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polizey,Bekauutmachung.
Da durch das Abschneiden der so- genannten Christkindchensväumchen an den jungen Fichten und Kiefernstäm- men groser Schaden geschiehst, so wird Jedermann vor diesem Frevel gewarnt, mit dem Bemerken, daß
1) auf Anordnung Großherzogl. Oberforstcollegs zu Darmstadt der Gl oß- Herzog!. Oberförster Hoff dahier Jedem auf Verlangen ein solches Bäumchen, nebst einem Schein zu seiner Legitimation, adgeben werde.
2) Daß diese Abgabe von Baumen aus den herrschaftlichen Waldungen unenkgeldlich geschehe, aus der Giesser Stadtwaldung aber, gegen Erlegung von 6 Kreuzer vom Stück.
3) Daß nicht nur die Forstdiener, sondern auch die Polizeydrenec angewiesen sind, auf die Uederrretter ein genaues Augenmerk zu haben, und bei Besitzern solcher Bäumchen die Scheine sich vorzeigen zu lassen.
4) Die Strafe für diejenigen, welche sich durch die Bescheinigung nicht Ausweisen können, bestehet, äusser der Wegnahme der Bäumchen, in 5 Gulden, wovon ber Angeber die Hälfte erhält.
Giessen am 9ten Dec. 1818.
Gcosherzogl. Hessische Polizey, Deputation das.
Edikralladung.
Zur Berichtigung des Jnvenka, riums über den Nachlaß dec dahier verstorbenen verwittweten Frau Obri, stin von Wrede — grbohrnen von Schmalbach — werden dem Verlangen des Testaments - Erben gemäß alle diejenigen, welche gegründete Ansprüche an gedachten Nachlaß zu machen haben sollten, hiermit öffentlich aufgefordert, diese ihre Ansprüche innerhalb 6Wochrn — von heute an gerechnet — fv gewiß bei unterzeichneter Geeichts
stelle anzuzeigen, richtig zu stellen und des Weiteren sich zu gewärtigen, als sie sonst nach Ablauf dieser Frist mit ihren Forderungen dahier nicht weiter gehört — vielmehr dieser Nachlaß ohne weiters an den Testaments-Erben in das Ausland verabfolgt werden soll und wird.
Giessen denchten Dec. 1818.
Von Ober, Kriegs - Collegia! Com- missions wegen.
Gcosherzogl. Hess. Garnisons- Gericht daselbst.
A m e n d.
Bekanntmachungen.
1) Da die Frau Geheimerathln Müller dahier entschlossen ist, ihre nachbemerkte Gükerstücke, nemlich
11/2M. 20 R. Garten rechter Hand am Steinweg, an Georg Wormb- ser, giebk 171/2kr. zur Rentei Giesen , und ist zhdfr.,
1/2 M. 38 R> 10 Sch. Wiese am Heegstrauch, an Heinrich Simon, giebt 20 1/4 kr. Zins aufs Rathhaus, und ist zhdfr.,
1/2 M. 21 R. 2 Sch. Wiese daselbst, an Heinrich Ferber, ist zhdfr. ,
1/4 M. 6 R. 5 Sch. Wiese am GänS- acker, an folgender,.ist zhdfr.,
1/4 M. 6R. i Sch. Wiese an vori, ger und Georg Wilhelm König, ist zhdfr.,
1/2 M. 30 R. 12 Sch« Wiese in den Güntersgräben, an Peter Verdries, giebt Ist. 30kr. demHr. v. Münch und 3 kr. Zins dem Hr. v. Schmalbach , ist zhdfr.,
Montag den 28ren dieses Monats des Nachmittags 2 Uhr in der Behausung des Hcn. Bauinspektoc Seip unter den alsdann eröfnet werdenden Bedingungen, an den Meistbietenden versteigern zu lassen; so wird solches zur Nachricht hier,


