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erstere von 9 und leztere von 10 Jahren und drüber angenommen werden können.
2) Jeder Schüler entrichtet als Kostcnbcitrag und Honorar monathlich Einen Gulden, und hat während der ersten 3 — 4 Monate nicht die geringste Nebenausgabe, weil ich die nöthigen Musikalien in dieser Zeit selbst besorgen werde.
Ueberhaupt sind die Beitrage zum Anschaffen von Musikalien auch in der Folge ganz unbedeutend, und nur ein kleines Noten- büchelchen von einigen Bogen sollte anfangs jeder Schüler haben.
3) Die bestimmten Tage und Stunden zum Unterricht, so wie auch ein dazu schickliches Local werden vor Anfang der ersten Stunde bekannt gemacht, wo dann auch der Anfang dieses Unterrichts den Theilnehmern bestimmt angegeben werden wird.
4) Wer aus der Anstalt treten will, muß es mir wenigstens 14 Tage vorher «»gezeigt haben; jedoch leiden besondere Falle eine Ausnahme.
-5) Nach Verfluß von 3 oder 4 Monaten wird eine öffentliche Prüfung veranstaltet, um den Aeltern der noch nicht selbstständigen Theilnehmer (welche eigentlich diese Prüfung allein angeht-) einen Ueberblick über die Fortschritte der Zöglinge zu geben.


