Ausgabe 
26.6.1813
 
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psttze-^ublicanda.

Da über die schlechte Befchaffett- heit des Ochsenfleisches aflgemeine Be­schwerden dahier geführt worden, so ist der Preis desselben zu 11 fr. be­stimmt worden, welches der Mezger- zunstmeister mit dem Anfügen bekannt zu machen hat, daß dieser Preis mit künftigem Montag anfangen solle.

Giesen den 23tenIun. 1313. -

II.

Da mehrmaleu bisher vorgekom- men ist , daß. die Schlacht-Quittungen über das Laternen - Geld nicht zur rech­nen Zeit sondern oft sehr spat ein­geliefert werden, so wird den Mezgern Sei Vermeidung nachdrücklicher Strafe aufgegeben, kein Stück Vieh eher zu schlachten, bis das Laternen-Geld ent­richtet und die darüber empfangene Quittung sogleich an den Fleischschatzer abgegeben worden se»e.

Giesen den 23ten Jun. 1813,

III.

Da in dem Kunhardlschen Garten vor dem Neuweger Thor die um bas Gartenhaus an dem Spalier befindliche Weinstöcke sämtlich abgeschnitken und boshafter Weise verdorben worden, so wird demjenigen, der die Thater ange­ben oder deren Entdechung bewürfen wird, eine Belohnung von zwey Caro­lin, nebst Verschweigung seines Na­mens , hiermit zugesichect.

Giesen den 2.4ten jun. 1813, Grosherzogl. Hess. Polizey-De­putation das.

Nachricht»

Da schon mehrmals, besonders an höheren Festtagen, die Feier des hie­sigen katholischen Gottesdienstes durch anstandstvidriges Betragen und Ruhe­

störung, und zwar namentlich dadurch unterbrochen und entweihet worden ist, daß vorzüglich Kinder während dem Gottesdienste in dsr Kirche hin und her laufen, plaudern, essen, auf den Ban­ken reiten, die Hüthe auf dem Kopfe behalten, durch melodienwidriges Mii- singen Verwirrung in den Gesang brin­gen, und von den Emporbühnen her­abspeien, und dadurch nicht selten die darunter Stthenben beschmutzen; so wirb zur künftigen Verhütung dieses mit der Würbe des Gottesdienstes durchaus uiivereinbarlichcn Betragens hierdurch verordnet: daß inskünflige die-Kinder unter 12Jahren nur unter* Aufsicht ihrer Aeltern, oder sonstiger erwachsenen Personen, ganz kleine Kin­der aber gar nicht mehr tu die Jtirdje gelassen werden sollen, und daß jedes sich anstandswidrig oder ruhestorend betragende Individuum aus der Kirche herauSgewiesen und dabei noch nach­drücklich bestraft werden soll.

Giesen den 24-teit Jun. 1813.

Grosherzogl- Hess. Kirchen - und Schulrath dahier.

Bekanntmachungen.

1) Da nach der in der Grosher­zoglich Hessischen Zeitung vom 17ten dieses enthaltenen Verordnung eine abermalige eptra Kriegssteuer von 1/2 Procent Capital-Werth in 5 Zielen ent­richtet werden soll, so werden die hie­sige Schriftjäßige Personen und die Pachter oder Geschäftsträger der in der hiesigen Gemarkung possessionirten Aus­länder, wKche wegen vorgegangener Veränderungen in ihrem Vermögens- stand oder weil sie bey der leztcn Kriegssteuer noch nicht hier gewohnt haben , neue Vermögens - Verzeichnisse einzureichen haben, hiermit von Com, missions wegen aufgefordert, sothane Verzeichnisse längstens bis zum 15»

Juli)