Ausgabe 
16.1.1819
 
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vslizry, Bekanntmachung.

Durch die bereits uuterm 22ten No­vember 1815. im Wochenblatt bekannt gemachte Verordnung sind die Gastwir- the angewiesen, täglich einen.Nachtzet­tel, wenn, auch Niemand bei ihnen lo- giren sollte, und zwar in der ersten hal­ben Stunde nach dem Zapfenstreich, an den Thorschreibcr am Wallthor abzuge- ben, und wenn nach Abgabe des Nacht-- rettels noch Jemand einkehren sollte, die Anzeige davon den folgenden Morgen, m der ersten halben Stunde nach der Reveille nachznholen..

Da jedoch darüber Beschwerden gcr führt worden ,, daß die Nachtzcttel oft- mal des Abends nach 11 Uhr von einigem Wirthen cingeschickt worden, so wird hierdurch wiederholt bekannt, gemacht, daß derjenige Gastwirts)-,, welcher den Nachtzettel, zur bestimmten Zeit nicht ein: sendet, in die damal schon bestimmte Strafe von 1. Reichsthaler genommen werden wird..

Giessen den 9ten Januar 1819.

Großherzogl. Hessische Polizey- Deputation baf-

Bekanntmachunaen-.

1) Nachdem Jhro Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. gnäoigst geruht haben, auch in der Stadt Giessen einen öffent­lichen Fruchtnrarkt zu Belebung des Han­dels, anznordnen, und demselben die nämlichen Vortheile zu gewähren, welche mehreren Orten der Provinzen Starken­burg und Hessen ertheilet worden, wie die Frucht-Märkr-Ordnung, so auch neuer­lich in Nnm. 143. der Großh: Hess. Zei­tung , in Ansehung der Städte Friedberg und Büdingen, nnterm 5tenNovember 1818., von der gnädigst ungeordnetem Commission bekannt gemacht worden, be­saget; so wird hierdurch bekannt gemacht, daß der erste Fruchrmarkr Mittwochs den Sten Februar und so das ganze Jahr hin­

durch jeden Mittwoch gehalten werden, soll. Für die Bequemlichkeit der Verkäu­fer ist auf alle mögliche Weise gesorgt, und hierzu die nöthige Einrichtuug auf dem. Rathhaus getroffen worden. Man wiederholt also hiermit die allschon in mehreren Zeitungs-Blättern, besonders in Rum. 143. der vorjährigen Zeitung bekannt gemachte Fruchtmarkt-Ordnung, und verspricht sich von der Nachbarschaft einen geneigten Zuspruch , wogegen man alle mögliche Unterstützung, zusagt.

Giessen am 9ten Jan. 1819..

Grosherzogl. Hess. Stadt - Amt. R a y ß..

2) Das zu Petritag laufenden Jah­res leihfällig werdende, in eilf Morgen, 1 Viertel 10 3/4 Ruthen bestehende Frei­herrlich von Buseckische Lehngntchen, be­liebst geräumiger Wohnung, Brand- weinbreunerei und Occonomiegebäuden zu Röschen, im. Buseckerthal, soll Diens­tag den 19ten Januar Vormittags 9 Uhr, anderweit auf 6 auch 9 Jahre ,, unter den alsdann, bekannt gemacht werdenden Be­dingungen^ öffentlich meistbietend ver­pachtet werden, welches man mit dem Anfügen andurch zur öffentlichen Kennt- niß bringt ,, daß die auswärtige Liebha­ber sich) wegen ihrer Zahlungsfähigkeit durch gerichtliche Zeugnisse auszuweifem haben..

3) Donnerstag- den 21ten dieses, Nachmittags um 'S Uhr , sollen auf da­hiesiger Hauptwache: Weiszeug, Weibs- kleidungsstiicke, etwas Bettwerk und Zinn, und sonst verschiedenes Hausge- räth, gegen gleich baare Zahlung öffent-- kich versteigert werden; wie hiermit zu ledrrmalitts Nachricht bekannt gemacht wird.

Giessen den 13ten Jänner 1819..

Großherzogl.. Hess. Garnisvns-Ge- / richt daselbst.

Am e n d.

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