) "4 (
mos
Da die Anzeige geschehen, daß durch das Huchen mit dem Rindvieh und Pferden in den Feldern, besonders all den Sonntagen, Schaden ge- rhan werden so wird die bereits bestehende Verordnung, daß niemand an Sonntagen bis nach geendigtem Nachmittags-Gottesdienst mit dem Vieh an die Waide fahren solle, bei nachdrücklicher Strafe hiermit in allgemeine
Die Commission des russischen Rayons.
Der russ. kaiserl. Rayons-Commissarius. Staats-Rath Paul Awerin.
Ruth. Reinhard.
t>. Mül mann, Müller.
Metz. Dietz.
Freiherr v. Leonhardi. Schweizer.
polizep - publicandum.
gen dazu sind auch jetzt ergangen; es würde überflüssig ftyn, sie zu wiederhole«. Nur eine Erinnerung! Was geschehen soll, geschehe bald. Schwer ist es, ein verpestetes Krankenhaus zu reinigen, leichter, ein Krankenhaus gegen Verpestung zu sichern, wenngleich Anfangs für Reinlichkeit, für recht um- fassendePfiege gesorgt ist. Deutsche Männer, die lhr noch nicht berufen feyb, dre Waffen zu tragen, und deutsche Frauen, die ihr eingedenk seyn sollet besten, was die Altmütrer thalen , wenn die Man, ner auszogen gegen den Feind des Va- lerlanöes! säumet nicht rhätlg zu werden , für die Sache, die hier zur S prache gekommen ist Sorget, daß es in Eurem Kreise nicht fehlen könne an Wasche, an Betten, an Matratzen, an Verbandstücke u s w. Brauchen die Krieger Eure Gaben nicht, so werden sie andere Hülfsbedürftige dankbar annehmen; habt Ihr für die Krieger gearbeitet; so wird Euch das ganze Vaterland dafür segnen.
Aufforderung. ,
Zu den Gegenständen, womit bei
-tm bevorstehenden Kriege auch die un- rerzeichnete Kommission sich beschafti- Aensoll, gehört das Hofpitalweftn. Es werden in dem ihr angewiesenen Krecke, welcher, nach einer zu Wien getroffenen Uebereinkunft, das Nassaui,che, die freye Stadt Frankfurt, Cie Stadt Wetzlar, das Zuldaische, Hessrn-Darm- städtrsche, das Iscndurglsche, einen Theil von Kurheffen, einen Theil vom Großherzogkhnm Vaden, einen ^heu vom Königreich Baiern , d'.e großherzoglich und herzoglich sächsijchen, so wie die schwarzburgischen und reutzt- schen Lande und das Königreich Sachsen umfaßt, Häuser für Kranke und genesende Krieger angelegt und Verdnr- Lungswege zwischen diesen Hausern bestimmt werden. Nach den Erfahrungen, welche Deutschland gemacht hat, Bedarf es keiner Nachweisung, wie wichtig der Gegenstand ist für die leidenden Krieger selbst und für die Lander, welche Die Last des Krieges zu tragen haben, ^ede Verpestung eines Krankenhauses rieht die Verpestung einer ganzen Gegend nach sich. Die deutschen Behörden werben überall das Ihrige thun, vereint mit russischen Beamten, die Aerzte werden mit der Bereitwilligkeit, nut her Hingebung thatig seyn, wodurch sie, während des letzten Krieges gegett^ Frankreich, sick ausgezeichnet haben. Ader viele andere Anordnungen verlangt die ärztliche Hülfe als Bedins aungen ihrer Wirksamkeit, kerne gc/ Wisse Größe des Bedürfnisses kann den Behörden voraus augezeigt werben. Das Hofpitalweftn l.äßt sich nichr be- rreiben in dem gewöhnlichen Gefchafks- aange; es ist eine Sache Aller, für welche Alle thatig ftyn sollen Was Ä»*S™8S5S KwüK .<> >"!<K


