Einzelbild herunterladen

* ) T34 (

Ediktalladungm. I.

Sammtliche sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des am 17cen d. M. zu Ockstadt verstorbenen Mili- tair -Chirurgen Klein vom Leibregi- ment werden hiermit aufgefodert, ihre Foderungen von jezl an binnen ^Ta­gen bei unterzeichnetem Gericht so ge- rvis anzuzeigen und so weit thunltch zu liquiviren; widrigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, damit nicht wei­ter gehört, sondern von der Verlassen- fchaftsmasse präcludirt zu werden.

Giesen den 27ten Julius 1816.

Grosherzogl. Hess. Leibregiments­gericht allda.

Zimmermann. Büchner, in Abwesenheit des

Staabsauditeur Amend.

II,

Es ist vor kurzem die Wittwe des dahier vor vielen Jahren verstorbenen Militairchirurgen Sommerlad , eine gedohrne Bockin von hier aus Giesen, kinderlos und ohne Testament gleichfalls mit Tode abgegangen. Zur Berichti­gung deren Nachlasses har man daher |u wissen nöthig, ob und wer, äusser den sich schon gemeldet habenden Jn- testaterben, noch weiter Ansprüche an diesen Nachlaß, sey es aus Erbrecht oder-sonstigem rechtlichen Grunde , zu machen habe. Man fordert sonach alle diejenigen, welche Ansprüche auf dieftn Nachlaß machen können, hiermit öf­fentlich auf, sich innerhalb 12 Wochen vom Tage der ersten Einrückung die­ser Edictalladung in den öffentlichen Blätter angerechnet so gewiß dahier anzumelden, als sie sonst nach Ablauf dieser Frist mit ihren Ansprüchen von

der Nachlaßmasse ausgeschlofferr und' diese an die bis jezt nur bekannte Sei-^ tenverwandten ausgehändigt werden soll.

Giesen den 25tenMai 1816.

Grosherzogl. Hess, Garnisons­gericht das.

A m e n b.

Bekanntmachungen.

1) Man hat mir Befremden in dem Anzeigungs-Blättchen vom 27ten Julius gelesen, daß der Joh. Philipp Wagner imSchieshaus,an demHohen- wart-Brunnen Tanzmusik halten wolle. Wenn gleich es jeder soliden Gesell­schaft zu allen Zeiten ohnverwehret bleibt, daselbst sich zu belustigen, so wird man um so weniger oben ange­führte Tanzmusik gestatten, als solche sich lediglich nur zu Unfug und Scha­den für den Wald eignet.

Giesen den 2ten August 1816.

Bürgermeister und Rath dahier.

2) Da die Ludwig Buschen Witwe dahier, entschlossen ist, ihr besitzendes Brauhaus auf 6Jahre zu verleihen; so wird hiezu Termin auf den 5ten Au­gust d. I. Rachmittags2Uhranberaumk, mit der Bemerkung, daß die Verlei­hung unter Vorlage der Bedingungen in der Behausung des Weinwirkhs Loos Statt finden wird.

Giesen den 26ten Jul. 1816.

Grosherzogl. Hess. Stadt-Amtsse- crekariak das.

S t a u d i n g e r.

3) Montags öen 5ten Äug. Nach­mittags 2 Uhr und folgende Tage, sol­len in der Wohnung des Herrn Ba­ron von Devall in der Schäferei, Ti­sche, Stühle, ein Sopha, einSchrerb- tisch.