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Ldiktalladungen.
Nachdem sich bei der Inventarisation der Verlassenschaft des zu Butzbach verstorbenen Freiherrn von Gün> Lerode ergeben, daß dessen Vermögen tu Bezahlung der, von den Credikoren angegebenen Forderungen nicht hinreichend ist, mithin der förmliche Con- curs erkannt worden; fo werden alle diejenigen, welche Forderungen an diese Concursmasse zu haben vermeinen, hiermit, öffentlich vorgeladen, und sollen sie auf Mittwoch den Löten August b. I., Vormittags um 9 Uhr, vor dem Großherzoglichen Hofgericht entweder in Person oder durch einen gehörig bevollmächtigten ^Anwalt erscheinen, ihre Forderungen angeben und richtig stellen , und was sich nachher noch, wenn die in diesem Termin versucht werdende Güte nicht zu Stande gebracht werden sollte, rechtlicher Ordnung nach, gebühret, weiter verhandeln, sofort sich darauf rechtlicher Verordnung, im Aus- Lleibungsfalle aber sich gewärtigen, baß sie mit ihren Forderungen von diesem Concurse werden ausgeschlossen werden.
Beschloßen im Großherzoglichen Hofgericht Giesen den 2ttn Ium 1U13. vt. Dietz.
II.
Zur Berichtigung des Nachlasses von dem, in Spanien an seiner erhaltenen Blessur, verstorbenen Großherzoglich Hessischen Major von Schmal» falber vom Regiment Großprinz, aus Giesen "gebürtig, hat man zu wissen nö- thig, ob jemand noch Ansprüche an diesen Nachlaß zu machen habe. Zu dem Ende werden die etwaigen Gläubiger des besagren Erblassers hiermit öffentlich aufgefordert, sich mit ihren Forderungen innerhalb 6 Wochen, von beute «n gerechnet, bei unterzeichnetem Com-
missarius so gewiß anzumelben und des Weiteren zu gewärtigen, als gewiß sonst, nach Ablauf dieser Frist, niemand mehr damit dahier gehört, son, dern der Nachlaß an die, zum Theil ausländische, Erbinteressenten verabfolgt werden wird. Giesrnlden 12ten Jul. 1813.
Von Großherzogl. Hess. Oberkriegs Collegia! Commissions wegen.
Amend, Stabsauditeur.
III.
Da von der Ehefrau des hiesigen Einwohners Peter Siegfried vor unterzeichneter Gerichtsstelle die Anzeige geschehe», daß ersagter ihr Ehemann so viele Paisioschulden contrahirt habe, daß sie sich wegen des demselben infe- rirten Vermögens nicht gesichert glaube, daher gegen alle auf Bezahlung ihres Ehemanns Schulden wider denselben bereits verhängte Zwangsmittel proke- stiren müsse; so werden iammtliche, sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des ersagten Peter Siegfried an« durch edictaliter geladen, in dem ad liquidandum auf
Donnerstag den 19ken August Morgens 8 Uhr vorbestimmten Termin, dahier vor Amt, entweder in Setbstperson, oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälte so gewiß zu erscheinen, und ihre Forde, rungcn anzuzeigen und respective richtig zu stellen, als sie sonst von berge, genwärtigen Masse damit ausgeschlossen und nicht weiter werden gehört werden. Decretum Großeubuseck den 17. Jul. 1813.
Grosherzogk. Hessisches, Freiherri. von Buseckisches Justiz- Amt daselbst.
Reiz.
Le-


