Großherzoglich Hessisches Rentamt daselbst.

S e i p p e l.

3) Die