Ausgabe 
29.4.1815
 
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sich zu dem geringen Vermögen jenes innerhalb 3 Monate so g-ewch zu de, gläubigen, als dasselbe sonst, gegen gestellte Sicherheit, an seine anwe­senden gesetzlichen Erben übergeben werden wird.

Giesen am 22ken Marz 1815.

Grosherzogi. Hessisches Land amt, Follenius.

Bekanntmachungen.

f) Das Grosherzogliche Land- Kriegs - Conrmissariat fordert alle Ein­wohner von Giesen auf, vom Iren Mal L I. an, ihre Einqnartirungs- Bil- kets sorgfältig aufzuheben, lndem solche am Schlüsse jeden Monats gegen ei» HaMt-Billek werden ausgewechselt werden.

Bei dieser Veranlassung wird zu­gleich die Berstcherung ertheUt, daß das Grosherzogl Land - Kriegs - Com- milTartat nicht nur ein vorzügliches Au­genmerk auf gerechte Vertheilung der Einquartirungslast zu richten beflisse» sseyn, sondern auch die hierüber auf­gestellten Normen zu jedermanns Be­ruhigung zur allgemeinen Kenntnis bringen wird.

Giesen am 27ten April 1815.

Das Grosherzogl. Land - Kriegs- Commissartar der Provinz Oberhessen.

Freiherr von Münch.

., vt. Höflich-

Giesen den 26ken April 1315°.

Grosherzogl. Hessische Polizeys Deputation das.

EdlkralladungM.

' - 1. . ir:

Alle diejenige-, welche an die Ver, Aaffenjchafk dec vor kurzem bei ihrem Schwager, dem Wasenmeister Conrad oAirt zu Burkhardsfelden mit Hinter­lassung eines Testaments ledig verstor­benen Eva Catharina Hahnieiin aus Villmgen, im Fürstl. Solms-Braun, felstschen Amt Braunfels gebürtig so wie an den Nachlaß des vor wenig Tagen ohne Nücklassung leiblicher Er­ben , gleichfalls mit Tod abgegangene» erjagten Wasenmeisters Conrad Hirt, aus irgend einem Grund, rechtliche Ansprüche und Forderungen machen zu können vermeinen, werden andurch aufgefordert, solche

Montags den Iren Mal a. c, Mor­gens 9 Uhr

vor unterzeichneter Gerichtsstelle, enk- wedep in Selbstperson oder durch ge­nugsam bevollmächtigte Anwälte so ge- wis an zu zeigen und gehörig zu begrün­den , als ansonsten sie sich derPraclu- lron zu gewärtigen haben

GtZj enbuseck den 25ken Marz 1815»

Grosherzogl. Hess. Frerherrlich von Buseckisches Justiz-Am§ ' 5 Mstlhst.

polizey - publlcandum. II.

- ., ^5 V Georg Friedrich Vsge!, aus dem,

-en Laternen m hiesiger «L>tadt, joll "glim unterzeichneten Amte gehörigen ferner in erner offenMchen Versie ge- ,^u Mainzlar , 1745 gebohren und rung dem WemgsinchMenden überlast g^n 53 Mre von Haus abwesend, fen werden, ^wozu ^elimn auf Mitt- dessen allenfallsige Leibeserben, woch den öten Mal ^achrnttkags c» Uheu^ hierdurch öffentlich vorgeladen, anberaumek worden, und können die- - - " -

Heuige, welche solche übernehmen ws!-

-Jttn, alsdann aufdahiesigem Rath Haus sich einffnden, und die Bedingungen vernehmen.