Ausgabe 
22.4.1815
 
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Ediktalladungm.

I.

Alle diejenige, welche an die Vrr- Lassenschaft der vor kurzem bei ihrem Schwager, dem Wasenmeister Conrad Hirt zu Burkhardsfelden Mit Hinter­lassung eines Testaments ledig verstor­benen Eva Catharina Hahmelin aus Willingen, im Fürst!. SolmS-Braun- felsischen Amt Braunfels gebürtig so wie an den Nachlaß des vor wenig Tagen ohne Rücklassung leiblicher Er- Len, gleichfalls mit Tod abgegangeneu ersagren Wasenmeisteks Conrad d)irt, aus irgend einem Grund, rechtliche Ansprüche und Forderungen machen zu können vermeinen, werden andurch aufaeforvert, solche

" Montags den ihn Mai a, e. Mor­gens 9 Uhr

vor unterzeichneter Gerichtsstelle, ent­weder in Setbstperson oder durch ge­nugsam bevollmächtigte Anwälte so ge- wis anzuzeigen und gehörig zu begrün­den , als ansonsten sie sich derPraciu- fion zu gewärtigen haben.

Grosenbuseck den 25ten Marz 1815*

unterzeichnetem Amt zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, sich des Versuchs der Güte, hrernachst aber weiterer rechtlicher Verordnungim Nichrerscheinungöfall aber, des Aus­schlusses von der Masse zu gewärtigen.

Langgöns den 22ten Marz 1815.-

Grosherzogl. Hess. Justiz - AM Hütleuoerg.

C. G. v. Zangen.

III.

Georg Friedrich Vogel, aus Vfm, zum unterzeichneten Amte gehörigen O'te Mainzlar , 1745 gebohren und gegen 55 Jahre von Haus abwesend, oder Lessen allenfallsige Leibeserben, werden hierdurch öffentlich vorgeladen, sich zu dem geringen Vermögen jenes innerhalb 5 Monate so gewiß zu be­glaubigen, als dasselbe sonst, gegenr gestellte Sicherheit, an seine anwe­senden gesetzlichen Erben übergeben Werden wird.

Giesen am 22tenMarz 1815, Grosherzogl. Hessisches LandamK Follenius.

Grosherzogl. Hess. Freiherrlich von Busecktsches Justiz- AM

daselbst, Bekanntmachungen,

Nachdem das jüdische Osterfest sich erst Abends den LcenMai endrgek, x H. diesertbalben der auf den 3ten Mai fal-

Nachdem der dahier Verstorbene' lende hiesige Vieh - und Äramer-.Markt Wjhelm BopfMittler, so viele Schul- an diesem Tage nicht gehalten werden He» eoutrahtrr, daß dessen Vermögen kann, daher mit Genehmigung Gros- ru deren Bezahlung nicht anreichr, und Herzog!. Hess. Regierung dahier um 8. daher von Grosherzogl. Hess Hofger Tage zurückgesetzet worden, so wird richt zu Giesen der förmliche Concurs hierdurch bekannt gemacht, daß der so- erkannt worden, vorher aber die Guts genannte Himmelfahrts - Markt nun- versucht werden soll, so werden alle mehro Mittwoch den loten Mai gehal- he - und unbekannte Gläubiger des ver- ren werden soll.

storbenen W'Uhelm Bopf edictaliter Giesen den 5ken April 1815» hiermit vorgeladen, um in termirio Grosherzogl. Hess S?adt-Amk. Mittwochs Heu Men-Mi ». c, yo§ Ra y ß.

2) Das