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Ediktalladungen. I.
Der vor kurzem verstorbene Daniel Becker und dessen hinterlassene Wr.lib dahier zu Großenbuseck, haben so viele Schulden contrahirt, daß zu deren Bezahlung ihr Activ-Vermögen bei welkem nicht anreicht.
Großherzogl. Hess. Hofgericht zu Giessen» hat daher durch verehrtiches Refcript vom 9ten d. M. den Concurs erkannt, und unterzeichneter Gerichts- stelle gnädig aufgetragen, denselben gehörig einzuleiten.
Es werden demnach alle sowohl, ge- als aussergerichtliche Gläubigere der ersagten Daniel Beckerischen Eheleute andurch aufgeforbert, in dem auf
Montag den 30ten Nov. früh 8 Uhr anberaumten Liquidations-Termin so gewiss entweder in Selbstperson , oder durch genugsam Bevollmächtigte, vor Amt dahier zu erscheinen, und ihre Forderungen liquido richtig zu stellen, auch Vorschläge zu einem gütlichen Arrangement zu vernehmen , und zugleich einen Curator massae in Vorschlag zu bringen, als sie ansonsten des Ausschlusses von der Masse sich zu gewärtigen haben.
Großenbuseck den 29ten Sept. 1818.
Großherzogl. Hess. Freyherrl. von Vuseckisches Justitz-Amt das.
Reiz.
II.
Vorladung der Gläubiger des Johannes Becker von Leihgestern betreffend.
Von Grosherzogk, Hess. Hochver- ordnekem Hofgericht zu Giessen ist über das Vermögen des Johannes Becker in Leihgestern der ConcursproZeß erkannt, und dessen Einleitung unterzeichneter Gerichtsstelle übertragen worden.
Es werden daher in Gemasheit jenes hohen Auftrags alle bekannte und unbekannte Gläubiger des obgedachken Gemeiuschulbuers andurch edictaliter vorgelaoen,
Samstags den 24ten Octobec d. I.
Vormztkags 9 chhr vor unkerze-chuekem Amte entweder in Person oder durch hiulänglich legiti, mirte'Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Forderungen zu- liquidiren; zuvor jedoch sich eines Versuchs der Güte, im Nichterscheinungsfall aber des Ausschlusses von der Masse zu gewärtigen.
Signat. Langgöns den 27tcn Sept. 1818.
Grosherzogl. Hess. JustitzamtHüt- tenderg.
I. von Zangen.
111.
Vorladung der Gläubiger des Jo Hannes Heß in der Zahlgasse zu Leihgestern betr.
Der Einwohner und Gemeinds- mann Johannes Heß von Leihgestern hat eine, sein Activ - Vermögen übersteigende Schuldenlast contrahirt; es ist von Grosherzog!. Hess. Hofgcricht zu Giessen der Concurs erkannt, und bas desfallsige Verfahren unterzeichnetem Amte übertragen worden.
In Gemasheit dieses hohen hofgerichtlichen Beschlusses, werben daher alle bekannte und unbekannte Gläubiger des obgedachken Johannes Heß zu Leihgestern edictaliter andurch aufgeforbert , um
Samstags den Ziten October b. I.
Vormittags 9 Uhr ' in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte dahier zu erscheinen, sich des Versuchs' der Güte zu gewärtigen, in deren Entstehung, ihre Forderungen 6u


