Ausgabe 
17.10.1818
 
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Ediktalladungen. I.

Der vor kurzem verstorbene Daniel Becker und dessen hinterlassene Wr.lib dahier zu Großenbuseck, haben so viele Schulden contrahirt, daß zu deren Be­zahlung ihr Activ-Vermögen bei wel­kem nicht anreicht.

Großherzogl. Hess. Hofgericht zu Giessen» hat daher durch verehrtiches Refcript vom 9ten d. M. den Concurs erkannt, und unterzeichneter Gerichts- stelle gnädig aufgetragen, denselben ge­hörig einzuleiten.

Es werden demnach alle sowohl, ge- als aussergerichtliche Gläubigere der ersagten Daniel Beckerischen Eheleute andurch aufgeforbert, in dem auf

Montag den 30ten Nov. früh 8 Uhr anberaumten Liquidations-Termin so gewiss entweder in Selbstperson , oder durch genugsam Bevollmächtigte, vor Amt dahier zu erscheinen, und ihre Forderungen liquido richtig zu stellen, auch Vorschläge zu einem gütlichen Ar­rangement zu vernehmen , und zugleich einen Curator massae in Vorschlag zu bringen, als sie ansonsten des Aus­schlusses von der Masse sich zu gewär­tigen haben.

Großenbuseck den 29ten Sept. 1818.

Großherzogl. Hess. Freyherrl. von Vuseckisches Justitz-Amt das.

Reiz.

II.

Vorladung der Gläubiger des Johannes Becker von Leihgestern betreffend.

Von Grosherzogk, Hess. Hochver- ordnekem Hofgericht zu Giessen ist über das Vermögen des Johannes Becker in Leihgestern der ConcursproZeß er­kannt, und dessen Einleitung unterzeich­neter Gerichtsstelle übertragen worden.

Es werden daher in Gemasheit jenes hohen Auftrags alle bekannte und un­bekannte Gläubiger des obgedachken Gemeiuschulbuers andurch edictaliter vorgelaoen,

Samstags den 24ten Octobec d. I.

Vormztkags 9 chhr vor unkerze-chuekem Amte entweder in Person oder durch hiulänglich legiti, mirte'Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Forderungen zu- liquidiren; zuvor jedoch sich eines Versuchs der Güte, im Nichterscheinungsfall aber des Aus­schlusses von der Masse zu gewärtigen.

Signat. Langgöns den 27tcn Sept. 1818.

Grosherzogl. Hess. JustitzamtHüt- tenderg.

I. von Zangen.

111.

Vorladung der Gläubiger des Jo Hannes Heß in der Zahlgasse zu Leihgestern betr.

Der Einwohner und Gemeinds- mann Johannes Heß von Leihgestern hat eine, sein Activ - Vermögen über­steigende Schuldenlast contrahirt; es ist von Grosherzog!. Hess. Hofgcricht zu Giessen der Concurs erkannt, und bas desfallsige Verfahren unterzeichnetem Amte übertragen worden.

In Gemasheit dieses hohen hof­gerichtlichen Beschlusses, werben daher alle bekannte und unbekannte Gläubi­ger des obgedachken Johannes Heß zu Leihgestern edictaliter andurch aufge­forbert , um

Samstags den Ziten October b. I.

Vormittags 9 Uhr ' in Person oder durch hinlänglich Be­vollmächtigte dahier zu erscheinen, sich des Versuchs' der Güte zu gewärtigen, in deren Entstehung, ihre Forderungen 6u