Ausgabe 
28.1.1815
 
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Ediktalladungm.

Wer aus irgend einem rechtlichen Grunde Forderung an den dahier ge­wesenen Grosherzoglichen Platzmajor Lynker annoch zu machen hat, wird hierdurch bei Strafe des nachherigen Ausschlußes angewiesen, dieselbe in­nerhalb 4 Wochen von heute an ge­rechnet bei unterzeichneter Gerichts- stelle anzuzeigen und des Wetteren ge­wärtig zu seyn.

Giesen den 6tenIan. 1815, Von Commissrons wegen.

Grosherzogl. Hess. Garni- sonsgericht das.

A m e u d.

IL

Sämtliche Gläubiger des verstor­benen Schreinermeisters Stingel zu Staufenberg werden hierdurch auf

Mittwochen den 1. Fedr. 1815. vorgeladen, um ihre Forderungen ge­hörig zu liqutdiren, und sich des Ver­suchs der Güte, im Ausbleibungsfalle aber des Ausschlusses von der Con­rursmasse zu gewärtigen.

Giesen den Iten Dec. 1814.

Grosherzogl. Hess. Land-Amt. Zollenius.

Bekanntmachungen.

1) Um die bisherigen öftsrn Un­ordnungen und Streitigkeiten wegen der Stellung der Mädchen bei derCon- firmation zu beseitigen, ist Höchsten Orts verordnet worden, daß die Stel­lung der zu tonfirmirenden Mädchen in der Stadt Giesen nach dem Alter und dem Tag der Geburt enrgsführk, diese Stellung aber nicht erst eine Stunde vor der Beichte, oder an dem Tage der Confirmation, sondern so- gleich bei dem Anfang des Consirman- den-Unterrichts vorgenommen, und'

daß in dem Fall, wenn etwa mehrer- Confirmandinnen einerlei Geburtstag und Geburtsstunde hätten und sie sich selbst wegen des Platzes nicht gütlich unter einander vergleichen wollten, alsdann der Streit durch das LooS entschieden werden soll.

Diese Höchste Resolution wird hierdurch zu jedermanns Nachricht nut dem Anfügen bekannt gemacht, daß jedes Mädchen, das zur Conft'rmation zugelassen^wird, gleich bei dem Anfang des Confirmanben - Unterrichts seinen Geburtsschein vorzuzeigen und nach demselben die ihm gebührende Stelle unweigerlich und bei Strafe der Ab­weisung von der Confirmation einzu- nehmen habe.

Giesen den 26ten Ian. 1815.

Grosherzogl. Hess Kirchen - unfr Schulrath dahier.

2) Nachbemerkte, dem dahiesigen Burger Johann Philipp Müller zuste­hende Gnrherstücke, neml-ch

1/4 M, 36 R. 2Sch. Acker am Wieß-

-marer Weg, an Eberhard Vogt, 1/4 M. 9 R. 14Sch. Acker daselbst, an Daniel Roll, giebt 2Mess.

7 1/6 Gesch. med. zur Kelleren, 1/2 M. 6R. 7Sch> Acker am Had­dergraben, an Daniel Noll, giebt 1 Mess, partim zur Kelleren, 1/2 M. 19 R. 6 Sch. Wiese in den grosen Weiden, an Daniel Nol­len Witlwe, zhd5r.,

2M. 21R. 14 Sch. Garten und Acker auf der Hardt, an Ludwig Kliu- gelhöfer und Balthasar Weidia, giebt 16 Alb. 71/2 Pfenn. zur Ren- khercy, zhdfr.,

IM. 26R. 12Sch.- Acker ohnwcit dem Wolfsfort, an Jacob Kreiling, 1/2 M. 14 R. 14 Sch. Acker, stößt auf den Flukhgraben /so nach der Steiukauk zieht, an Wilhelm Hin- . .... ./ . .:nri ' . ktl.