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polizey - publicandum.
Da der Fußweg um die Schoor hinter den Abweißsteinen lediglich für die Fußgänger bestimmt ist, und das Reiten wie auch das Viehtreiben auf diesem Weg, allen und jeden ohne Ansehen der Person bei 5fl. Strafe be- rerrs früherhin verboten worden, man aber gleichwohl wahrnehmen müssen^ baß ganz kürzlich wieder öfters auf diesem Fußweg geritten — und solcher hierdurch sehr ruinirt wird, so wird diese Verordnung zur Nachachtung hierdurch nochmals mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß dem Anbringer die Hälfte der Strafe gereicht werden solle.
Giesen den 7tenFebr. 1816» Grosherzogl. Hessische Polizei Deputation, das.
Bekanntmachungen.
1) Nachdeme von höchsten Ortendem Rathschössen Schmid die Erhebung der monatlichen Steuern des Sel- zerpförter und Neustadter Quartiers, sodann der Personen ohne Hauser und der Ausmärker diesseits dec Lahn,— dem Rathschöffen Herbert aber die Steuer-Erhebung des Wallpförter unb Neuweger Quartiers, sodann der Ausmärker jenseits der Lahn, übertragen, und bestimmt worden, daß Montag, Donnerstag und Freytag? Vormittags, jedesmal die Einnahme von den hiesigen- Einwohnern, den Dienstag und Samstag aber von den Ausmärkern geschehen solle; so wird dieses hierdurch bekannt gemacht, damit jeder Steuerpflichtige wissen, könne, an wen und zu welcher Zeit ec die schuldige Zahlung zu leisten habe.
Giesen den 6teil Febr. 1816.
2) Man hak bei der lezten Feuersgefahr im Einhorn die Bemerkung machen müssen, daß es schlechtdcnkende
Menschen giebt, welche in solchen Noch, fällen, wo jeder brave Mann mit Rettung beschäftigt ist, ohnbemerkr die ledernen Eimer entwenden, und von den Feuerhacken die Eisen losschlagen und verkaufen. Es wird daher jedermann gewarnet, dergleichen Feuergeräthschaf- ten an sich zu kaufen, und jedem, unter Verschweigung seines Namens, ein angemessenes Douceur zugestchert, welcher eine Anzeige von dergleichen Entwendungen machen wird.
Giesen den 8ten Febr. 1816.
Bürgermeister und Rath daselbst.
3) Das dem Burger und Schreinermeister Heinrich Leicht dahier zugehörige, im verflossenen Jahr von Fruchtmessers Andreas Noll Willwe Erben erkaufte Wohnhaus , nebst Zugehör, auf dem Neuenweg neben Wirch Ohler und Philipp Leid, soll Montag den 4ten März des Nachmittags um 2 Uhr, in der Behausung des Weurwirch Loos öffentlich an den Meistbietenden verkauft und die nähern Bedingungen im Termin bekannt" gemacht werden.
Giesen den 8ten Febr. 1816.
Grosherzogl. Hess. Stadkamtsse- cretariat das. i
Staudinge r.
4) Da des Burger und Backer Daniel Lehrmuuds Wittwe dahier freiwillig entschlossen ist, das. ihr zugehörige, in der Neustadt neben Johann Gottfried Keil stehende Wohnhaus, bc- nedst Zugehör, giebt 26 Alb. Zins in Kasten, sodann nachbemerkte Grundstücke , als
1/2 M. 3 R. 15 Sch Wiese am untersten Riegelpfad, an Georg Daniel Keil,..
1/2 M. 10 R. 6 Sch. Wiese am Heegstrauch


