Ausgabe 
10.2.1816
 
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polizey - publicandum.

Da der Fußweg um die Schoor hinter den Abweißsteinen lediglich für die Fußgänger bestimmt ist, und das Reiten wie auch das Viehtreiben auf diesem Weg, allen und jeden ohne An­sehen der Person bei 5fl. Strafe be- rerrs früherhin verboten worden, man aber gleichwohl wahrnehmen müssen^ baß ganz kürzlich wieder öfters auf diesem Fußweg geritten und solcher hierdurch sehr ruinirt wird, so wird diese Verordnung zur Nachachtung hier­durch nochmals mit dem Anfügen be­kannt gemacht, daß dem Anbringer die Hälfte der Strafe gereicht werden solle.

Giesen den 7tenFebr. 1816» Grosherzogl. Hessische Polizei Deputation, das.

Bekanntmachungen.

1) Nachdeme von höchsten Orten­dem Rathschössen Schmid die Erhe­bung der monatlichen Steuern des Sel- zerpförter und Neustadter Quartiers, sodann der Personen ohne Hauser und der Ausmärker diesseits dec Lahn, dem Rathschöffen Herbert aber die Steuer-Erhebung des Wallpförter unb Neuweger Quartiers, sodann der Aus­märker jenseits der Lahn, übertragen, und bestimmt worden, daß Montag, Donnerstag und Freytag? Vormittags, jedesmal die Einnahme von den hiesi­gen- Einwohnern, den Dienstag und Samstag aber von den Ausmärkern geschehen solle; so wird dieses hier­durch bekannt gemacht, damit jeder Steuerpflichtige wissen, könne, an wen und zu welcher Zeit ec die schuldige Zahlung zu leisten habe.

Giesen den 6teil Febr. 1816.

2) Man hak bei der lezten Feuers­gefahr im Einhorn die Bemerkung ma­chen müssen, daß es schlechtdcnkende

Menschen giebt, welche in solchen Noch, fällen, wo jeder brave Mann mit Ret­tung beschäftigt ist, ohnbemerkr die le­dernen Eimer entwenden, und von den Feuerhacken die Eisen losschlagen und verkaufen. Es wird daher jedermann gewarnet, dergleichen Feuergeräthschaf- ten an sich zu kaufen, und jedem, un­ter Verschweigung seines Namens, ein angemessenes Douceur zugestchert, wel­cher eine Anzeige von dergleichen Ent­wendungen machen wird.

Giesen den 8ten Febr. 1816.

Bürgermeister und Rath daselbst.

3) Das dem Burger und Schrei­nermeister Heinrich Leicht dahier zuge­hörige, im verflossenen Jahr von Frucht­messers Andreas Noll Willwe Erben erkaufte Wohnhaus , nebst Zugehör, auf dem Neuenweg neben Wirch Ohler und Philipp Leid, soll Montag den 4ten März des Nachmittags um 2 Uhr, in der Behausung des Weurwirch Loos öffentlich an den Meistbietenden ver­kauft und die nähern Bedingungen im Termin bekannt" gemacht werden.

Giesen den 8ten Febr. 1816.

Grosherzogl. Hess. Stadkamtsse- cretariat das. i

Staudinge r.

4) Da des Burger und Backer Daniel Lehrmuuds Wittwe dahier frei­willig entschlossen ist, das. ihr zugehö­rige, in der Neustadt neben Johann Gottfried Keil stehende Wohnhaus, bc- nedst Zugehör, giebt 26 Alb. Zins in Kasten, sodann nachbemerkte Grund­stücke , als

1/2 M. 3 R. 15 Sch Wiese am un­tersten Riegelpfad, an Georg Da­niel Keil,..

1/2 M. 10 R. 6 Sch. Wiese am Heeg­strauch