Ausgabe 
30.5.1818
 
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Poltjey - Bekanntmachung.

Allen hiesigen Einwohnern wird hierdurch bekannt gemacht, daß.alles aden in der offenen Lahn in den Ge- SenOcn der Bleichen, der Brücke und ver Pulvermühle, bis hinab zu den Pfählen vor der untersten Wehre , weil an diesen Platzen schon viele Unglücks- saue vorgekommen, durchaus verboten JF. Die Wache am Neustadterchor, die Fetdfchutzen und die Bleicher sind be­auftragt, jeden Ueberkreter dieser Po, l'zey-Verordnung, von welchem Alter oder Stand er auch seyn möge, zu arre, tlren und zur Bestrafung etnzuliefern. Die darauf gesetzte Strafe sind 5 Gul- ten, oder eine dieser Summe ange­messene Leibesstrafe. Dagegen ist das Baden unterhalb der Pfahle vor der untersten Wehre und der Neumühie, wenn es mit der gehörigen Decenz ge- fchlehr, und wenn keine Waruungs- pfahte an einer Stelle jkehen, Jedem gestattet.

Sollte indessen sich der Fall ereig­nen , daß Jemand zu irgend einer Jahrszeit sich m die Tiefe des Wassers wagen uud darinn ertrinken würde, so wird demjenigen, weicher den Ertrun­kenen schleunig hervorzieht und dadurch die erste Veranlassung giebt, daß der­selbe wirklich zum Leben wieder zurück- gebrachk wird, eine Belohnung von 10 Reichsthalern von Polizey wegen zuge- sicherk.

Giessen den 27. May 1818.

Grosherzogi. Hessische Polizey- Deputation das.

EdiktaUadung

Die Wittwe von Jacob Schäfer, in dem zum unterzeichneten Amte ge­hörigen Orte Steinbach, miH?, bet den eintrettenden Umständen, mit ihren und ihres verstorbenen Mannes 6-'du, digern deren Forderungen und Befrie-

s»'cht,!ch auseinand«« ge'eyr wrcoen.

pjn Gemasheit der hierher gelang­ten höheren Verfügung werden sammr- lrche erwähnte Gläubiger

auf Montag den Ilen Juny die- scs Jahres

vor Amt geladen, um sich den Vermö­gens - Erar vorlegen zu lassen , ihre For­derungen klar zu stellen, und auf die, von Amte ihnen zu machenden Vor- sich &u erklären ; unter dem Rechtsuachtheil, daß, was von den Er­scheinenden beschlossen werden wird, für die Ausbleibeuden ebenfalls für verdindlkch angenommen werde.

Giessen den 22te-n April 1618.

Großherzoglfch Hess. Land-Amt. Holl enius.

Bekanntmachungen.

siinhP ber Burger und Gastwrrth Andreas Lampus treiwillig entschlc sen lst, «eln Wohnhaus, das Wirrhsdaus itnb SrJff1'<amt Da»u ^^i-iger Steuer uni) Stallung , in der Wallthorstrase ne- ben Hrn. Rakhfchöff Schmid und Ge- org Philipp Jugards Erben, sodann folgende Guterstücke, als

1^4 M. 19R, 6 Sch. Acker an der alten Laimenkaut, neben Philipp Vogt, ist mit Gerste b.esaamt,

^4 SD? 33 R. 2 Sch Acker hinter den Schkeßgarten, neben Conrad Noll und Conrad Schwan , ist mit Gerste beiaamt, '

1/2M- 20 R. 4Sch. Acker auf dem Roth, an Hrn. Kirchensenior Koch Wrktwe , - zehndfrei, ist mit Kartof­feln bepflanzt, 1

1/2 M. 2 R. 8 Sch. Acker am Ohlen­berg, an Georg Melchior Werdia Siebt 2 1/2 Mess unständig in die Kellerei, zehndfrei, ist mit Hafer bejaamt,

1/2 M.