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EdiktalLadünssm. ir> 4 ' 4 -i; ■ :
I.
Da die zurückgelassenen Cffeeken Les vor ohngefahr zwei Jahren von hiesiger Universität abgezogenen Studiosus medicinae, 9J?duf?# aus Gailenberg , zur Befriedigung devGlällbi- ger desselben verwendet werden sollen, so werden diejenigen , tvelche eine Fo- Lerung an gedachten'Studlosus Mause -zu haben glauben, hiermit aufgefoderk, ..Dieselbe von heute an binnen vierWo- -rhen um so gewisser vor unterzeichnetem Gerichte anzugeben und richtig zu -stellen, als sie nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist von dem oben genannten Nachlasse- werden- ausgeschlossen Werden.
Giesen den 25ten Marz 1615.
Grosherzogl. Hess. Disciplinar- Gericht bas.
Kuhn öl, Rector.
II.
Da die Bei der Wittwe des ver- Korbenen Universikäts-Oeconomus und Oberamts - Sekretarius Lynker zu Giesen als Magd in Diensten gestandene Elisabekha Kreisin, dem Vernehmen nach aus W^ar gebMig,. am^ten October 1801. dachier-mtt Zurücklassung eines Testamentes gestorben ist, ihre ^ntestakerb'eu aber unbekannt sind, so werden dieselben hiermit aufgefodert, in dem auf
Dienstag den Mten April, Vormittags 10 Uhr
mr PubÜcatiou desTestamentes anbe- kaumren Termin vor unterzeichnetem Gerichte zu erscheinen, sich der Eroff- nung des Testamentes zu gewärtigen, ihre ekmaigen Rechte zu wahren, widrigenfalls in gedachtem Termin mit Dcd EröffnunA des Testamentes dW-
noch vorgeschritten und das Weitere rechtlich verfügt werden wird»
Giesen den IvtenMarz 1815, Grosherzoglich Hessisches Uni- versilätsgericht daselbst.
K ü h n ö l, Rector.
Bekanntmachungen.
1> Um eine nähere directe Verbindung zwischen den bereits bestehenden verschiedenen fahrenden Post-Cour- sen herzustellen, ist eine Diligence zwischen Giesen und Wezlar errichtet worben, durch welche nicht allein alle für die fahrenden Posten geeigneteEffecten befördert werden, sondern deren sich auch Reifende bedienen können. Diese Diligence wird Montags und Mittwochs von Wezlar nach Giesen und Dienstags und Donnerstags von Giesen nach Wezlargehen. Am 3ten April Nimmt diese neue Diligence ihren Anfang und geht zuerst von Wezlar nach Giesen und am andern Tage von Giesen nach Wezlar.
Darmstadt den 31. März 1'815» Grosherzoglich Hess. Ober-Po st- Amt.
Nebel.
'2) Nachdem das jüdische Osterfest sich erst Abends den 2cenMai endiget, dieserthalben dec auf den 3ten Mai fal- leude hiesige Vieh - und Krämer-Markt^ an diesem Tage nicht gehalten werden kann, daher mit Genehmigung Grosherzogl. Hess. Regierung dahier um 8. Tage zurückgesetzet worden, so wird hierdurch bekannt gemacht, daß der sogenannte Himmelfahrts - Markt nun- mehro Mittwoch den 10ten Mai gehalten werden soll.
Giesen den 5ten April 1815. Gposherzogl. Hess Stadt-Amk.
Na y ß.
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