Ausgabe 
21.8.1819
 
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) 134 (

pslizeyrBekanntmachung.

Es ist zur Kenntniß der unterzeichn treten Behörde gelangt, daß die nach öffentlichen Nachrichten an einigen Orten verübte Gewaltthätigkeiten gegen israe- litische Glaubensgenossen auch bei der hiesigen Judenschaft Besorgnisse erregt haben.

Die Gieser Bürger und Einwohner achten die Gesetze, und lieben die Ordn unng. Dieses kann die unterzeichnete Stelle aus ihrem Geschäftskreise bezeun gen.

Die Judenschaft kann daher auch auf den rechtlichen und toleranten Sinn der Bewohner dieser Stadt vertrauen, und nach wie vor, des gesetzlichen Schun tzes und Beistandes versichert fei)tu Giessen den 18. August 1819.

Großherzogl. Hessische Polizey- Deputation das.

Ediktulladung.

Ans Verfügung des hiesigen Grosn herzoglichen Hofgerichrs werden, bei sich ergebener Unzulänglichkeit des Vermön gens vom Burger und Schmidt Heinn rtch Schwalb zu Staufenberg zum Ben Hufe der Tilgung seiner Schulden, des­sen Gläubiger hierdurch vorgeladen, in dem, auf Dienstag den 24ten August dieses Jahrs bestimmten Termin ihre Forderungen an Heinrich Schwalb ann zuzeigen und klar zu stellen, und sich der Vorschläge zur Güte zu gewärtigen, un­ter dem Rechtsnachtheil der Ausschlie- fung ihrer mit ihren Forderungen an die Masse.

Giessen den IRenJul. 1819.

Großherzoglich Hessisches Land- Amt das.

F o l l e n i u s.

Bekanntmachungen.

1) Johann Georg Ziegler, Einwoh­ner zu Daubringen, hat in Mobilien deflehend 79 fl. 24 kr. Vermögen in Dam

bringen zurnckgelaffen und verschuldet dagegen an die bereits ausgetretenen Gläubiger 168 fl. 28 kr. Diese Gläubi­ger mit Ausnahme Eines von ihnen, zu Folge eines, auf die frühere .Existenz seiner Forderung gegründeten Vorrech­tes und der zugleich ausgetretenen Steu­ererheber , haben berücksichtigend der Utv zurcichenheit der Vermögensmasse, bei) dem, zur gütlichen Abtheiluug gemachten Versuche dahin gestimmt, daß die Masse verhältnißmässig unter sie vektheilt werde.

Die etwaigen unbekannten Gläubi­ger von Johann Georg Ziegler werden demnach vorgeladen aus Freytag de» 17ten September dieses Jahrs, um ihre Forderungen zu begründen und die, we­gen gleichmässiger Beylcgung in Güte ihnen zu machenden Vorschläge anzuhö- ren; unter dem Rechtsnachtheil der Aus­schließung ihrer, von der geringen Ver­mögensmasse.

Giessen am 17ten August 1819. Großherzogl. Hessisches Landamt.

§ ollen tu s.

2) Betreffend den öffentlichen Ver­kauf der Wirthschaftsgebäude mit Zube­hör des Gememdsmanns Eberhard Rinn auf'm Windhof, unweit Heuchelheim, gelegen.

Eberhard Rinn hat sich entschlossen, seine Wirthschaftsgebäude zum sogenann­ten Windhofe, bestehend in gern innig em 3 stockigen Hause , einer Scheuer und mehreren Ställen, mit dem Hofraums- grund und 1/2 Morgen Land, sämmt- lich an der Strafe von Giesen nach den Aemtern Königsberg, Blankenstein, Bie­denkopf u. s. w. und an der Fahrstraße vom Königs. Preuff. Amte Atzbach nach Gleiberg, Launspach, Wismar u. s. w. gelegen, öffentlich versteigern zu lassen, und es ist hierzu Termin auf

Montag den 23ten August d. J.Mit, tags l Uhr,

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