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vslizry, Bekanntmachung.
Durch die bereits uuterm 22ten November 1815. im Wochenblatt bekannt gemachte Verordnung sind die Gastwir- the angewiesen, täglich einen.Nachtzettel, wenn, auch Niemand bei ihnen lo- giren sollte, und zwar in der ersten halben Stunde nach dem Zapfenstreich, an den Thorschreibcr am Wallthor abzuge- ben, und wenn nach Abgabe des Nacht-- rettels noch Jemand einkehren sollte, die Anzeige davon den folgenden Morgen, m der ersten halben Stunde nach der Reveille nachznholen..
Da jedoch darüber Beschwerden gcr führt worden ,, daß die Nachtzcttel oft- mal des Abends nach 11 Uhr von einigem Wirthen cingeschickt worden, so wird hierdurch wiederholt bekannt, gemacht, daß derjenige Gastwirts)-,, welcher den Nachtzettel, zur bestimmten Zeit nicht ein: sendet, in die damal schon bestimmte Strafe von 1. Reichsthaler genommen werden wird..
Giessen den 9ten Januar 1819.
Großherzogl. Hessische Polizey- Deputation baf-
Bekanntmachunaen-.
1) Nachdem Jhro Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. gnäoigst geruht haben, auch in der Stadt Giessen einen öffentlichen Fruchtnrarkt zu Belebung des Handels, anznordnen, und demselben die nämlichen Vortheile zu gewähren, welche mehreren Orten der Provinzen Starkenburg und Hessen ertheilet worden, wie die Frucht-Märkr-Ordnung, so auch neuerlich in Nnm. 143. der Großh: Hess. Zeitung , in Ansehung der Städte Friedberg und Büdingen, nnterm 5tenNovember 1818., von der gnädigst ungeordnetem Commission bekannt gemacht worden, besaget; so wird hierdurch bekannt gemacht, daß der erste Fruchrmarkr Mittwochs den Sten Februar und so das ganze Jahr hin
durch jeden Mittwoch gehalten werden, soll. Für die Bequemlichkeit der Verkäufer ist auf alle mögliche Weise gesorgt, und hierzu die nöthige Einrichtuug auf dem. Rathhaus getroffen worden. Man wiederholt also hiermit die allschon in mehreren Zeitungs-Blättern, besonders in Rum. 143. der vorjährigen Zeitung bekannt gemachte Fruchtmarkt-Ordnung, und verspricht sich von der Nachbarschaft einen geneigten Zuspruch , wogegen man alle mögliche Unterstützung, zusagt.
Giessen am 9ten Jan. 1819..
Grosherzogl. Hess. Stadt - Amt. R a y ß..
2) Das zu Petritag laufenden Jahres leihfällig werdende, in eilf Morgen, 1 Viertel 10 3/4 Ruthen bestehende Freiherrlich von Buseckische Lehngntchen, beliebst geräumiger Wohnung, Brand- weinbreunerei und Occonomiegebäuden zu Röschen, im. Buseckerthal, soll Dienstag den 19ten Januar Vormittags 9 Uhr, anderweit auf 6 auch 9 Jahre ,, unter den alsdann, bekannt gemacht werdenden Bedingungen^ öffentlich meistbietend verpachtet werden, welches man mit dem Anfügen andurch zur öffentlichen Kennt- niß bringt ,, daß die auswärtige Liebhaber sich) wegen ihrer Zahlungsfähigkeit durch gerichtliche Zeugnisse auszuweifem haben..
3) Donnerstag- den 21ten dieses, Nachmittags um 'S Uhr , sollen auf dahiesiger Hauptwache: Weiszeug, Weibs- kleidungsstiicke, etwas Bettwerk und Zinn, und sonst verschiedenes Hausge- räth, gegen gleich baare Zahlung öffent-- kich versteigert werden; wie hiermit zu ledrrmalitts Nachricht bekannt gemacht wird.
Giessen den 13ten Jänner 1819..
Großherzogl.. Hess. Garnisvns-Ge- / richt daselbst.
Am e n d.
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