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Ohn erachtet nach den bereits M» Ke h e n d e n Ve r or bn ungeu jedermann, der in seinem Hause oder Nebengebäuden eine neue Feuerstslle anlegen laßt, es jedesmal vorher bei bahiesigem Gros- Herzog!. Stadt § Amt anzeigen soll, so ßst doch zu bemerken gewesen, daß solches bisher nicht gehörig beobachtet Morden, daher man sslhaue Verord- vung, und daß jeder bei Vermeidung Nachdrücklicher Strafe derselben nachzukommen habe, hierdurch in Erinne- sung bringt,
Gsefen den 22te» Nov. 1815.
Grosherzogl. Hess. Polizey t Deputation das.
H.
Dabei vemkescheinigken hohen Ankaufspreis der Schweinen den hiesigen Metzgern gestattet, das Pfund Schweis Nenfieifch vom künftigen Montag den 4tenDecember an, um 12Er. zu verkaufen v so wird das Publicum hiermit davon benachrichtiget.
Giesen den 30ten Nov 1815» Grosherzogk. Hessische Pokizey-
Deputation das.
GdiktnllaHungem K .
Nachdem^ das hinterlassene Ver< Mö^gen des dahier gestandenen zweiten Accifers Wil-Heim Stroh bey weitem nicht anreicht, dessen-Schulden zu bezahlen, dieserthalben 6er förmliche C-on- curs erkannt und Termin zur Lrguida- tion und Versuch der Güte auf
Donnerstag den 14ten-Decembev a. c.
iiquibfren, im Ausöleibungsfall aber sich zu gewärtigen, daß sie nachmals nicht weiter gehört, sondern die vorhandene Masse unter die sich gemeldet ken Gläubiger ansgetheilt werde.
Giesen den Iten Novembr. 1815.
Grosherzogl. Hess. Stadt- Amt hiersetbst.
Rayß.
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Es ist von Grosherzogl. Obee- kriegskoKeg zu Darmstadt Unterzeichnetem der Auftrag geschehen, die Nachlaß- und Debitsache des dahier kürzlich verstorbenen Herrn Geheimenra-ths und Obermarschkommiffärs von Herff zu reguliren. Um nun die vor allen Dingen erforderliche Übersicht des Passivstandes und dessen Verhältnis ^u dem Acftvstande zu erlangen, und hiernach ferner fachgemäs verfügen zu können z fordert man alle, sowohl bekannte als unbekannte, Gläubiger des genannten Herrn Dehmcti hiermit öffentlich auf, ihrs Ansprüche au dessen Verlassen schäft innerhalb 6 Wochen — von dem Tage angerechnst, wo diese Edictalien zum erstenmal in den öffent- l-ichen Blattern erscheinen werden — dahier bei unterzeichnetem Commissarius schriftlich an- und einzugeben, und sich fodann weiterer Verfügung , im Unter- lassungsfall aber des Ausschlusses mit ihren Sortierungen von der" Masse zu gewärtigen.
Giesen den 20ten Nov. 1815.
Von Commisfions wegen:
Amend, Staabs - und Garnisonsauditeur«
anbersumet worden; so werden hiermit alle unbekannte Gläubiger des ver-
Bekanntmachungerr.
„ 1) Da des Johann Philipp Hen-
storbenen Accisers Stroh edlctaliter richs Wittwe dahier entschlossen ist, vorgeladen, alsdann zu erscheinen, und ihre Heide Grundstücke, nemllch
hrr habende Formungen gehörig zu- 44


