Ausgabe 
26.8.1815
 
Einzelbild herunterladen

) id6 (

Puhlicandum.

tinferni heutigen ist dem Gross Herzog!. Landes - Kriegs - Commissariat, von Grosherzogl. Landes-Kriegs-Ko­sten - Commission dahier, das Verzeich­nis über bereit Passiv-Stand mitge- theiit worden, dessen Berichtigung dem Grosherzog!. Landes - Kriegs- Commis- sariate obliegt.

Da die Vorbereitung hierzu noch einige Zeit erfordert, so werden sammt- liche Gläubiger benachrichtiget, daß sie sich in den unten benannten Terminen auf dem Bureau des Landes-Kriegs- Commissariats anzumeiden, und sich dec Berichtigung ihrer Forderungen nach den höchsten Orts hierunter festgesetzt teil Grundsätzen zu gewärtigen haben, und zwar

1) alle Gläubiger mit den Anfangsbuch­staben A. u B. auf den Iten Sept. 1. I.

2) von C. u. D. auf den 2ten Sept. l. I. Z) , E. u. F. - - 4ten t -

s G. u. H. 8 e 5ten - -

5) 8 I. u. K. 8 8 6ten - -

6) 8 L. u. M. » 8 7ten - -

7) 8 N. u. O, 8 8 Lten - -

8) 8 P. u. Q. - - 9ren - -

9) 8 R. u. S. 8 » Uten > -

10) - T. U. u V. - 12ten - 8

11) - W. bi6 2«. 8 - laten - -

Diejenigen Gläubiger aber, welche Forderungen wegen Lazarethkosten Ha­den, werden sich am lten September bei dem Grosherzogl« Rechnungsrath Oswald, welchem das Landes-Kriegs- Commissariat, die Berichtigung dieses speciellen Gegenstandes besonders über­tragen hat, anzumelden haben.

Giesen am 4ken August 1815, Grosherzoglich Hessisches Land-

Kriegs - Commissariat daselbst.

Zrhr. v, Münch«

▼t Kempf,

1815.

II.

Ediktalladungm. I.

Nachdem von Grosherzogl. Hessi­schen Hofgericht zu Giesen gnädig ver­ordnet worden, daß in der Debitsache Des Conrad Born und Philipp Bal­thasar Keßler zu Grofenbuseck, vorerst noch Eclictales erlassen und in termino liquidationis die Güte angelegenllichst versucht werden soll; so werden samn-t- liche bekannte und unbekannte Gläu­biger der ersagten Conrad Born und Philipp Balthasar Keßler hierdurch aufgefordert, in dem auf

Montag den 4ten Septembr. Mor­gens 8 Uhr

ad liquldandthn anberaumten Termin, entweder in Selbstperson oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälte, so gewis vor unterzeichneter Gerichtsstelle zu erscheinen, und ihre Forderungen rechtlich zu begründen, auch über die zu versuchende Güte sich zu erklären, als sie ansonsten des Ausschlusses von der Masse, welche bei weitem nicht hin- reicht, die gegenwärtig schon bekannte und liquid stehende Forderungen zu be­friedigen, sich zu gewärtigen haben,

Sign. Grofenbuseck den lten August

Conrad Griebel aus Watzenborn, Joh. Georgs Sohn, am 23tenIuny 1748. gebohren und seit 40 Jahren ab­wesend, oder dessen Leibeserben, werden hierdurch öffentlich vorgeladen, inner­halb 3 Monaten so gewiS vor unterzeich­netem Amte zu erscheinen und das Ver­mögen des Ersten anzutrelen, als es, sonst gegen Sicherheitsstellung an die lan-

Grosherzogl. Hess. Frciherrlich von Buseckisches Justiz - Amk daselbst.

Reiz.