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Ediktalladungeir.

1.

Da inan zur Berechnung undNich- tigstellung des Activ- und Passiv-Ver- mögens des unlängst mit Tod abge- gangenen Johannes Schneiders und dessen dermal im Stockhaus zu Giesen sitzenden Wittwe, gebohrnen Vogelin von Grosenbuseck, zu wissen nökhig hat, wer an diese Vermögens - Mähe rechtliche Forderung zu machen har, so werden sämtliche Gläubiger der er- sagten Johannes Schneidetischen Ehe­leuten aufgefordert, in dem auf

Donnerstag den lOtenNoo. a. c.

Morgens 9 Uhr ad liquidandtun anberaumten Termin vor Amt dahier, entweder-in Selvst- person oder durch genugsam Bevoll­mächtigte zu erscheinen und ihre An­sprüche so gewis anzuzeigen und Uqutdo richtig zu stellen, als sie sonst hiermit weiter nicht gehört, vielmehr abgewie- feu werden sollen.

Grosenbuseck den 16tenOct. 1813.

Grosherzogl. Hest. Freihcrrl. von Buseckischcs Justiz-Amt da­selbst.

Reiz.

II.

Der Einwohner und Gemeinds- mann Wilhelm Schmidt dahier zu Gro­senbuseck, hat so viele Passivschulden contrahirk, daß zu Tilgung derselben, dessen Aktiv-Vermögen bei weitem nicht anreichet ; es ist daher von Grosher­zogl Ho'gericht zu Giesen der förm­liche Eoneurs erkannt, und zugleich verordnet worben, daß in termmo li- qnidatioais zuvor die Güte angelegent- lichst versuch werben soll. Da nun der Llguidations Termin auf

Montag den 22ieu Novbr. a. c.

Morgens 9 Uhr anberaumt worben; so werden alle, sowohl bekannte als unbekannte Gläu­

bigere des ersagten Wilhelm Schmidt hierdurch geladen, alsdann entweder in Person, oder durch genugsam Be­vollmächtigte welch leztere auch über die zu versuchende Güte beauftragt seyn müssen vor unterzeichneter Stelle zu erscheinen, und ihre Forde­rungen so gewiß anzuzeigen und liquid zu stellen, auch des Versuchs der Güte sich zu gewärtigen, als sie ansonsten mit ihren Forderungen von der Masse ausgeschlossen? und damit weiter nicht gehört werden sollen.

Grosenbuseck den 19ten Oct. 1813.

Grosherzogl Hess. Justiz-Amt der Freiherrn von Buseck da­selbst.

Reiz.

Bekanntmachungen.

1) Da die Zeitumstände, und zwar Vorzüglich Die Sperrung der Evmmu- nication mehrere hiesige Studierende abgehalteu haben, zu der färben An­fang der Vorlesungen bestimmten Zeit hier einzutreffen, so bat der akademi­sche Senat aus Rücksicht aufdercn In­teresse den unfehlbaren Anfang dieser Vorlesungen aufMontag den 8ten No­vember d. I. festgesetzt; welches hier­durch zur Nachricht derjenigen, die es angeht, öffenllich bekannt gemacht wird.

Giesen den 29ken Oktober 1813, Dr. G. C ä m m e re r, d. Z. Rector.

2) Den 1 teil künftigen Monats und folgende Tage wird eine, ansehn­liche Sammlung von Büchern, aus den Fächern der Jurisprudenz, Ge- schichce, Philologie und der schönen Wissenschaften, wie auch eine grose Pnrkhie von sehr schönen Kupferstichen dahier in Giesen, Nachmittags von 2. bis 5. Uhr in der Wohnung des Wein-

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