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Polizei t pubkica?rdum.

, Bekanntermaßen haben die hiesigen Hafner, vermög des ihnen ertheilt ge­wesenen Aunftbriefs Sasausschließendt Recht gehabt, in hiesiger Stadt Oefen Zn s tzeu, zu schließen und auszuputzen. Werl indeß dermal nur ein Häfner hier und dieser unmöglich im Stande ist, alle jene Arbeiten , so wie es erforder­lich ist, zu verrichten; so hat man schon vor einiger Zeit den hiesigen Mau­rern und Weißbindern zu erkennen ge­geben, daß sie, wenn es an sie ver­langt werde, ohne alle Besorgung ei­nes desfalsigen Anstandes einstweilen Oefen ausputzen könnten, zugleich aber in der Sache selbst höchsten Orts un- rerthanigsten Bericht erstattet gehabt. Da nun hierauf die höchste Resolution siugelangt, daß denen Maurern und Weißbindern, so lange die Hafnerzunft nicht mit mehreren Meistem besezt seye, vd»r hinsichtlich der dermaligen Zunft- Verhältnisse nicht ein Anderes über­haupt für gutbefunden werde, sowohl das Setzen als das Ausputzen der Oefen nachgelassen seyn soll; so wird solches zur allgemeinen Kenntnis des Publi­kums gebracht, zugleich aber noch fol- Zendes ang(füget:

1) Sind verschiedentlich AeUftrun­gen geschehen , aus welchen hervorzuge- hen scheint, daß für die gedachten Ar- Leiten zuweilen ein übertriebener Lohn Je fordert worden. Bei der durch die Höchste Bewilligung sich ergebenden grö- ftren Concurrrnz will man nun zwar vvr jezt noch von einer desfalsigen Taxe abstrahiren. Man erwartet aber dage­gen , daß die mit den befragten Arbei­ten sich abgehende Handwerker die Ein- 1 wohner nicht nur befördern, sondern auch in Ansehung des Lohns beschei- dentlich behandeln werden, indem man sonsten, midMklUstehkndm Beschwer­

den sich zu einer desfalsigen Vorschrift gemüsigt sehen wird.

2) Ist auf gleiche Weife mchrmak geklagt worden, daß das zum Schmie­ren gebraucht werdende Material aus ferst schlecht sehe, und dies die Folge habe, daß es m den ersten Tagen wie­der abfalle und den Bewobner wieder­holte Kosten und Unbequemlichkeiten verursache. Es wird daher hierdurch bekannt gemacht, daß nach den von Sachverständigen angestellten Versuchen, ein sehr gutes einfaches Bindungsmik- tel erhalten werde, wenn man zu 3 Thei- Un, z. E. 3 Pfund reinen guten Lärmen, 1 Therl ( 1 Pfund ) feinen Sand 'und 2 ^.oth fein geriebenes Salz nimmt, so­dann diese Masse mit Wasser und ge, zupften Kuhhaaren wohl knetet, und somit die zu dem Schmieren derOeftrr gebraucht werdende Handwerker sich auf Verlangen der Einwohner, und wenn die nicht selbst ein anderes Bindungs­mittel nachgeben oder vorschreiben, des­sen ohnwergerlich zu bedienen haben.

Giesen den 3tenIan. 1816.

Grosherzogl. Hessische Polizey- Deputaten das.

DekanntMachungent.

1) Das hiesige Publikum wird an- burch benachrichtiget, daß von jezt an die Erhebung und Verrechnung der Ein- quarriernngs - Beiti age dem Grosher­zogl. peinlichen Gerichts-Sekretär Franz übertragen worben, und sich also nun­mehr in allen fraglichen Gegenstand be­treffenden Angelegenheiten an diesen zu wenden fty. Zugleich findet man sich nochmals veranlaßt, alle diejenigen hie­sigen Einwohner, die mit ihren Bei­tragen von den Monaten Mai, Junt und Julis t>. I. sowohl zur städtischen, als auch als Ausmärker zu denOuar- tierkassen der zur Etappe Giesen gehö- r^nden Ottschaften annych zurückstehen, dle-