Ausgabe 
2.5.1818
 
Einzelbild herunterladen

) 72 (

5) Montag den 4ten Mai und an den folgenden Tagen, des Nachmittags um 2 Uhr , werden in der Glashändier Schmiltischen Behausung in der Capla- neigasse, die noch vorhandenen Glas- waaren, Steinauth, und Fayence, ge- gen gleich baare Zahlung versteigert werden. .

Giessen am Itrn Mar 1818.

Grosherzogl. Hess. Stadt-Amtsse- crelariat das.

Staudinger.

4) Da die provisorisch besetzt ge­wesene zweite hiesige Gefangenwärterr Stelle abermals vakant geworden; lo wird dieses den hierzu Lust habenden In­validen, unter Bezug auf die frühere Bekanntmachung, jedoch mit dem An­fügen eröffnet, daß sich die Compelen- ten bei Unterzeichnetem zu melden, und Zeugnisse des-Wohlverhaltens beson­ders aber daß sie dem Trunk nicht er­geben sind, von ihren Vorgesetzten bei­zubringen haben.

Giessen den 27ten April 1818.

In Auftrag Grosherzoglicher Ne­gierung.

V. G r o l m a n, Hofgerichtsrath.

5) Ein vollständiges leichtes Wä­gelchen, welches mit einem Pferd, auch mit zwei Kühen gefahren werden kann, sodann Stroh von allen Gattungen, und guter Kuhmist, sind zu verkaufen. Bei Ausrufer Moli das Nähere.

6) Drei neue Waschbütten, zu 14. 7. und 2Läst, wie auch eine neue Bad- Bütte, sind zu verkaufen, davon der Eigenthümer bei Ausgebern zu et fah­ren ist.

7) Eine neue Landwehr - Osficier- Unifovm mitgoldenen Epauletten , und

Bekanntmachungen.

i) Es hat Grosherzog!. Hess. Re­gierung dahier auf Ansuchen der Han­delsleute und Professionisten zu verord- »en gnädig geruhe! : daß dc» 19. u»t> oo Mai Viek - und Kramer - Markt all­iier gehalten werden solle; welches zur Nachricht der Handelsleute hierdurch bekannt gemacht wird.

Giessen den Iten Mar 1818.

Grosherzogl. Hess. Stadk-Amt- Ra y ß.

2) Dlensttag den 5ten May, Vor­mittags 8 Uhr, sollen in dem AUendor- fer Scadtwald bei Klimbach, 18Klaf- ter sehr, gutes Buchenscheithol; nebst vielen Reisern, versteigt werden; wel­ches zu Jedermanns Nachricht hiermit bekannt gemacht wird.

Ediktalladung.

Die Wittwe von Jacob Schäfer, in dem zum unterzeichneten Amte ge­hörigen Orte Steinbach, muß , bei den eintrettenden Umstanden, nut ihren und ihres verstorbenen Mannes Glau- biaern deren Forderungen und Befne- digung Halber gerichtlich ausemander 3 In Gemäsheit der hierher gelang­ten höheren Verfügung werden fammt- !ich- erwähnte Gläubiger

auf Montag den ItenJuny die­ses Jahres

vor Amt geladeW, um sich den Vermö­gens - Etat vorlegen zu lassen , ihre For­derungen klar zu stellen, und auf dre, von Amre ihnen zu machenden Vor­schläge sich zu erklären ; unter dem Rechrsnachrheil, daß, was von den Er­scheinenden beschlossen werden wird, für die Ausbleibendeu ebenfalls für verbindlich angenommen werde.

Großherzoglich Hess. Land-Amt. Folie nius.