Poltjey - Bekanntmachung.
Allen hiesigen Einwohnern wird hierdurch bekannt gemacht, daß.alles aden in der offenen Lahn in den Ge- SenOcn der Bleichen, der Brücke und ver Pulvermühle, bis hinab zu den Pfählen vor der untersten Wehre , weil an diesen Platzen schon viele Unglücks- saue vorgekommen, durchaus verboten JF. Die Wache am Neustadterchor, die Fetdfchutzen und die Bleicher sind beauftragt, jeden Ueberkreter dieser Po, l'zey-Verordnung, von welchem Alter oder Stand er auch seyn möge, zu arre, tlren und zur Bestrafung etnzuliefern. Die darauf gesetzte Strafe sind 5 Gul- ten, oder eine dieser Summe angemessene Leibesstrafe. Dagegen ist das Baden unterhalb der Pfahle vor der untersten Wehre und der Neumühie, wenn es mit der gehörigen Decenz ge- fchlehr, und wenn keine Waruungs- pfahte an einer Stelle jkehen, Jedem gestattet.
Sollte indessen sich der Fall ereignen , daß Jemand zu irgend einer Jahrszeit sich m die Tiefe des Wassers wagen uud darinn ertrinken würde, so wird demjenigen, weicher den Ertrunkenen schleunig hervorzieht und dadurch die erste Veranlassung giebt, daß derselbe wirklich zum Leben wieder zurück- gebrachk wird, eine Belohnung von 10 Reichsthalern von Polizey wegen zuge- sicherk.
Giessen den 27. May 1818.
Grosherzogi. Hessische Polizey- Deputation das.
EdiktaUadung
Die Wittwe von Jacob Schäfer, in dem zum unterzeichneten Amte gehörigen Orte Steinbach, miH?, bet den eintrettenden Umständen, mit ihren und ihres verstorbenen Mannes 6-'du, digern deren Forderungen und Befrie-
s»'cht,!ch auseinand«« ge'eyr wrcoen.
pjn Gemasheit der hierher gelangten höheren Verfügung werden sammr- lrche erwähnte Gläubiger
auf Montag den Ilen Juny die- scs Jahres
vor Amt geladen, um sich den Vermögens - Erar vorlegen zu lassen , ihre Forderungen klar zu stellen, und auf die, von Amte ihnen zu machenden Vor- sich &u erklären ; unter dem Rechtsuachtheil, daß, was von den Erscheinenden beschlossen werden wird, für die Ausbleibeuden ebenfalls für verdindlkch angenommen werde.
Giessen den 22te-n April 1618.
Großherzoglfch Hess. Land-Amt. Holl enius.
Bekanntmachungen.
siinhP ber Burger und Gastwrrth Andreas Lampus treiwillig entschlc sen lst, «eln Wohnhaus, das Wirrhsdaus itnb SrJff1'<amt Da»u ^^i-iger Steuer uni) Stallung , in der Wallthorstrase ne- ben Hrn. Rakhfchöff Schmid und Ge- org Philipp Jugards Erben, sodann folgende Guterstücke, als
1^4 M. 19R, 6 Sch. Acker an der alten Laimenkaut, neben Philipp Vogt, ist mit Gerste b.esaamt,
^4 SD? 33 R. 2 Sch Acker hinter den Schkeßgarten, neben Conrad Noll und Conrad Schwan , ist mit Gerste beiaamt, '
1/2M- 20 R. 4Sch. Acker auf dem Roth, an Hrn. Kirchensenior Koch Wrktwe , - zehndfrei, ist mit Kartoffeln bepflanzt, 1
1/2 M. 2 R. 8 Sch. Acker am Ohlenberg, an Georg Melchior Werdia Siebt 2 1/2 Mess unständig in die Kellerei, zehndfrei, ist mit Hafer bejaamt,
1/2 M.


