Ausgabe 
18.4.1818
 
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Polizei - Bekanntmachung.

Der Preis deS Ochsenfieisches ist auf 12 kr. 2 pf. für das Pfund herab- gesezt, welcher Montag den 20ten die­ses den Anfang nimmt.

Giessen den 16tem April 1818, Grosheczogl. Hessische Polizey- Depukation das.

EdikkallaSung.

Magnus Becker, aus Mainzlar, 1771. gebohreu, und seit 1789. von L)ause abwesend, oder dessen Leldes- erben, werden hierdurch össenclich vor- geladen, so gewiß vom Tage dieser La­dung an, innerhalb örey Monaten sich zu dem Vermögen Jenes zu beglaubi­gen, als sonst oaffelbe den anwesenden .nächsten Verwandten gegen Slcher- hetksstellungausgchänbigt werden wird.

Giessen am 17ren Mä/z 1818.

Grosherzogl. Hess. Land-Amt» Folien i u s.

Aufforderung

Uer unbekannten Erben der zu sau­sen wohnhaft gewesenen, zu Fried- richöbrück verstorbenen, Anna Elisabetha, Henrich Arnolds Wit­tib.

Henrich Arnolds Wittib hat in Hausen, Grosherzogl. Hess. Justizam- res Hütkenderg, sich vorlängst autge- halten, daselbst ihr Vermögen verausert, ist nach Friedrichsbrück, Kurhessischen Amtes Achrenau übergezogen, und Mda mit Lob abgegangen. Da sich NUN in der Folge ergeben hat, daß von Dem Vermögen der Verstorbenen annoch «in Capital von 27 fl. sammr mcbrjäh- rtgen Zinsen in hiesigem Amtsbezirke ausstehet, und eine sich gerichtlich kegi- timirt habende VerwanS'rin der Verleb- rsn M AushaichisunA des obigen Vex-

mögens gebeten hat; man jedoch sich äusser Kenntnis befindet, ob nicht att- noch weitere unbekannte Intestacerben dec Verstorbenen vorhanden sind > so werden hierdurch edictaliter aüe dieje­nige , welche rechtliche Ansprüche auf die fragliche Verlassrnschaft überhaupt, in specie auf das obige Capital begrün­den zu können, . vermeinen, aufgefo>7- dert, sich vinnen 3 Wochen a dato bey unterzeichneter Behörde so gewiß zu sistrren, und ihr Erbschaftsrecht zu do- ciren ; als sie ansonsten nicht weiter mit ihren Ansprüchen gehört, und die vor­erwähnte Summe deductis deducen* dis an die, sich als Erbin und Vvrwand- ttn legitimirt habende Person werde ausbezahlt werden.

Signatum Langgöns den 28tSN MärH 1818. '

Grosherzogl. Hess. Iustitzamc Huk- tenberg.

Z. v. Zangen»

Bekanntmachungen.

1) Weil das jüdische Osterfest sich erst den 28ken dieses des Abends en­digt, weshalben der auf den 27. und 28ten dieses Monats fallende Pferde - und Rindvieh - Markt so wenig alsdev den 29ten«jusctem fallende Vieh - und Krämer-Markt, von den israelitischen Handelsleuten besucht werden kann, so hat Grosherzogl. Hess. Regierung da­hier auf Ansuchen dec Handelsleute und Professiontsten zu verordnen gnä­dig geruhet:

Daß der bisher den TagvorHim- melfahrrstag bestandene hiesige Markt, so wie vorher statt deS unterbleibenden Vormarkts aber Montags zu Lollar und Dienst- taqs dahier den 19. und 20. Mai Vieh - und Krämer-Markt ge- hstlten werden solle;