Ausgabe 
1.7.1815
 
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Da die Anzeige geschehen, daß durch das Huchen mit dem Rindvieh und Pferden in den Feldern, beson­ders all den Sonntagen, Schaden ge- rhan werden so wird die bereits beste­hende Verordnung, daß niemand an Sonntagen bis nach geendigtem Nach­mittags-Gottesdienst mit dem Vieh an die Waide fahren solle, bei nach­drücklicher Strafe hiermit in allgemeine

Die Commission des russischen Rayons.

Der russ. kaiserl. Rayons-Commissarius. Staats-Rath Paul Awerin.

Ruth. Reinhard.

t>. Mül mann, Müller.

Metz. Dietz.

Freiherr v. Leonhardi. Schweizer.

polizep - publicandum.

gen dazu sind auch jetzt ergangen; es würde überflüssig ftyn, sie zu wieder­hole«. Nur eine Erinnerung! Was geschehen soll, geschehe bald. Schwer ist es, ein verpestetes Krankenhaus zu reinigen, leichter, ein Krankenhaus ge­gen Verpestung zu sichern, wenngleich Anfangs für Reinlichkeit, für recht um- fassendePfiege gesorgt ist. Deutsche Män­ner, die lhr noch nicht berufen feyb, dre Waffen zu tragen, und deutsche Frauen, die ihr eingedenk seyn sollet besten, was die Altmütrer thalen , wenn die Man, ner auszogen gegen den Feind des Va- lerlanöes! säumet nicht rhätlg zu wer­den , für die Sache, die hier zur S prache gekommen ist Sorget, daß es in Eu­rem Kreise nicht fehlen könne an Wa­sche, an Betten, an Matratzen, an Ver­bandstücke u s w. Brauchen die Krie­ger Eure Gaben nicht, so werden sie andere Hülfsbedürftige dankbar anneh­men; habt Ihr für die Krieger gearbei­tet; so wird Euch das ganze Vaterland dafür segnen.

Aufforderung. ,

Zu den Gegenständen, womit bei

-tm bevorstehenden Kriege auch die un- rerzeichnete Kommission sich beschafti- Aensoll, gehört das Hofpitalweftn. Es werden in dem ihr angewiesenen Krecke, welcher, nach einer zu Wien getroffe­nen Uebereinkunft, das Nassaui,che, die freye Stadt Frankfurt, Cie Stadt Wetzlar, das Zuldaische, Hessrn-Darm- städtrsche, das Iscndurglsche, einen Theil von Kurheffen, einen Theil vom Großherzogkhnm Vaden, einen ^heu vom Königreich Baiern , d'.e großher­zoglich und herzoglich sächsijchen, so wie die schwarzburgischen und reutzt- schen Lande und das Königreich Sach­sen umfaßt, Häuser für Kranke und ge­nesende Krieger angelegt und Verdnr- Lungswege zwischen diesen Hausern be­stimmt werden. Nach den Erfahrun­gen, welche Deutschland gemacht hat, Bedarf es keiner Nachweisung, wie wich­tig der Gegenstand ist für die leidenden Krieger selbst und für die Lander, welche Die Last des Krieges zu tragen haben, ^ede Verpestung eines Krankenhauses rieht die Verpestung einer ganzen Ge­gend nach sich. Die deutschen Behörden werben überall das Ihrige thun, ver­eint mit russischen Beamten, die Aerzte werden mit der Bereitwilligkeit, nut her Hingebung thatig seyn, wodurch sie, während des letzten Krieges gegett^ Frankreich, sick ausgezeichnet haben. Ader viele andere Anordnungen ver­langt die ärztliche Hülfe als Bedins aungen ihrer Wirksamkeit, kerne gc/ Wisse Größe des Bedürfnisses kann den Behörden voraus augezeigt werben. Das Hofpitalweftn l.äßt sich nichr be- rreiben in dem gewöhnlichen Gefchafks- aange; es ist eine Sache Aller, für welche Alle thatig ftyn sollen Was Ä»*S8S5S KwüK .<> >"!<K