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dato dieses, bei Unterzeichnetem anzu-
Giessen den Ilten Aug. 1818, Ex conunissione.
WlNheiM.
Bekanntmachungen.
1) Nachdeme die Wiesseckbach, wie auch die Oberlach, so weit solche durch die Giesser Gemarkung gehen, lnmeh- reren Jahren nicht aufgerauinet roor# den, dfeserthalben solche von der Gaus-- muhle an, bis an den Waldsterg fast gänzlich oerschlainmet ist, so wirb den Wiesen - Besitzern , deren Wiesen die Bache begränzen, hiermit anbefehlcn, das Ausräumen gleich nach der Grummet- Ernote vorzunehmen, und welcher in Zeit 14 Tagen dieses nicht befolgt haben wird, hat sich zu gewärtigen, daß das Aufräumen aufseine Kosten verfüget werde»
Giessen am 26ten Aug» 1818.
Groöherzogl. Hess. Stadt-Amt« R a y ß.
2) Künftigen Mittwoch, den 2ken September, Nachmittags 2. Uhr und folgende Tage, werden in dem Hause des Herrn Handelsmanns Im Hooff Lit. A. Nro. 21. am Oberthor in Wetzlar , allerlei Mobilien und Effekten, als ein vollständiges ganz neues Ladengestell nebst Losung, ganz oder thcilweise, ferner Spezereiwaaren, l.Oehl- und doppelter Salzkasten , eine Kaffee- und Pfeffermühle, 1. große und 2. kleine Waagen nebst Gewicht, Fässer, eine ganz moderne neue Bettlade, Oehlge- mälde, Teleskopen und Fernröhren, Dictionairs in verschiedenen Sprachen, nebst andern Büchern, so wie allerlei Hausgerathe, an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden.
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Edikralladungen.
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Wer an den aus dem dahiesigen Leibregiment mit Abschied entlassenen Eecond - Lieutenant Weber annoch eine gegründete Forderung haben sollte, ist hierdurch aufgefordert, diese seine etwaige Forderung irrnerhatb 14. Tagen anher anzuzeigen und zu begründen, oder im Unterlassungsfall gewärtig zu seyn, daß er damit nicht weiter ge- ^ort — vielmehr ohne weiters präclu- dirt seyn soll. n n
Giessen den29ten Aug. 1818.
Grosherzogl. Hess Leibregiments- gerlcht das.
Zimmermann, Amend, Obrist. Staabsauditeur.
II.
Zur völligen Richtigstellung des Inventars über den Nachlaß des «Hehin tu Schiffenberg verstorbenen Herrn Ordensrath Bott, hat man zu wissen no- Ihig, ob und welche Forderungen an diese Nachlassenschaft - Masse gemacht werden. . . .
Man fordert daher alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechksgrunde Ansprüche daran zu haben vermeinen, hiermit auf, solche binuen 4 Wochen a
r voliZey - Bekanntmachung. dato dieses, bei Unterzeichnetem anzu- Nachdemedie F.ulhgrMn im Neu- zeigen und richtig zu stellen , als sie sich Ikadter Feld und besonders am Eroff- sonst des Ausschlusses von der Mage dorfer Weg nunmehr völlig aufgeräumt zu gewärtigen haben.
rmd aufgeworfen werden , so wird den .....«•*“-
Anlägern, welche an die zwischen den Ackern definolicke Gräben anstoßen, hiermit aufgegeben, solche innerhalb 14 Tagen ebenfalls räumen zu lassen, gegenfalls diese Arbeit auf ihre Kosten Vorgenommen werden wird.
Giessen den 26ten Aug 1818.
Grosherzogl. Hessische Polizey- Lepukation das.


