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Ediktalladunss.
Wer an bie dahier befindlichen Verlassenschaften der 3 in Rußland zu- rückgebliebenen und gesetzlich für tob angenommenen Officiere vom Leibregiment :
1) Hauptmann Raabe,
2) Lieutenant und Adjutant Mar§ bürg,, und
3) Lieutenant Kempf, sey es aus Erbrecht oder sonstigem rechtlichen Grunde,. Ansprüche zu machen hat, ist hierdurch bei Vermeidung des sonstigen Ausschlusses aufgefor- dert, solches innerhalb 6Wochen-— dahier schriftlich anzuzeigen und weiterer deßhaldigeu Verfügung gewärtig .zu seyn,
Giesen den 23ten Marz 1816»
Grosherzoglich Hessisches Leib- regimentsgericht das» Zimmermann, Amend,
Obrlstlieutenant- Staabsauditeur».
Nachricht.
Man hat die Erfahrung machen müssen,, daß die Sonntags-Feier von einem grosen Theil der hiesigen Einwohner immer weniger geachtet, und die darauf Bezug habenden Gesetze immer frecher übertreten werden. Selbst während des Gottesdienstes werden geräuschvolle und störende Geschäfte verrichtet, und die Vier - und Brantwein - Schenken füllen sich mit Gästen, die nicht selten durch rohes- und lärmendes Betragen den Nachbarn und Vorübergehenden ein groses Aer- gerniß geben.
Einem solchen verwerflichen und' gesetzwidrigen Betragen kann nicht länger nachgesehen werden, und es wird daher hierdurch bekannt gemacht, daß jeder Handwerker, der ohne Roth den
Sonntag ein lärmendes und störendes Geschäft verrichtet oder verrichten !äj> set; so wle jeder hiesige Einwohner, der während d e s G o tt es d i e n- st es in Bier - und Brantwein-Schen- ken getroffen wirb, zu einer angemessenen Strafe wird gezogen werden.
Giesen den 8ten März 1816» Grosherzog!. Hess. Amts-Kir-' shen-Convent das.
Bekanntmachungen.
1) Da in diesem Jahr in einigem Chaussee-Distrikten der Provinz Hessen mehrere mit bedeutendem Kostenaufwand verbundene, meist schon angefangene neue Bauten, deren bisherige Sistirung durch die Zeitverhältnisse' geboten wurde, wieder in Betrieb gesetzt werben sotten, zu Bestreitung der Kosten derselben aber die gewöhnlichen- Chaussee-Intraden nicht anrerchen, so- hat man beschlossen, die hierzu weiter erforderlichen Gelder in Kapitalien aufzunehmen , und ladet' zu dem Ende alle diejenigen ein, welche'dergleichen gegen 5 pro Cent Zinsen in die Chaussee-' Kasse nieberlegen wollen, sich deshalb- ' bei Unterzeichnetem anzumelden.
Giesen den 25teil März 1816»
In höherem Auftrag.
E m m e r li n g, Grosherzog!. Hofkammerrath.
2) Da ich bereits 10 Jahre in Paris , Wien und Frankfurt gearbeitet, und mich nun wieder hierher begeben und etablirt habe; so empfehle ich mich dem verehrten Publicum in allen Arten Sattler- Meubles - und Tapezier - Arbeit bestens, und verspreche zugleich promte und billige Bedienung.
Giesen den 28t^nMärz 1816.
Christian Reiber, Sattlermeister, wohnhaft im weisen Roß.
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