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Ediktalladungen.
- - 1 1.
Johannes öorr aus dem zum Laich/ amte Giessen gehörigen Otte Heuchelheim/ gebohren am 24. Septembcrch764, ist, nachdem er als Gemeindsglied in feü nem Geburtsorte ausgenommen gewesen/ und-sich daselbst verheirakhet gehabt, vor vollen 30-Jahren von Hause und Ort hinweggegangen, und/ ohne daß. seitdem irgend eine Nachricht seinetwegen eilige-' laugt, bis jezt abwesend geblieben..
Ans Ansuchen dessen nächster gesetzlichen -Verwandten wird derselbe hierdurch öffentlich vorgeladen, sich selbst, oder, wenn er mit Tode aögegangen wäre, seine Erben, sich innerhalb o Monaten so gewiß dahier zu stellen und re- spective zu beglaubigen., als sonst die anwesenden, nächsten Erben in sein Vermögen zu Heuchelheim, gegen Sicherheitsleistung , eingesetzt werben sollen.
Giessen am 22ren Mai 1619. ■
Großherzoglich Hessisches Land- Amt das.
Folie n i u s.
II.
Jacob Atzbach, aus dem zum unterzeichneten Amte gehörigen Orte Steinbach, ist 1755 gebohren und feit38Jah- xen abwesend, ohne dssß seinetwegen Nachricht eingelangt : derselbe, nachdem feine Mutter mit Tod abgcgangeu, oder dessen allenfallsige Leibeserben, werden hierdurch vorgeladen , innerhalb 3 Monate so gewiß bei hiesigem Amte re- spective zu erscheinen und. sich zu beglaubigen, als sonst seinen dahiesigen gesetzlichen Erben sein Vermögen, gegen Sicherheitsleistung, übergeben werden wird.
Giessen den Uten Jun. 1819.
Großherzoglich Hessisches Land- Amt das.
Folien tusch
III.
Verordnung Grosherzogl. Hessischen Hofgerichtes zu Giessen , ist wegen Jnsufsicienz des Deemögens derer unmündigen und elternlosen Anton Linkischen Linder zu Kirchgons, zur Bezahlung oerer schon jetzr bekannten Schulden , der Coueuesprvceß erkannt, und dessen Einiertnng der unterzeichneten Behörde übertragen worden; es werden daher alle bekannte- und unbekannte Gläubiger jener hierdnrch edictaliter vorgeladen, in termina liquidationis Samstags den 7ten August d. I., Vor- > mittags Uhr, so- ssewis vor unterzeichneter Geri.hcssteile zu erscheinen und ihre Forderungen richtig- zu stellen, auch sich des Versuchs oer Güte zu gewärtigen; als ansonsten, gegen sie Präclnsiou von der ohnehin sehr unbedeutenden. Gantmasse weroe erkannt werden..
Signatum Langgöns am 24. Inn. 1819.
Grosherzogl. Hess. Justiz - Amt Hüttenberg.
I. v. Zangen..
IV.
Der dahiesige Burger und Schlossermeister Heinrich Krebs, ist höchsten Orts um Ertheilung eines moratorü, supplicando eingekoinmen..
Es werden sonach alle, sowohl bekannte als unbekannte-Gläubiger desselben , hiermit edictaliter vorgeladen, Montag den 2ten August Vormittags bei unterzeichnetem Amt zu erscheinen, und sich über den. Vorschlag des Schuld- ners Vorhalts zu gewärtigen, unter , dem Präjudiz, daß die Ausseubkciben- 1 den sich gefalle» lassen müssen, der Der j stimmung der Erscheinenden beizutretttii.
Giessen den äten.July 1819. .
Grvßherzogl. Hess. Stadt - Amt.
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1) 9 chclheim gerichtlich wie sie it Hirsch B mciuschaf ihrem 3 Schulden dieses zu gebracht.
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Julius, Giesser । Boden, und Obe Erbst ecke zert wer
5) 1 ncnerr i Holz gai ncm -wl dann eil färbe a Hauken,
4) am Rei Gebund seile zu 52 fr., 6 fr. , i
5) Leicht ( maschir
- 6) anstänk


