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Psltzep-Publicanda.

I.

Da über das Einfangen oder so, genannte Schnappen brr Lauben mehr -rere Beschwerden eingekommen sind, so wird dieses hiermit bet Vermeidung nachdrücklicher Strafe untersagt.

Giesen den 7ten April 1813.

II.

Es wird hiermit verordnet, daß Niemand von den Müllcrknechten Frucht oder Mehl erkaufen, oder sonst auf ir­gend eine andere Art an sich bringen solle, gegenfalls derselbe im Betret- rungsfall einer nachdrücklichen Strafe sick'zu gewärtigen habe.

Giesen den 14ten April 1813.

III.

Da nach der bereits bestehenden Verordnung das Reiten auf den Fuß­wegen auf den Schooren ausserhalb der Scadt, wie auch das Fahren mit Schubkarren und Treiben des Viehes bet Fün/ Gulden Strafe verboten ist, gleichwohl aber ju bemerken gewesen, daß neuerdings hiergegen gehandelt worden, so wird die gedachte Verord­nung hiermit in Erinnerung gebracht, und zugleich angefügt, daß künftighin die angedrohte Strafe gegen jeden Cou- rravenienten ohnnachsichtlich exequirt werden würde.

Giesen den 14ten April 1813.

IV.

Künftigen Freitag den 23ken dieses Nachmittags um 2 Uhr soll die Liefe­rung des Oehls zu den Laternen in hie­siger Stadt an den Wentgstnehmenden überlassen werden; es werden dahero diejenige, welche diese Lieferung zu übernehmen gesonnen sind, auf dahie­

sigem Rathhaus alsdann sich einfinden und die Bedingungen vernehmen.

Giejen den 14teir Apnt 1813.

Grosherzogt. Hess.'Polljey- De­putation daselbst.

Bekanntmachungen.

1) Mourag den 3t«n Mai und die folgenden Tage, Vormittags von 9 biö 12 und Nachmittags von 2 bis v Uhr wird zu Langgöns Silber^ Weiß­zeug, Bettwerk, Wetdstteider, Hotz- werk, Küchengerälh uno anderer Haus» rath , öffentlich gegen gleich baare Zah­lung versteigert werden.

Giesen den 12cen April 1815.

Von Commtssions wegen.

Dietz,

Grosherzogl. Commissions-Rath.

2) Das von der dahier verstorbe­nen Wittwe des Opfermann Johannes Kreiling besessene, deren Erden zuge­hörige Wohnhaus nebst Zugehör in der Flügelsgasse, sodann 1^4 Morgen 5 Nurhen 9 Sch. Garten unter den alten Eichen, neben Joh. Heinrich Jugard, giebt jährlich 5 Alb. 5 Pfenn. Zins auf das RathhauS und ist zhdfr., sollen Montag den Sten künftigen Monats Mai ves Nachmittags um 2 Uhr auf dahiesigem Rathhaus unter den als­dann eröfnet werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden vcr- ganthet werden.

Giesen den 15ten April 1813.

Grosherzogl. Hess. Stadt-Amtsse- cretariat das.

S t a u d t n g e r.

5) In Nro. 17g. an der Stadtkirche ist ein Logis ohne Möbel, bestehend in 2Stuben, »Kammer, Küche, Hvlzplaz auf dem Boden und Plaz im Keller, an eine stille Haushaltung zu verlehnen, und kann sogleich bezogen werden.

4) Im