Ausgabe 
2.12.1815
 
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1.

Ohn erachtet nach den bereits M» Ke h e n d e n Ve r or bn ungeu jedermann, der in seinem Hause oder Nebengebäuden eine neue Feuerstslle anlegen laßt, es jedesmal vorher bei bahiesigem Gros- Herzog!. Stadt § Amt anzeigen soll, so ßst doch zu bemerken gewesen, daß sol­ches bisher nicht gehörig beobachtet Morden, daher man sslhaue Verord- vung, und daß jeder bei Vermeidung Nachdrücklicher Strafe derselben nach­zukommen habe, hierdurch in Erinne- sung bringt,

Gsefen den 22te» Nov. 1815.

Grosherzogl. Hess. Polizey t De­putation das.

H.

Dabei vemkescheinigken hohen An­kaufspreis der Schweinen den hiesigen Metzgern gestattet, das Pfund Schweis Nenfieifch vom künftigen Montag den 4tenDecember an, um 12Er. zu ver­kaufen v so wird das Publicum hiermit davon benachrichtiget.

Giesen den 30ten Nov 1815» Grosherzogk. Hessische Pokizey-

Deputation das.

GdiktnllaHungem K .

Nachdem^ das hinterlassene Ver< ^gen des dahier gestandenen zweiten Accifers Wil-Heim Stroh bey weitem nicht anreicht, dessen-Schulden zu be­zahlen, dieserthalben 6er förmliche C-on- curs erkannt und Termin zur Lrguida- tion und Versuch der Güte auf

Donnerstag den 14ten-Decembev a. c.

iiquibfren, im Ausöleibungsfall aber sich zu gewärtigen, daß sie nachmals nicht weiter gehört, sondern die vor­handene Masse unter die sich gemeldet ken Gläubiger ansgetheilt werde.

Giesen den Iten Novembr. 1815.

Grosherzogl. Hess. Stadt- Amt hiersetbst.

Rayß.

IL

Es ist von Grosherzogl. Obee- kriegskoKeg zu Darmstadt Unterzeich­netem der Auftrag geschehen, die Nach­laß- und Debitsache des dahier kürz­lich verstorbenen Herrn Geheimenra-ths und Obermarschkommiffärs von Herff zu reguliren. Um nun die vor allen Dingen erforderliche Übersicht des Passivstandes und dessen Verhältnis ^u dem Acftvstande zu erlangen, und hiernach ferner fachgemäs verfügen zu können z fordert man alle, sowohl be­kannte als unbekannte, Gläubiger des genannten Herrn Dehmcti hiermit öf­fentlich auf, ihrs Ansprüche au dessen Verlassen schäft innerhalb 6 Wochen von dem Tage angerechnst, wo diese Edictalien zum erstenmal in den öffent- l-ichen Blattern erscheinen werden dahier bei unterzeichnetem Commissarius schriftlich an- und einzugeben, und sich fodann weiterer Verfügung , im Unter- lassungsfall aber des Ausschlusses mit ihren Sortierungen von der" Masse zu gewärtigen.

Giesen den 20ten Nov. 1815.

Von Commisfions wegen:

Amend, Staabs - und Garnisons­auditeur«

anbersumet worden; so werden hier­mit alle unbekannte Gläubiger des ver-

Bekanntmachungerr.

1) Da des Johann Philipp Hen-

storbenen Accisers Stroh edlctaliter richs Wittwe dahier entschlossen ist, vorgeladen, alsdann zu erscheinen, und ihre Heide Grundstücke, nemllch

hrr habende Formungen gehörig zu- 44