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übrige, mit denselben in gleichem Rang stehende Militair - Personen, betrifft , so solle von denselben ohne Vorwissen und schriftliche Einwilligung ihres Compagnie - Commau- bauten, oder in Abwesenheit derselben desi commandirenden Olfi- ciers, gemachte Schulden, schlechterdings ungültig und unverbindlich seyn, und zwar ohne Unterschied/ ob die Schuldner eigenthümliches Vermögen haben ober nicht:/z sieht man sich veranlaßt ,, diese höchste Verordnung bei) den dahiesigen Einwohnern nochmals und mit dem Bedeuten in Erinnerung zu bringen, baß künftighin burchaus- keine Klage für. an So.- bateii verborgte Sachen — am wenigsten für Getränke — dahier mehr angenommen werben könne..
Polley # Sefcmntmadnmcu schärft worden ist, und darinn ausdnick- Es hat sich auswärts das Gerüchte lich und wörtlich verordnet steht verbreitet, als ob in hiesiger ©tabtiin. „ Was die Unterofficiers und ge-
ter dem Rindvieh eine ansteckende Krank- meine. Soldaten , wie auch alle
beit herrsche. Diese Krankheit , woran seit dem 2ten Februar fein. Stuck gefallen, ist die Lungenfäule, welche gegenwärtig an vielen Orten in Nieder lach- fcii, am Rhein und anderwärts herrsche und in der vorausgegangenen Witterung und Futter ihren. Grund hat. Diese Luugenfäule ist aber, nach dem Ausspruch von Sachverständigen , blos in engen dumpfigen Ställen, woriun solches lungensüchtiges Vieh steht, ansteckend.. Es hat. daher bei uns ununterbrochen freier Hande! und Wandel bei dem Rindvieh statt.gefunden, und es findet für auswärtige. Viehhändler, welche den auf den 24teu dieses einfallenbeit Lätare - Markt besuchen wollen, nicht die mindeste Bedenklichkeit wegen. Gefahr statt. Welches zur Beseitigung etwa verbreiteter nachtheiliger Gerüchte von unterzeichneter. Stelle bekannt, gemacht.
Giessen den listen März 1819.
... - Grosherzogl. Hessisches Leibregr-
Giesseu den 14. März 1819. o ments-Ger-cht das
Grossherzogl. Hessische Polizey- Ztmmermann, Am end.
Deputation das.. Obrist..
Bekanntmachungen. 2) Dienstag den Zoten dieses, Nach-
1> Bey den in neueren Zeiten so mittags 3 Uhr, soll der noch übrige ^.heil häufig vorkommeuden Fällen, wo da- des , der Entwalserungs-Anstalt gehoi'l- hicitge Einwohner — namentlich und gen geschleiften Wallstncls E Selzer- vorzüglich die Wirthe — Forderungen thor, unter Vorbehalt der Ratification, von mehreren Guiden für an. Soldaten. und den alsdann bekannt gemacht wer- e erborgtes Getränke einklagen, dieses denden Bedingungen, ait den wteistb.e- Betrageu aber nicht allein- den fchädli^ tctrben verstrichen werden, welches mit cbemHang zur Verschwendung und Lie-> dem Beifügen bekannt gemacht wird, derlichkeit bey mäuchem Soldaten beför- daß der Verbuch, bei dem Wachchaus bett: —■ sondern aitch der vorliegenden erfolget. beti l
höchsten Verordnung vom 2ten July . Grosherzogl. Hefi^^Stadt - Amt». 1790., das Schuldenmachen der Mili- , . - 7; J J109P-
tair-Personen betreffend, geradeztt zuwi- . . ■ 4
bcr läuft, obgleich solche erst uuterm. ■ 5) Da bic allgemeine -cecbadstiing 17tenApril 1818. von Grosherzoglichem b&, die EinftMung des zwiien Maas- Ober - Kriegs- Colleg wiederholt cinge- u|b Gewichts- Tystechshetreffendcu fetr


