«W»
) 6 4 ( •**
Polizei - Bekanntmachung.
Der Preis deS Ochsenfieisches ist auf 12 kr. 2 pf. für das Pfund herab- gesezt, welcher Montag den 20ten dieses den Anfang nimmt.
Giessen den 16tem April 1818, Grosheczogl. Hessische Polizey- Depukation das.
EdikkallaSung.
Magnus Becker, aus Mainzlar, 1771. gebohreu, und seit 1789. von L)ause abwesend, oder dessen Leldes- erben, werden hierdurch össenclich vor- geladen, so gewiß vom Tage dieser Ladung an, innerhalb örey Monaten sich zu dem Vermögen Jenes zu beglaubigen, als sonst oaffelbe den anwesenden .nächsten Verwandten gegen Slcher- hetksstellungausgchänbigt werden wird.
Giessen am 17ren Mä/z 1818.
Grosherzogl. Hess. Land-Amt» Folien i u s.
Aufforderung
Uer unbekannten Erben der zu sausen wohnhaft gewesenen, zu Fried- richöbrück verstorbenen, Anna Elisabetha, Henrich Arnolds Wittib.
Henrich Arnolds Wittib hat in Hausen, Grosherzogl. Hess. Justizam- res Hütkenderg, sich vorlängst autge- halten, daselbst ihr Vermögen verausert, ist nach Friedrichsbrück, Kurhessischen Amtes Achrenau übergezogen, und Mda mit Lob abgegangen. — Da sich NUN in der Folge ergeben hat, daß von Dem Vermögen der Verstorbenen annoch «in Capital von 27 fl. sammr mcbrjäh- rtgen Zinsen in hiesigem Amtsbezirke ausstehet, und eine sich gerichtlich kegi- timirt habende VerwanS'rin der Verleb- rsn M AushaichisunA des obigen Vex-
mögens gebeten hat; man jedoch sich äusser Kenntnis befindet, ob nicht att- noch weitere unbekannte Intestacerben dec Verstorbenen vorhanden sind > — so werden hierdurch edictaliter aüe diejenige , welche rechtliche Ansprüche auf die fragliche Verlassrnschaft überhaupt, in specie auf das obige Capital begründen zu können, . vermeinen, aufgefo>7- dert, sich vinnen 3 Wochen a dato bey unterzeichneter Behörde so gewiß zu sistrren, und ihr Erbschaftsrecht zu do- ciren ; als sie ansonsten nicht weiter mit ihren Ansprüchen gehört, und die vorerwähnte Summe deductis deducen* dis an die, sich als Erbin und Vvrwand- ttn legitimirt habende Person werde ausbezahlt werden.
Signatum Langgöns den 28tSN MärH 1818. '
Grosherzogl. Hess. Iustitzamc Huk- tenberg.
Z. v. Zangen»
Bekanntmachungen.
1) Weil das jüdische Osterfest sich erst den 28ken dieses des Abends endigt, weshalben der auf den 27. und 28ten dieses Monats fallende Pferde - und Rindvieh - Markt so wenig alsdev den 29ten«jusctem fallende Vieh - und Krämer-Markt, von den israelitischen Handelsleuten besucht werden kann, so hat Grosherzogl. Hess. Regierung dahier auf Ansuchen dec Handelsleute und Professiontsten zu verordnen gnädig geruhet:
Daß der bisher den TagvorHim- melfahrrstag bestandene hiesige Markt, so wie vorher — statt deS unterbleibenden Vormarkts aber Montags zu Lollar und Dienst- taqs dahier den 19. und 20. Mai — Vieh - und Krämer-Markt — ge- hstlten werden solle;


