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Puhlicandum.
tinferni heutigen ist dem Gross Herzog!. Landes - Kriegs - Commissariat, von Grosherzogl. Landes-Kriegs-Kosten - Commission dahier, das Verzeichnis über bereit Passiv-Stand mitge- theiit worden, dessen Berichtigung dem Grosherzog!. Landes - Kriegs- Commis- sariate obliegt.
Da die Vorbereitung hierzu noch einige Zeit erfordert, so werden sammt- liche Gläubiger benachrichtiget, daß sie sich in den unten benannten Terminen auf dem Bureau des Landes-Kriegs- Commissariats anzumeiden, und sich dec Berichtigung ihrer Forderungen nach den höchsten Orts hierunter festgesetzt teil Grundsätzen zu gewärtigen haben, und zwar
1) alle Gläubiger mit den Anfangsbuchstaben A. u B. auf den Iten Sept. 1. I.
2) von C. u. D. auf den 2ten Sept. l. I. Z) , E. u. F. - - 4ten t -
s G. u. H. 8 e 5ten - -
5) 8 I. u. K. 8 8 6ten - -
6) 8 L. u. M. » 8 7ten - -
7) 8 N. u. O, 8 8 Lten - -
8) 8 P. u. Q. - - 9ren - -
9) 8 R. u. S. 8 » Uten > -
10) - T. U. u V. - 12ten - 8
11) - W. bi6 2«. 8 - laten - -
Diejenigen Gläubiger aber, welche Forderungen wegen Lazarethkosten Haden, werden sich am lten September bei dem Grosherzogl« Rechnungsrath Oswald, welchem das Landes-Kriegs- Commissariat, die Berichtigung dieses speciellen Gegenstandes besonders übertragen hat, anzumelden haben.
Giesen am 4ken August 1815, Grosherzoglich Hessisches Land-
Kriegs - Commissariat daselbst.
Zrhr. v, Münch«
▼t Kempf,
1815.
II.
Ediktalladungm. I.
Nachdem von Grosherzogl. Hessischen Hofgericht zu Giesen gnädig verordnet worden, daß in der Debitsache Des Conrad Born und Philipp Balthasar Keßler zu Grofenbuseck, vorerst noch Eclictales erlassen und in termino liquidationis die Güte angelegenllichst versucht werden soll; so werden samn-t- liche bekannte und unbekannte Gläubiger der ersagten Conrad Born und Philipp Balthasar Keßler hierdurch aufgefordert, in dem auf
Montag den 4ten Septembr. Morgens 8 Uhr
ad liquldandthn anberaumten Termin, entweder in Selbstperson oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälte, so gewis vor unterzeichneter Gerichtsstelle zu erscheinen, und ihre Forderungen rechtlich zu begründen, auch über die zu versuchende Güte sich zu erklären, als sie ansonsten des Ausschlusses von der Masse, welche bei weitem nicht hin- reicht, die gegenwärtig schon bekannte und liquid stehende Forderungen zu befriedigen, sich zu gewärtigen haben,
Sign. Grofenbuseck den lten August
Conrad Griebel aus Watzenborn, Joh. Georgs Sohn, am 23tenIuny 1748. gebohren und seit 40 Jahren abwesend, oder dessen Leibeserben, werden hierdurch öffentlich vorgeladen, innerhalb 3 Monaten so gewiS vor unterzeichnetem Amte zu erscheinen und das Vermögen des Ersten anzutrelen, als es, sonst gegen Sicherheitsstellung an die lan-
Grosherzogl. Hess. Frciherrlich von Buseckisches Justiz - Amk daselbst.
Reiz.


