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polizey - Bekanntmachung.
Da die Ungezogenheit eines gro- sen Theils der hiesigen Schuljugend auf den öffentlichen Strafen, durch Begehung mancherlei Excessen, wieder so sehr überhand genommen hat, baß diesem Unfuge nicht längerhin mehr nach- gesehen werden kann; so werden nachstehende Polizeiverfügungen mit dem An fügen , daß hierüber ohne Ansehen der Person mit Strenge geachtet werden wird, hiermit nochmalen bekannt gemacht.
- Giessen am 25ten Juni 1818.
Der Polizei - Commissair Rauch.
I.
Da die Ungezogenheit eines großen Lheils der hiesigen Schuljugend auf den öffentlichen Strafen, durch Schreyen, Lärmen, Werffen, Schlagen, Necken Der Vorübergehenden sowohl als hes Wiehes, muthwillige Beschädigung der Gebäude, und Begehung sonstiger Er- cessen, seit einiger Zett dergestalt über Hand genommen hat, baß solche nicht allein die gerechtesten Beschwerden des Publicums veranlasset, sondern auch auf eine Stöhrung der öffentlichen Ruhe rrnd Sicherheit hinausgehet, diese Ungezogenheit aber vorzüglich daher rühret, baß die Eitern ihre Kinder, so bald solche aus den Schulen entlassen worden, beständig, sogar bis in die Nacht auf den Strafen hcrumlauffen lassen; als wird hierdurch bekannt gemacht, daß diejenigen Knaben und jungen Leute, welche sich dergleichen Ex- cesse und Muthwillen besonders zur Abendzeit zu Schulden kommen lassen, ohne Ansehen der Person, von den Polizey - Dienern aufgefangen, auf die Haupkwache gebracht, daselbst über Nacht behalten, nicht eher als nach ent
richteten 10fr. Fang- unb 20fr. Wacht- Geld entlassen, und noch ausserdem in den Schulen, oder fais sie nicht mehr die Schule besuchen, von u.tterzeichne- ker Behörde bestrafet werden sollen.
Giessen den 17ten Mai 1809.
II.
Auf die beschwerende Anzeige, daß die öffentliche Ruhe auf den Strafen durch Lärmen der Kinder, und besonders in der Gegend des Kirchenplatzes von den Schuiknaben gestört werde, wird den Eltern und Vormündern auf- gegeben., ihre Kinder anzuhalten, sich ruhig und gesittet auf den Strafen zu verhalten, gegenfals sich zu gewärtigen, daß solche durch die Polizeydiener arrerirt, auf die Stadtporte gebracht, und nach Befinden gestraft werden sollen. Glessen den 29. Ian. 1817.
Grosherzogl. Hessische Polizey- Deputation das.
Bekanntmachungen.
1) Auf ergangene Verfügung soll das von dem Burger und Glaser Johann Daniel Vogek hinterlassene Wohnhaus nebst Zugehör, in der Flügels- gaffe, neben Carl Krauskopf und Seligmann Meyer, Montag den loten July des Nachmittags 2 Uhr, auf da- hiesigem Rathhaus öffentlich versteigert und die Bedingungen irn Termin eröf- net werden.
Giessen am 24ten Juny 1818.
Grosherzogl. Hess. Stadt-Amksse- crelariat das.
Stau bst n g e r.
2) Das dem Burger und Kircken- senior Johannes Seip dahier zugehörige, neben Hrn. Kaufmann Bücking und Conrad Vogts Erben stehende Wohnhaus, nebst Scheuer und Stallung,


