Ausgabe 
10.4.1819
 
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poUzey # Bekanntmachung.

Da die Erfahrung bisher gelehrt hat, daß die Reinigung^der Winkel, deren Ausflüsse auf die Straft gehen, wenn solche auch vorschriftsmässig^voll- roaen wird, kein hinreichendes Mittel ist, das Fließen des Korbes aus die Straft bei eingetretenem Regen - oder Thauwetter ganz zu verhüten dieser Gegenstand des Ekels und der Unsau­berkeit aber nothwendig entfernt werden muß; so wird hiermit Folgendes ver­ordnet ; '

1) Alle Hausbesitzer, wo dergleichen Ausflüsse auf die Strafen sich befinden, find verbunden, ein Mäuerchcn von l-i Schuhen vor ihren Winkeln aufführen zu lassen, damit der Unflath auch bet Regen - oder Thauwetter nicht mehr durchdringen kann.

2) Diejenigen Hausbesitzer, welche bei der nach 4Monathen deshalb vor­zunehmenden Besichtigung säumig be­funden werden, verfallen nicht nur nr eine Strafe von 5 Thalern, sondern die Arbeit wird auch ausserdem noch aufihre Kosten bewerkstelliget werden.

Giessen am 6ten April 1819.

Grosherzoglich Hessische Polizcy- Deputatiou daselbst.

Ediktalladung.

Johannes Wagner, aus Garben­teich, 1744. gebohreu und über drey- ßig Jahre von Hause abwesend, oder dessen Leibeserben, werden hierdurch öf­fentlich vorgeladeu , so gewiß vom Tage dieser Ladung an, innerhalb drey Mo­naten , sich zu dem Vermögen jenes zu beglaubigen, als sonst sein Vermögen den anwesenden nächsten Verwandten ge­gen Sicherheitsstellung ausgehändigt werden wird.

Giessen den 6ten Februar 1819.

Großherz. Hess. Land - Amt.

Fo llenius.

Bekanntmachungen.

1) Nachdem der Burger und Feld- geschworne Ebel dahier freiwillig ent­schlossen ist, seine besitzende Scheuer nebst Schweiustall und Mistenstätte, au der Ringmauer, mit Valentin Ströhen Wittwe gemeinschaftlich, sodann eine Scheuer nebst Misteustätte beim Stock­haus neben Johann Melchior Pisior, Montag den 26ten dieses Monats des Nachmittags 2 Uhr in der Behausung des Weiuwirth Loos, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingun- gen, au den Meistbietenden versteigern zu lassen; so wird solches hiermit ber kannt gemacht.

Giessen den 8ten April 1819.

Grosherzogl. Hess. Scadt-Amtsft- cretariat das.

S t a u d i rr g e r. -

2) Gegen 30 Klafter im vorigen Jahr und 59 Klafter in diesem Jahr gefälltes Eichen- Brennholz, jedes Klaf­ter von 14.4 Kubikschuhe, sotten Mom tag den 26ten April l. I. in dem Frey- herrlich von Schenkifchen Wald bei Her­mannstein, öffentlich au den Meistbie­tenden , unter den bei der Versteigerung bekannt zu machenden Bedingungen, verkauft werden. Hermannstein den Sten April 1819.

Von Patrimouialgerichss wegen. W. B u ff, Lu

5) Die aus denen Grosherzoglichen Aemtern wöchentlich zweimal allhier an­kommenden Boten, - find vom künfti­gen Mittwoch, den 14ten April an, bei dem Wirth Jacob Reiber an der Stadt- kirche auzutreffe«.

4) Ein kupferner Braukessel/wel­cher 4 Ohm hält, nebst einem vollstän­digen Braugeschirr, ist zu verkaufen. Der Eigenthümer ist hei Ausgebern die­ses zu erfahren.