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polize? # publicandum»
Da nach der höchsten Verordnung vom 26te» Julii 1809. die Tauben während der Saatzeit durchaus im Schlag gehalten werden müssen, und die Ei-, genthümer der Tauben für jeden lieber# Irettungsfall mit 5 st. Strafe belegt werden sollen, gleichwohl aber vorgekommen, daß ein und die andre welche Tauben halten, der genauen Beobachtung dieser Verordnung unter dem Vorwand sich entziehen wollen, daß des Abends nach 5. Uhr die Tauben an das Wasser zur Tranke gelassen werden könnten z so wird hierdurch bekannt gemacht, daß auf diese Entschuldigung fernerhin nicht die mindeste Rücksicht — und vielmehr jeder, welcher seine Tauben während des Verbots ausfliegen lassen wird, in die in der Verordnung bestimmte Strafe von 5 ft. ohnnachsichtlich genommen werden wird.
Giesen den 12ten Mai 1813.
Grosherzogl. Hess Polizey-De- putation das.
Avertissement und Edictastadung.
Es ist die Wittwe des Soldaten Johann Jost Schärf dahier, eine ge- bohrne Premerin von Mainzlar, Landamts Giesen, ohne Leibes - and sonst bekannten Intestat-Erben, mit Hinterlassung eines Vermögens von etlichen Hundert Gulden, vor Kurzem gestorben.
Sämtliche Anverwandten dersel ben, die ein Erbrecht zu diesem Nachlasse zu haben glauben und solches gültig machen wollen, werden demnach hierdurch öffentlich aufgefordert, sich im Termin, Montags den 14tenJuny d. I., morgens 9. Ubr auf dahiesiger Hauptwache einzufinden und ihre Verwandtschaft mir der Erblasserin nebst Erbschaftsansprüche gehörig zu doci- ren, sonach sich weiterer Verfßgung —
im Nichterscheiuungssall aber zu gewärtigen , daß anderweitig überden Nachlaß nach rechtlicher Ordnung verfugt werden wird.
Giesen den 13ten May 1813.
Grosherzoglich Hessisches Gar, uisonsgericht aida.
A m e n d.
Bekanntmachungen.
c 1) Nachdem der Wirth Henrich Junger in Reißkirchen sich freiwillig entschlossen hat, seine daselbst an der Chaussee zwischen Giesen und Grünberg gelegene und zur Wirchschaft vorzüglich gut eingerichtete Hofraite, bestehend
J a) in einem geräumigen zweistöckigen Wohnhaus, worinnen eine Brantweinbrennerey und ein guter Brunnen, so wie nahe daran ein guter Obst - und Graßgarten von circa 20 Ruten groß befindlich ist, b) i» einer grosen Scheune, und sodann
c) in Stallung zu 18 bis 20Stück Pferden, desgleichen zu 8 Stück Rindvieh rurd 20 bis 25 Stück Schweinen,
Zu Tilgung feiner dringendsten Schulden
Dienstags den Iten Jun. l. I. Nachmittags um 1 Uhr- unter den bei der Versteigerung eröffnet werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend zu versteigern; so wird dieses mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß die auswärtige Steiglustige nur alsdann zugelassen werden können , wenn sie zuvor wegen ihrer Zahlungsfähigkeit durch obrigkeitliche Certifieate, sich gehörig legi- timirt haben werden.
Zugleich werden alle, sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des gedachten Wirths Henrich Jünger hiermit


