von der unterzeichneten Commission in der ausgegeöenen schriftlichen Anordnung vom 1/ten Dec. v. I. erchrilte Wusung „die ständige längere Zeit „ hier verweilende Einquartirung mit dem Versprechen nur einmal anzuzeigen, „ die Abreise oder Verlegung dieser Einquartirung an dem ersten Tage anzu- „ zeigen" wird dahin abgeandert, daß alle über eine oder mehrere Wochen hin- auslaufcnden Einquartirungen jedesmal, nach Ablauf einer jeden Woche, unter Vorlegung der Billets, in den vorgeschriebenen Stunden bey den unterzeichneten Commissarien, angezeigt und in die Billets eingeschrieben werden sollen, wobey es sich von selbst versteht, daß die, in dem Lauf der Woche zu Ende gehenden, oder nur auf einige Tage eingelegten Einquartirungen denselben Tag, wenn die Einquartirung abgeht, angezeigt werden müsse. Man verhoft dadurch nach Verlauf einer jeden Woche eine richtigere Uebersicht zu erhalten, und mit den Visitations-Verzeichnissen genauere Vergleichungender Angaben, anstellen zu können. >
Zugleich erlaßt man das Ansinnen an die sämtlichen Eingesessenen, die schriftlichen Eingaben an die Commission, oder an die einzelnen Mitglieder derselben, jedesmal mit dem Nr. der Wohnung zu bezeichnen, um die Namen in den Registern desto geschwinder auffinden zu können.
Man ermahnt übrigens nochmalen alle hiesige Eingesessenen, allenfallsigen Beschwerden wegen vermeintlichen Pragravationen und augenblicklichen Abänderungen der zugelegten Einquartirungen, bey dem Quartiramt auf eine bescheidene Art vorzubringen, und nichts durch unschickliche Ausfälle und Drohungen zu erzwingen zu suchen, wogegen es einem jeden unbenommen ist, seine Beschwerden bey dieser Commission vorzubringen, welche die nöthige Remedur eintret- ten lassen wird.
Auch-den Visitatoren sollen die nöthigen Notitzen ohne Aufenthalt und mit aller Aufrichtigkeit ertheilt werden, besonders in den Gast- und Wirtshäusern, wo theils Einquartirung für andere Personen, theils EinmMtirung gegen Vergütung eingelegt ist.
Giessen den 4fen Januar 1814»
Grvßherzogl. Hessische Einquartir. Commission.
v. Hrrt, vr. Jaup. W. Hermanni. Rai'ß.


