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Ediktalladungen.

- - 1 1.

Johannes öorr aus dem zum Laich/ amte Giessen gehörigen Otte Heuchel­heim/ gebohren am 24. Septembcrch764, ist, nachdem er als Gemeindsglied in feü nem Geburtsorte ausgenommen gewesen/ und-sich daselbst verheirakhet gehabt, vor vollen 30-Jahren von Hause und Ort hin­weggegangen, und/ ohne daß. seitdem ir­gend eine Nachricht seinetwegen eilige-' laugt, bis jezt abwesend geblieben..

Ans Ansuchen dessen nächster gesetz­lichen -Verwandten wird derselbe hier­durch öffentlich vorgeladen, sich selbst, oder, wenn er mit Tode aögegangen wäre, seine Erben, sich innerhalb o Mo­naten so gewiß dahier zu stellen und re- spective zu beglaubigen., als sonst die anwesenden, nächsten Erben in sein Ver­mögen zu Heuchelheim, gegen Sicher­heitsleistung , eingesetzt werben sollen.

Giessen am 22ren Mai 1619. ■

Großherzoglich Hessisches Land- Amt das.

Folie n i u s.

II.

Jacob Atzbach, aus dem zum unter­zeichneten Amte gehörigen Orte Stein­bach, ist 1755 gebohren und feit38Jah- xen abwesend, ohne dssß seinetwegen Nachricht eingelangt : derselbe, nachdem feine Mutter mit Tod abgcgangeu, oder dessen allenfallsige Leibeserben, werden hierdurch vorgeladen , innerhalb 3 Mo­nate so gewiß bei hiesigem Amte re- spective zu erscheinen und. sich zu be­glaubigen, als sonst seinen dahiesigen ge­setzlichen Erben sein Vermögen, gegen Sicherheitsleistung, übergeben werden wird.

Giessen den Uten Jun. 1819.

Großherzoglich Hessisches Land- Amt das.

Folien tusch

III.

Verordnung Grosherzogl. Hes­sischen Hofgerichtes zu Giessen , ist we­gen Jnsufsicienz des Deemögens derer unmündigen und elternlosen Anton Lin­kischen Linder zu Kirchgons, zur Be­zahlung oerer schon jetzr bekannten Schul­den , der Coueuesprvceß erkannt, und dessen Einiertnng der unterzeichneten Behörde übertragen worden; es wer­den daher alle bekannte- und unbekannte Gläubiger jener hierdnrch edictaliter vorgeladen, in termina liquidationis Samstags den 7ten August d. I., Vor- > mittags Uhr, so- ssewis vor unterzeich­neter Geri.hcssteile zu erscheinen und ihre Forderungen richtig- zu stellen, auch sich des Versuchs oer Güte zu gewärtigen; als ansonsten, gegen sie Präclnsiou von der ohnehin sehr unbedeutenden. Gant­masse weroe erkannt werden..

Signatum Langgöns am 24. Inn. 1819.

Grosherzogl. Hess. Justiz - Amt Hüttenberg.

I. v. Zangen..

IV.

Der dahiesige Burger und Schlos­sermeister Heinrich Krebs, ist höchsten Orts um Ertheilung eines moratorü, supplicando eingekoinmen..

Es werden sonach alle, sowohl be­kannte als unbekannte-Gläubiger dessel­ben , hiermit edictaliter vorgeladen, Montag den 2ten August Vormittags bei unterzeichnetem Amt zu erscheinen, und sich über den. Vorschlag des Schuld- ners Vorhalts zu gewärtigen, unter , dem Präjudiz, daß die Ausseubkciben- 1 den sich gefalle» lassen müssen, der Der j stimmung der Erscheinenden beizutretttii.

Giessen den äten.July 1819. .

Grvßherzogl. Hess. Stadt - Amt.

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1) 9 chclheim gerichtlich wie sie it Hirsch B mciuschaf ihrem 3 Schulden dieses zu gebracht.

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Julius, Giesser । Boden, und Obe Erbst ecke zert wer

5) 1 ncnerr i Holz gai ncm -wl dann eil färbe a Hauken,

4) am Rei Gebund seile zu 52 fr., 6 fr. , i

5) Leicht ( maschir

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