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polizey ♦ publicandum.
Es ist bisher bei den angezeigten Feldfreveln die Entschuldigung mehr- malen vorgebracht worden , daß die Eigenkhümer der Grundstücke theils den Dienstboten ihrer Kinder und anderer Anverwandten, theils andern Personen die Erlaubnis ertheilt hätten, Obst, Gemüse, Gras und Futterkrauter zu holen. Da jedoch diese Cntschuldigung durchauS nicht angenommen werden kann,! vielmehr dergleichen Betretungen fremden Eigenkhums als Garten- oder Feldfrevel bestraft, werden müssen, wofern nicht die Abgabe dergleichen Gewächsen von den Eigenthümern der Grundstücken selbst geschehen, oder derjenige welcher dabei ertappet worden, mit einem von dem Eigenkhümer selbst geschriebenen Erlaubnisschein, welcher dem Feldschüz alsbalden eingehandiget werden muß, versehen ist; so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Giesen den loten Jul. 1816.
Grosherzogl. Hessische Polizey- Deputation das.
Edikralladung.
Alle diejenige, welche an die Ver, lassenschaft der dahier verstorbenen Fräulein Louise von Affeburg, aus irgend einem Grund eine Forderung zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, solche binnen 3 Wochen a dato, bei Unterzeichnetem anzuzeigen, und richtig zu stellen, oder sich zu gewärtigen , daß sie nach Ablauf dieser Zett nicht weiter gehört, sondern von der Masse ausgeschlossen werden.
Signatum Giesen den 10ten Julii 1816»
Vermöge Auftrags.
Hauser.
Bekanntmachungen.
1) Auf Ansuchen dec Wilhelm Wil/ tischen Relieten in Wisseck sollen die, denselben zugehörigen beiden Hofrai- then daselbst, als
1) ein Wohnhaus nebst geräumiger Stallung, Scheuer, Hofraum und Hintergarten im untern Theil des Dorfes, an der Haupkstrase gelegen, sodann
2) ein Wohnhaus nebst Scheuer, Stallung, Hofcaum und Hintcc- garten, an der Hauptstrase, neben Philipp Deubel, bis den 29ten dieses MonatS, Nachmittags 2Uhc in loco Wisseck in ersterer Hofraithe unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich versteigert werden«
Giesen den 18ten Zul. 1816«
Grosherzogl, Hess. Stabt-Amtsse- cretariat das.
Staubinger«
2) Nachdeme Grosherzogl. Hessische Regierung auf Ansuchen der Handelsleute gnädig gestattet hat, daß Donnerstag den Iten August.ein nochmaliger Vieh - und Krämer-Markt dahier gehalten werden dürfe, so wird dieses hierdurch öffenklich bekannt gemacht.
Giesen den 5ten Jul. 1816.
Grosherzogl, Hess. Stadt-Amt.
Rayß.
3) Die beiden untersten Etagen in dem großen von Schmaikalderschen Hause am Wallthor, nebst Garten und allem was bisher dazu abgegeben wurde, sollen vom Ilten November d. I. an auf weitere 3 Jahre
Donnerstag den Iten August Nach-.
mittags um 2 Uhr
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