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Ldiktalladungen.

Nachdem sich bei der Inventa­risation der Verlassenschaft des zu Butz­bach verstorbenen Freiherrn von Gün> Lerode ergeben, daß dessen Vermögen tu Bezahlung der, von den Credikoren angegebenen Forderungen nicht hinrei­chend ist, mithin der förmliche Con- curs erkannt worden; fo werden alle diejenigen, welche Forderungen an diese Concursmasse zu haben vermeinen, hiermit, öffentlich vorgeladen, und sol­len sie auf Mittwoch den Löten August b. I., Vormittags um 9 Uhr, vor dem Großherzoglichen Hofgericht entweder in Person oder durch einen gehörig be­vollmächtigten ^Anwalt erscheinen, ihre Forderungen angeben und richtig stel­len , und was sich nachher noch, wenn die in diesem Termin versucht werdende Güte nicht zu Stande gebracht werden sollte, rechtlicher Ordnung nach, gebüh­ret, weiter verhandeln, sofort sich dar­auf rechtlicher Verordnung, im Aus- Lleibungsfalle aber sich gewärtigen, baß sie mit ihren Forderungen von die­sem Concurse werden ausgeschlossen werden.

Beschloßen im Großherzoglichen Hofgericht Giesen den 2ttn Ium 1U13. vt. Dietz.

II.

Zur Berichtigung des Nachlasses von dem, in Spanien an seiner erhal­tenen Blessur, verstorbenen Großher­zoglich Hessischen Major von Schmal» falber vom Regiment Großprinz, aus Giesen "gebürtig, hat man zu wissen- thig, ob jemand noch Ansprüche an die­sen Nachlaß zu machen habe. Zu dem Ende werden die etwaigen Gläubiger des besagren Erblassers hiermit öffent­lich aufgefordert, sich mit ihren For­derungen innerhalb 6 Wochen, von beute «n gerechnet, bei unterzeichnetem Com-

missarius so gewiß anzumelben und des Weiteren zu gewärtigen, als gewiß sonst, nach Ablauf dieser Frist, nie­mand mehr damit dahier gehört, son, dern der Nachlaß an die, zum Theil ausländische, Erbinteressenten verab­folgt werden wird. Giesrnlden 12ten Jul. 1813.

Von Großherzogl. Hess. Ober­kriegs Collegia! Commissions wegen.

Amend, Stabsauditeur.

III.

Da von der Ehefrau des hiesigen Einwohners Peter Siegfried vor un­terzeichneter Gerichtsstelle die Anzeige geschehe», daß ersagter ihr Ehemann so viele Paisioschulden contrahirt habe, daß sie sich wegen des demselben infe- rirten Vermögens nicht gesichert glaube, daher gegen alle auf Bezahlung ihres Ehemanns Schulden wider denselben bereits verhängte Zwangsmittel proke- stiren müsse; so werden iammtliche, so­wohl bekannte als unbekannte Gläubi­ger des ersagten Peter Siegfried an« durch edictaliter geladen, in dem ad liquidandum auf

Donnerstag den 19ken August Morgens 8 Uhr vorbestimmten Termin, dahier vor Amt, entweder in Setbstperson, oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälte so gewiß zu erscheinen, und ihre Forde, rungcn anzuzeigen und respective rich­tig zu stellen, als sie sonst von berge, genwärtigen Masse damit ausgeschlos­sen und nicht weiter werden gehört wer­den. Decretum Großeubuseck den 17. Jul. 1813.

Grosherzogk. Hessisches, Frei­herri. von Buseckisches Ju­stiz- Amt daselbst.

Reiz.

Le-