Ausgabe 
8.4.1815
 
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EdiktalLadünssm. ir> 4 ' 4 -i; :

I.

Da die zurückgelassenen Cffeeken Les vor ohngefahr zwei Jahren von hiesiger Universität abgezogenen Stu­diosus medicinae, 9J?duf?# aus Gai­lenberg , zur Befriedigung devGlällbi- ger desselben verwendet werden sollen, so werden diejenigen , tvelche eine Fo- Lerung an gedachten'Studlosus Mause -zu haben glauben, hiermit aufgefoderk, ..Dieselbe von heute an binnen vierWo- -rhen um so gewisser vor unterzeichne­tem Gerichte anzugeben und richtig zu -stellen, als sie nach fruchtlosem Ab­laufe dieser Frist von dem oben genann­ten Nachlasse- werden- ausgeschlossen Werden.

Giesen den 25ten Marz 1615.

Grosherzogl. Hess. Disciplinar- Gericht bas.

Kuhn öl, Rector.

II.

Da die Bei der Wittwe des ver- Korbenen Universikäts-Oeconomus und Oberamts - Sekretarius Lynker zu Gie­sen als Magd in Diensten gestandene Elisabekha Kreisin, dem Vernehmen nach aus W^ar gebMig,. am^ten October 1801. dachier-mtt Zurücklassung eines Testamentes gestorben ist, ihre ^ntestakerb'eu aber unbekannt sind, so werden dieselben hiermit aufgefodert, in dem auf

Dienstag den Mten April, Vor­mittags 10 Uhr

mr PubÜcatiou desTestamentes anbe- kaumren Termin vor unterzeichnetem Gerichte zu erscheinen, sich der Eroff- nung des Testamentes zu gewärtigen, ihre ekmaigen Rechte zu wahren, widrigenfalls in gedachtem Termin mit Dcd EröffnunA des Testamentes dW-

noch vorgeschritten und das Weitere rechtlich verfügt werden wird»

Giesen den IvtenMarz 1815, Grosherzoglich Hessisches Uni- versilätsgericht daselbst.

K ü h n ö l, Rector.

Bekanntmachungen.

1> Um eine nähere directe Ver­bindung zwischen den bereits bestehen­den verschiedenen fahrenden Post-Cour- sen herzustellen, ist eine Diligence zwi­schen Giesen und Wezlar errichtet wor­ben, durch welche nicht allein alle für die fahrenden Posten geeigneteEffecten befördert werden, sondern deren sich auch Reifende bedienen können. Diese Diligence wird Montags und Mitt­wochs von Wezlar nach Giesen und Dienstags und Donnerstags von Gie­sen nach Wezlargehen. Am 3ten April Nimmt diese neue Diligence ihren An­fang und geht zuerst von Wezlar nach Giesen und am andern Tage von Gie­sen nach Wezlar.

Darmstadt den 31. März 1'815» Grosherzoglich Hess. Ober-Po st- Amt.

Nebel.

'2) Nachdem das jüdische Osterfest sich erst Abends den 2cenMai endiget, dieserthalben dec auf den 3ten Mai fal- leude hiesige Vieh - und Krämer-Markt^ an diesem Tage nicht gehalten werden kann, daher mit Genehmigung Gros­herzogl. Hess. Regierung dahier um 8. Tage zurückgesetzet worden, so wird hierdurch bekannt gemacht, daß der so­genannte Himmelfahrts - Markt nun- mehro Mittwoch den 10ten Mai gehal­ten werden soll.

Giesen den 5ten April 1815. Gposherzogl. Hess Stadt-Amk.

Na y ß.

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