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EViktalladungeni. 1.

Nachdem der Centfchöff Johann Philipp Jung zu Kleinlinden eine sein Vermögen übersteigende Schuldenlast eootrahirr har, weshalben von Gros­herzog!. Hessischem Hofgericht dahier der förmliche Concursprozeß erkannt, und Termin zum Versuch der Güte, in Lessen Entstehung aber zur Liquidation auf

Dienstag den Issten Januar 1817. anberaumt morden g so werden alle die/ Wenige, welche an erjagten Centschöffen Jung eine Forderung zu haben vermei­nen, hiermit aufgefordert, alsdann Morgens 9 Uhr vor unterzeichnetem Amt zu erscheinen, ihre habende For, derungen gehörig zu liquideren, und sich der rechtlichen Entscheidung, im Ausbleibungsfall aber zu gewärtigen, daß sie werter nicht gehört, sondern mit ihren attenfallsigen Forderungen von diesem Concurs ausgeschlossen werden- Giese »den 18 Nov. 1816

Grosßerzogl. Hess. Stadt,Amt. Ray ß.

lk.

Der Einwohner und Gemeinds- mann Conrad Seipel zu Kirchgöas hat fo viele Schulden contrahirr, daß des­sen Vermögen zur Bezahlung dersel­ben nicht hinreicht, und daher tu H-n- si-ht desselben von Grosherzogl. Hess, Hcssgencht dec förmliche Concurs er­kannt.

Es werden daher alle unbekannte Gläubiger des Conrad Seipel edktali- ter hiermit voraeladen, um in dem ad liquida-adim aufMittwoch den 4fen Dec. [ I anberaumten Termin, Morgens 9 Uhr vor unterzeichnetem Amt ru er­scheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, sich des Versuchs der Güte, in dessen Entstehung aber weiterer recht­

licher Verordnung , im NichkerschelL nungsfall sich aber des Ausschlusses von dec Concursmasse zu gewärtigen.

Signatum Langgöns am 19ren Oclo- ber 1816.

Grosherzogl. Hess. Justiz-Amt Hütteuberg.

C. G. von Z a n g e n»

Bekanntmachungen.

1) Da durch eingegangene offizielle Berichte GroSherzogltcher Regierung dre vielfach nachrheiligen Folgen des Genusses des frischen, mit Mutterkorn und andern schädlichen Erzeugnissen im Getraide vergifteten Brodes bekannt geworden sind > so findet sich dieselbe veranlaßt, nachstehendes, vermöge ei­nes Generalausschreibens an sämtliche Justiz- und Poltzeibeamre und Physi- katsarzte der Provinz Hessen bekannt gemachtes Verfahren, um dem Brode bet'm Backen die oben gedachten schä-d- lichen Eigenschaften zu benehmen, zur Beförderung einer allgemetneil Kennt­nis in dem gegenwärtigen Wochenblatt einrücken zu lassen.

Die einfachste Art, ber durch das Mut erkorn und sonstige nachrheilige Erzeugnisse im Getraide drohenden Ge­fahr vorzubeugen, beruht, der Erfah­rung zufolge,

1) auf möglichster Vermeidung des häufigen Genusses des aus b lo­sem Roggen gebackenen Bro- drs;

2) auf möglichst vielem Zusätze von Gersten - Hafer- Welschksrn- oder auch B >hnen - Mehl;

5) auf Zumrschung von gewürzhaf- ten Saamrn, $. B. von einem Quentchen Kün mel, einem halben Quentchen Koriander und einem halben Quentchen Anissaamen auf Las Pfund Roggenbrvd.