— ; o8 < —*
poUzey # Bekanntmachung.
Da die Erfahrung bisher gelehrt hat, daß die Reinigung^der Winkel, deren Ausflüsse auf die Straft gehen, wenn solche auch vorschriftsmässig^voll- roaen wird, kein hinreichendes Mittel ist, das Fließen des Korbes aus die Straft bei eingetretenem Regen - oder Thauwetter ganz zu verhüten — dieser Gegenstand des Ekels und der Unsauberkeit aber nothwendig entfernt werden muß; so wird hiermit Folgendes verordnet ; '
1) Alle Hausbesitzer, wo dergleichen Ausflüsse auf die Strafen sich befinden, find verbunden, ein Mäuerchcn von l-i Schuhen vor ihren Winkeln aufführen zu lassen, damit der Unflath auch bet Regen - oder Thauwetter nicht mehr durchdringen kann.
2) Diejenigen Hausbesitzer, welche bei der nach 4Monathen deshalb vorzunehmenden Besichtigung säumig befunden werden, verfallen nicht nur nr eine Strafe von 5 Thalern, sondern die Arbeit wird auch ausserdem noch aufihre Kosten bewerkstelliget werden.
Giessen am 6ten April 1819.
Grosherzoglich Hessische Polizcy- Deputatiou daselbst.
Ediktalladung.
Johannes Wagner, aus Garbenteich, 1744. gebohreu und über drey- ßig Jahre von Hause abwesend, oder dessen Leibeserben, werden hierdurch öffentlich vorgeladeu , so gewiß vom Tage dieser Ladung an, innerhalb drey Monaten , sich zu dem Vermögen jenes zu beglaubigen, als sonst sein Vermögen den anwesenden nächsten Verwandten gegen Sicherheitsstellung ausgehändigt werden wird.
Giessen den 6ten Februar 1819.
Großherz. Hess. Land - Amt.
Fo llenius.
Bekanntmachungen.
1) Nachdem der Burger und Feld- geschworne Ebel dahier freiwillig entschlossen ist, seine besitzende Scheuer nebst Schweiustall und Mistenstätte, au der Ringmauer, mit Valentin Ströhen Wittwe gemeinschaftlich, sodann eine Scheuer nebst Misteustätte beim Stockhaus neben Johann Melchior Pisior, Montag den 26ten dieses Monats des Nachmittags 2 Uhr in der Behausung des Weiuwirth Loos, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingun- gen, au den Meistbietenden versteigern zu lassen; so wird solches hiermit ber kannt gemacht.
Giessen den 8ten April 1819.
Grosherzogl. Hess. Scadt-Amtsft- cretariat das.
S t a u d i rr g e r. -
2) Gegen 30 Klafter im vorigen Jahr — und 59 Klafter in diesem Jahr gefälltes Eichen- Brennholz, jedes Klafter von 14.4 Kubikschuhe, sotten Mom tag den 26ten April l. I. in dem Frey- herrlich von Schenkifchen Wald bei Hermannstein, öffentlich au den Meistbietenden , unter den bei der Versteigerung bekannt zu machenden Bedingungen, verkauft werden. Hermannstein den Sten April 1819.
Von Patrimouialgerichss wegen. W. B u ff, Lu
5) Die aus denen Grosherzoglichen Aemtern wöchentlich zweimal allhier ankommenden Boten, - find vom künftigen Mittwoch, den 14ten April an, bei dem Wirth Jacob Reiber an der Stadt- kirche auzutreffe«.
4) Ein kupferner Braukessel/welcher 4 Ohm hält, nebst einem vollständigen Braugeschirr, ist zu verkaufen. Der Eigenthümer ist hei Ausgebern dieses zu erfahren.


