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übrige, mit denselben in gleichem Rang stehende Militair - Personen, betrifft , so solle von denselben ohne Vorwissen und schriftliche Einwilli­gung ihres Compagnie - Commau- bauten, oder in Abwesenheit der­selben desi commandirenden Olfi- ciers, gemachte Schulden, schlech­terdings ungültig und unverbindlich seyn, und zwar ohne Unterschied/ ob die Schuldner eigenthümliches Vermögen haben ober nicht:/z sieht man sich veranlaßt ,, diese höchste Verordnung bei) den dahiesigen Einwoh­nern nochmals und mit dem Bedeuten in Erinnerung zu bringen, baß künftig­hin burchaus- keine Klage für. an So.- bateii verborgte Sachen — am wenig­sten für Getränke — dahier mehr ange­nommen werben könne..

Polley # Sefcmntmadnmcu schärft worden ist, und darinn ausdnick- Es hat sich auswärts das Gerüchte lich und wörtlich verordnet steht verbreitet, als ob in hiesiger ©tabtiin. „ Was die Unterofficiers und ge-

ter dem Rindvieh eine ansteckende Krank- meine. Soldaten , wie auch alle

beit herrsche. Diese Krankheit , woran seit dem 2ten Februar fein. Stuck gefal­len, ist die Lungenfäule, welche gegen­wärtig an vielen Orten in Nieder lach- fcii, am Rhein und anderwärts herrsche und in der vorausgegangenen Witterung und Futter ihren. Grund hat. Diese Luugenfäule ist aber, nach dem Aus­spruch von Sachverständigen , blos in engen dumpfigen Ställen, woriun sol­ches lungensüchtiges Vieh steht, anste­ckend.. Es hat. daher bei uns ununter­brochen freier Hande! und Wandel bei dem Rindvieh statt.gefunden, und es findet für auswärtige. Viehhändler, wel­che den auf den 24teu dieses einfallenbeit Lätare - Markt besuchen wollen, nicht die mindeste Bedenklichkeit wegen. Gefahr statt. Welches zur Beseitigung etwa verbreiteter nachtheiliger Gerüchte von unterzeichneter. Stelle bekannt, gemacht.

Giessen den listen März 1819.

... - Grosherzogl. Hessisches Leibregr-

Giesseu den 14. März 1819. o ments-Ger-cht das

Grossherzogl. Hessische Polizey- Ztmmermann, Am end.

Deputation das.. Obrist..

Bekanntmachungen. 2) Dienstag den Zoten dieses, Nach-

1> Bey den in neueren Zeiten so mittags 3 Uhr, soll der noch übrige ^.heil häufig vorkommeuden Fällen, wo da- des , der Entwalserungs-Anstalt gehoi'l- hicitge Einwohner — namentlich und gen geschleiften Wallstncls E Selzer- vorzüglich die Wirthe — Forderungen thor, unter Vorbehalt der Ratification, von mehreren Guiden für an. Soldaten. und den alsdann bekannt gemacht wer- e erborgtes Getränke einklagen, dieses denden Bedingungen, ait den wteistb.e- Betrageu aber nicht allein- den fchädli^ tctrben verstrichen werden, welches mit cbemHang zur Verschwendung und Lie-> dem Beifügen bekannt gemacht wird, derlichkeit bey mäuchem Soldaten beför- daß der Verbuch, bei dem Wachchaus bett: —■ sondern aitch der vorliegenden erfolget. beti l

höchsten Verordnung vom 2ten July . Grosherzogl. Hefi^^Stadt - Amt». 1790., das Schuldenmachen der Mili- , . - 7; J J109P-

tair-Personen betreffend, geradeztt zuwi- . . ■ 4

bcr läuft, obgleich solche erst uuterm. ■ 5) Da bic allgemeine -cecbadstiing 17tenApril 1818. von Grosherzoglichem b&, die EinftMung des zwiien Maas- Ober - Kriegs- Colleg wiederholt cinge- u|b Gewichts- Tystechshetreffendcu fetr