Die Bedrängnisse des so jährigen Kriegs. (Verfolg.)
1638.
In diesem Jahr entstand ein Sterben unter dem Rindvieh und den Schaar fen. Das erstere stieg dadurch so sehr tm Preise, daß man eine Kuh mit 24 Thalern bezahlen mußte. Den 24. Februar fieng man schon überall im Amt Giessen an zu zackern, gegen den 28. Februar wurde Hafer gesaet.
1639.
Der Schwedischs Generalmajor von Königsmark machte starke Forderungen an Contridutionen und Lieferungen; es wurde deswegen eine Ver- sammlung der Landstande zn Grünberg, und darauf zu Giessen gehalten. Nach Entfernung desselben besetzte die Französisch - Weimarische Armee, unter Commando des Herzogs von Lvngue- ville, die Gegenden der Wetterau und der Lahn. Sie verübten in den Winterquartieren, hauptsächlich in den Aem- tern Giessen und Hüttenberg, viele Feindseligkeiten. Die Hessen-Darmstädtischen Landsoldaten, welche mit Bewilligung der Befehlshaber hin und wieder zu Handhabung der Ordnung aufdem Lande verlheilt lagen, vermochten ihrem Unfug nicht zu steuern.
Das gegenwärtige Frühjahr war ausnehmend kalt. Den 19ten May erfror das Korn an allen Orten, so daß mau nicht einmal die Säefrucht bekam.
1640.
Den grofenBedrückungen derFran- Jösisch Weimarischen Armee wurde end- ich dadurch ein Ziel gesetzt, daß, durch Vermittlung der Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen-Dassel und des Herzogs Georg von Braunschweig, ein
Vertrag zu Stande kam, vermöge dest sen die Befehlshaber strengere Mannes zücht zu führen angewiesen, und dem Landgrafen zu seinem Hofstaat die Arm- ter und Städte Giessen, Marburg, Kirchhain, Staufenberg und Königsberg freygelassen wurden.
Landgraf Georg II. erlies durch «ine öffentliche Bekanntmachung den ganz ausgeplünderten, ja verlassenen und ausgestorbenen Ortschaften, besonders in der Obergrafschaft Catzenellns bogen, die Contribukion auf 3 Jahre. Gegen die Strasenräuber und Mord, brenner lies er in den Städten hin und wieder Soldaten legen. Da in der Gegend bösartige Fieder herrschten, so wurde von der meoicinischen Fakultät zu Marburg, auf Fürst!. Befehl eine Anweisung durch den Druck bekannt gemacht, wie sich jeder babey verhak trn solle.
1641.
Landgraf Georg II. lies von hier unterm 24. März eine Verordnung aus, gchen: „daß die Unterlhanen sich gegen die Plünderer, Straßenräuber, Mordbrenner und herrnloses Gesindel ernstlich zur Wehre setzen und mildem Geläute der Glocken ihre Nachbarn jedesmal zu Hülfe rufen sollten, auch daß die Beamten, Officiere und Sol, baten die Unterthanen mit genügsamer Half secundiren, und die räuberischen Parkhcyen äusserst verfolgen heissen, niederwerffen und, damit sie mit dem Schwert, Strang und Rad, ihrem Verbrechen nach, abgestraft werden mögen, zu peinlichem Halßgericht einliefern sollen." Es geschahen hier viele Hinrichtungen und noch wird heutzu, tage in dem hiesigen Zeughaus ein Schwert gezeigt, das dunkelroth gefärbt ist und mit welchem der Sage nach, ein Scharfrichter sich frey, d. i« ehrlich, gerichtet hak.


