Ausgabe 
15.5.1813
 
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polize? # publicandum»

Da nach der höchsten Verordnung vom 26te» Julii 1809. die Tauben wäh­rend der Saatzeit durchaus im Schlag gehalten werden müssen, und die Ei-, genthümer der Tauben für jeden lieber# Irettungsfall mit 5 st. Strafe belegt werden sollen, gleichwohl aber vorge­kommen, daß ein und die andre welche Tauben halten, der genauen Beobach­tung dieser Verordnung unter dem Vor­wand sich entziehen wollen, daß des Abends nach 5. Uhr die Tauben an das Wasser zur Tranke gelassen werden könn­ten z so wird hierdurch bekannt gemacht, daß auf diese Entschuldigung fernerhin nicht die mindeste Rücksicht und viel­mehr jeder, welcher seine Tauben wäh­rend des Verbots ausfliegen lassen wird, in die in der Verordnung bestimmte Strafe von 5 ft. ohnnachsichtlich genom­men werden wird.

Giesen den 12ten Mai 1813.

Grosherzogl. Hess Polizey-De- putation das.

Avertissement und Edictastadung.

Es ist die Wittwe des Soldaten Johann Jost Schärf dahier, eine ge- bohrne Premerin von Mainzlar, Land­amts Giesen, ohne Leibes - and sonst bekannten Intestat-Erben, mit Hin­terlassung eines Vermögens von etli­chen Hundert Gulden, vor Kurzem ge­storben.

Sämtliche Anverwandten dersel ben, die ein Erbrecht zu diesem Nachlasse zu haben glauben und solches gültig machen wollen, werden demnach hier­durch öffentlich aufgefordert, sich im Termin, Montags den 14tenJuny d. I., morgens 9. Ubr auf dahiesiger Hauptwache einzufinden und ihre Ver­wandtschaft mir der Erblasserin nebst Erbschaftsansprüche gehörig zu doci- ren, sonach sich weiterer Verfßgung

im Nichterscheiuungssall aber zu ge­wärtigen , daß anderweitig überden Nachlaß nach rechtlicher Ordnung ver­fugt werden wird.

Giesen den 13ten May 1813.

Grosherzoglich Hessisches Gar, uisonsgericht aida.

A m e n d.

Bekanntmachungen.

c 1) Nachdem der Wirth Henrich Junger in Reißkirchen sich freiwillig entschlossen hat, seine daselbst an der Chaussee zwischen Giesen und Grün­berg gelegene und zur Wirchschaft vor­züglich gut eingerichtete Hofraite, be­stehend

J a) in einem geräumigen zweistöcki­gen Wohnhaus, worinnen eine Brantweinbrennerey und ein guter Brunnen, so wie nahe daran ein guter Obst - und Graßgarten von circa 20 Ruten groß befindlich ist, b) i» einer grosen Scheune, und so­dann

c) in Stallung zu 18 bis 20Stück Pferden, desgleichen zu 8 Stück Rindvieh rurd 20 bis 25 Stück Schweinen,

Zu Tilgung feiner dringendsten Schul­den

Dienstags den Iten Jun. l. I. Nachmittags um 1 Uhr- unter den bei der Versteigerung eröff­net werdenden Bedingungen, öffent­lich meistbietend zu versteigern; so wird dieses mit dem Bemerken andurch be­kannt gemacht, daß die auswärtige Steiglustige nur alsdann zugelassen werden können , wenn sie zuvor wegen ihrer Zahlungsfähigkeit durch obrig­keitliche Certifieate, sich gehörig legi- timirt haben werden.

Zugleich werden alle, sowohl be­kannte als unbekannte Gläubiger des gedachten Wirths Henrich Jünger hier­mit