Ausgabe 
24.12.1818 Bekannmachungen
 
Einzelbild herunterladen

Schüler von minderem Alter gelehrt werden, so könnte sich wohl in der Folge dafür irgend eine besondere Zeit bestimmen lassen.

II) Was nun noch außer den genannten Punkten zu bemerken wäre sind wohl blos gegenseitige Verpflichtungen zwischen den Schülern und mir, welche aus der Natur der Sache selbst hervorgehen und be$f)<ilb feinet befonbetn (Ettvnfynung bebutfuu

Meinerseits wird mein eifriges Bemühen zeigen, wie sehr ich es mir werde angelegen seyn lassen, in meinem Wirkungskreis nach Kräften zu arbeiten, um die Liebe und Achtung meiner Mitbürger zu verdienen, mit welcher sie mich empfiengen. ,

Gießen im December 1818.

G a ß n e r.