Bekanntmachungen.
1) Nachdem der Wirth Henrich Jünger in Reißkirchen sich freiwillig entschlossen hat, seine daselbst an dec Chaussee zwischen Giesen und Grün- berg gelegene und zur Wirrhschafr vorzüglich gut eingerichtete Hofraile, be- steheud c .
a) in einem geräumigen zweistöckigen Wohnhaus, worinnen eine Erankweinbrennerey und ein guler Brunnen, so rote nahe daran ein guter Obst # und Graßgarken von circa 20 Mlen groß befindlich ist, d) in einer grosen Scheune, und sodann ~ „
c) in Stallung zu 18 bis 20Stuck Pferden, desgleichen zu «Stück Rindvieh und 20 bis 25 Stück Schweinen, ,
zu Tilgung seiner dringendsten Schulden
Dienstags den Iten Jun. l. I. Nachmittags um l Uhr c unter den bei der Versteigerung eröffnet werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend zu versteigern z so wird dieses mit dem Bemerken «»durch bekannt gemacht, daß die auswärtige Steiglustige nur alsdann zugelasien werden können , wenn sie zuvor wegen ihrer Zahlungsfähigkeit durch obrigkeitliche Certificale, sich gehörig legi- timirt haben werden.
Zugleich werden alle, sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des gedachten Wirths Henrich Junger hiermit edictaliter oorgelabcn , in dttN auf
Donnerstag den 3. Junius l.J. Morgens 8 Uhr
ad liquidandum anberaumten Termin entweder in Person , oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälte vor unterzeichneter Gerichtsstelle so gewiß zu erscheinen, und ihre Forderungen li- quido richtig zu stellen, als sie sonst
damit welker nicht werden gehört werden. Größenbuseck den 3ke» Mai 1815.
Grosherzogl. Hessisches, Freir hcrrl. von Buseckisches Justiz-Amt daselbst.
Reiz.
2) Zur Richtigstellung der Verlas- senschaft des ohnlangst dahier verstor- benen Regierungs - Assessor von Drechsel roeroen alle unbekannte Glauviger hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche au dir Masse binnen vier Wochen fo gewiß bei Unterzeichneten einzubringeir, als gegenfalls dieselbe an die Erbe» verabfolgt werden wird.
Signal. Giefen den 1. Mai 1813.
Vermöge Auftrags
Grosherzogl. Hess- Hofgerichts daselbst.
S e » d, Grosherzogl. Hess. Kanzley- Secrelair.
3) Da die Geschäfte der Königlich Westphälischen Renthei zu Grüningen, welche bis hierher von dem Herrn Amtmann Broeske verwaltet wurden, gegenwärtig dem Herrn Polizeirakh Fritz zu Lich übergeben worden sind, so wird dieses hierdurch zur Kenntnis der Cen- siten der genannten Renthei gebracht, mir der Bemerkung, daß sie die Prästanda, welche sie an Seine Königliche Majestät von Westphalen entrichten müssen, vom heutigen Tage an nicht mehr an den Herrn Amtmann Broeske sondern an den Herrn Polizeirath Fritz abzuliefern haben, welcher die Pra, standa in Grüningen erheben und die- serhalb annoch das Nöthige bekannt machen wird.
Marburg den 13ten May 1813.
Clemens
Königlich Westphälische Domal- nen Verificatur.
4) Nach-


