Ausgabe 
13.6.1818
 
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Hei dem Grosherzoglichen Rentamt Putzbach ohngefahr

" 20 Achtel Waitzen,

270 Achtel Korn,

220 Achtel Gerste, Parthieenweise, unter Vorbehalt der Ratification, öffentlich versteigert wer- D.en. Buffbc/ch den 2. Jun. 1818.

Grosherzogl. Hess. Rentamt das. Bang.

LI) Ein guter Berliner Schwanen­hals ist zu verkaufen. Ausgeber sagt Hel wem.

12) Eine groft Parkhie vorzüglich schöner Formen für Cattundrucker, sind |u verkaufen, und nassere Auskunft bei Ausgebern zu erhalten.

13) Endesunterzeichneter empfiehlt sich mit seiner kürzlich eröffneten, von feinen Eltern herkömmlichen Wirth- fchaft^, vorzüglich mit guten Getränken rru-d Speisen, verspricht gute und bil­lige Bedienung, und bittet ein vereh­rungswürdiges Publikum um generz- ren Zuspruch.

Wetzlar den 28ten Mai 1818.

I. I. Waidschmidk, Gastwirth im Elephanten.

14) Ern Logis, bestehend in einer Lnmeublirten Stube nebst Kammer, Platz zum Kochen, Theil am Keller, rrnd einem verschloßnen Holzbehalter, wird zu miethen gesucht; wer dieses Local besitzt, und verleihen will, kann Las Nähere bei Ausgeber dieses er­fahren.

15) In einer schönen Straße her Stadt steht ein Wohnhaus, entweder im Ganzen, oder auch für zwei Fcrmi- tie« getheilt, zu vermiethen, wovon so-

( Hierzu ei

gleich Besitz genommen werden kann. Das Nähere bei Ausgebern.

16) König!. WestphälifcheLertzo Lit. A. und B. Obligationen kaufe ich und zahle den höchsten Cours.

I. B. Roll.

17) Selter Mineralwasser, der Krug a 14 fr. ist wieder diesen Sommer über jederzeit frisch bei mir zu haben.

CH. Dietz.

18) Im Gasthaus zum Hirsch all- hier sind jederzeit gute Limburger Käse, das Stück a 19 fr. zu bekommen.

19) Es hat Jemand 600 Guldcn zu verlehnen. Wer Sicherheit machen kann, her wende sich an Herrn Forst­meister Hartig in Giessen.

20) Morgen, Sonntags den 14ten dieses, nach geendigtem Gottesdienst, ist gute Tanzmusik bei mir anzutreffen.

Wiesseck den 13. Jun. 1818.

Eberhard Löwenstein.

Nachricht.

Da die Steuer vom gegenwärtigen halben Jahr in Zeit von 8 Tagen be­richtiget werden, und diese Gelder spä­testens auf den 25ten des lauffenden Monats gehörigen Orts rügeliefert wer­den müssen, weil durchaus keine län­gere Nachsicht gestattet werden solle; so wird solches denen Stuerpflichtigen mit dem Anfügen hiermit bekannt gemacht, ihre Schuldigkeiten binnen jener Frist um so gewisser zu erfüllen, als nach Verlauf derselben die Saumseligen mit Zwangsmitteln dazu werden angehal- ven werden.

Giessen den 12. Jun. 1818.

Schmid. Herbert.

e Beilage.)