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5) Das des Burger und Traiteurs Conrad Geismar und des Burger und' Schuhmachers Wilhelm Lemp dahier verstorbenen Eheweibern gemeinschaft-
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2) Lm die künftige Ehefrau von Salomon Marmelstein zu Daubringen, Jstdel Susmann Löwensteins Wltiwe, dei Amre die Erklärung gethan, daß sie M't ihrem Ehemann keinen gemem- fchafrlrchen Handei treiben , sondern «ich vielmehr ihre weldllchen Rechts- wohlrhaken Vorbehalten wolle; so wird dieses hierdurch zur allgemeinen Rennt/ Niß gebracht
Giesen am 14ten Mai 1816.
Groshcrzogl Hess Land-Amt Follenlu s.
5) Das dem hiesigen Burger und Fuhrmann nn BaltkMar Noll zu- gehörige, a« , dem Selzerswcg neben Anoreas Plank stehende Wohnhaus nebst Zuqehör , soll Dienstag den 28cen dieses Monats des Nachmittags um 2 Utjr, auf dahiesigem Rat hl) aus, un- dst ter den alsdann bekannt gemacht wer-
nung und Hrm Universitats-Apothekec Kunhardt, soll wegen der Vermögens/ Abtheilung Montag den ivten Juny Les Nachmittags um 2 Uhr auf dahie- figem Rathhaus, unter den alsdann eröfnet weroenden Bedingungen, an den Melstbietenden verkauft und bei einem annehmlichen Gebot unwiederruft lich zugeschlagen werden.
Giesen den löten Mal 1816.
Grosherzogl. Hess. Stadkamtsse- eretarlat das.
Staudinger.
4) Das von des Burger und Cra- wer Andreas Friedrich Magnus Wtktwe dahier hinterlassene Wohnhaus nebst Scheuer, in der Neustadl,, soll auf eins gelangte Erlaubnis, mit den vorhandenen Ellen - und Specerei - Maaren, Mittwoch den 29ten dieses Monats, des Nachmittags um.2 Uhr , in dem Gasthaus zum Rappen amWallthor, öffentlich an den Meistbietenden versteigert und die Bedingungen im Termin eröf- nek werden.
Jedoch wird zugleich auch , je nachdem sich Liebhaber einfntben, das Haus und das Waarenlager, jedes besonders, zum öffentlichen Verstrich gebracht werden
Giesen den fOten Mai 1816.
Grosherzogi. Hess Stadt-Amtsse- cretariat das.
S t a u d i n g e r.
Bekanntmachungen.
1) Die unterzeichnete Behörde hat Herordnet, daß von der Verwaltung der Marienschlosser Kasse in der Regel nur jeden Freitag * Morgens von 10. Uhr bis 12. Uhr — sodann jeden Dienstag — Nachmittags oon 2 Uhr bis 6. Uhr — Zahlungen gelemet werden sollen; wobei die hohen Fuerrage ausgenommen sind.
Es wird dies zur Kenntnis aller derjenigen gebracht, welche Zahlungen aus jener Kasse zu empfangen haben, damit sie sich durch das An meiden zu einer andern als der bestimmten Zeit keine vergebliche Mühe machen.
Giesen am 14tenMar 1816.
Grosherzogl. Regierung, als besondere für die obere Leitung vnd Aufsicht der Marienschloft fer Anstalt höchsten Orts ernannte Romwiision.
Frhr^v Stein. Ehr. v> Herss. vt Eckstein.


