Ausgabe 
16.9.1815
 
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Forderung gehörig zu liquibken , und hierauf derselben alsbaldige Zahlung zu erwarten, im Ausblerbungssall aber sich zu gewärtigen, daß nach erfolgter Trennung und Abtheilung dieser Gesell­schaft, keine weitere Anforderung mehr angenommen werde.

Gipsen den 4teu Sept. 1815.

Grosherzogl. Hess. Stadt-Amt. Rayß.

4) Nachdem Esther, des SchuA'u- Len Abraham Heß Tochter, von Ober- nasphe, bei ihrer Verheirathung mit dem hiesigen Schutzjuden Abraham An- fchel Vogel, die Erklärung abgegeben hatwie sie nicht gewilliget seye, mit ihrem Ehemann gemeinschaftlichen Han- del zu treiben, vielmehr sich ihre weib­lichen Rechtswohliharen Vorbehalten haben wolle, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht.

Giesen den 4ken Sept 181'5.

Grosherzogl. Hess. Skadt-Amt. Nayß.

5) Nachdem die Gebäude an bet' vormaligen Schneid - oder sogenannten Kletnenmuhle auf den Abbruch verkauft werden sollen, und hierzu Termin auf Dienstag den 19ten dieses Nachmittags um 2 Uhr anberaumt worden, so wird dieses hiermit unter dem Anfügen be­kannt gemacht, daß die Liebhaber dazu sich alsdann in dem Mühlgebaude da­selbst einfinden, und die näheren Be-> öingungen vernehmen können.

Giesen den 12ten Sept. 1815.

Bürgermeister und Rath daselbst.

6) Bei dem Burger und Amtsdie- ner Conrad Schneider, am Bachgaßchen wohnhaft, sind alle Sorten Skempel- papier, fo nie auch Vollmachten für Herren Advokaten, zu bekommen,

7) Mit obrigkeitlicher Erlaubnis sollen folgende Stücke verlooset werden:

1) eine silberne Taschen - Uhr,

2) eine dergleichen,

3) eine dergleichen,

4") ein halb Dutzend Caffeelöffel von 12löthigen Silber,

5) ein mit Silber beschlagener Ulmer Pfelfenkopf,

6)' ein Ulmer Pfeiftnkopf mit versil­berten Beschlag,

7) ein Paar Ohrringe von 14 kara- thigen Gold,

8) ein Paar dergleichen,

9) ein Paar dergleichen,

10) ein Paar dergleichen.

Der Tag der Ziehung, so wie auch der Ort, wo sie geschieht, wird vorher im Wochenblatt dekaünt gemacht. Loose, das Stück zu 12 fr. sind in meiner Woh­nung, in Nro° 559, auf dem Markt, zu haben,

Johannes Dillmann.

8) Eine Stube mit oder ohne Mö­bel, nebst einer Kammer, sind zu ver- miethen, die zu Anfang November be­zogen werden können. Nähere Aus­kunft ertheilt Ausgeber dieses,

9) Eine gut Meublirte Stube, die sogleich bezogen werben kann , ist ohn- tocit des Gasthauses 511111 Hirsch, zu vermiethen.- Bei wem, sagt Ausgeber.

10) An der Stadtkirche ist eine meublirte Stube zu vermiethen, die so­gleich bezogen werden kann. Bei Aus­gebern ist sich des Näheren zu erkun- bigen.

11) Eine meublirte Stube ist in der Schloßgaß zu vermiethen, die sogleich bezogen werben kann«. Ausgeber dieses sagt bei wem?

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