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präclustv t Bescheid.
In Sachen des von Schotten nach Büdingen übergezogenen Färbermeisters Christian Fendt Liquidsten contra def, fet» in den Acten benannten Creditoren, Liquidanten pcto. debiti, wird hiernach tu Recht erkannt:
Daß alle diejenigen, welche in dem am 22tenOct. v. I. anberaumt gewesenen Liquidationstermin nicht eingeklagt haben, Kraft des in der Edickalladung vom 24tenSeptbr. V.J. im Nichrerscheinungsfall angedrohten Präjudizes, nunmehro von der Masse mit ihren etwaigen Ansprüchen auszuschließen seyen.
V. R. W.
Fubl, Schotten den 24- Febr. 1813. Großherzoglich Hessisches Justiz - Amt daselbst.
Br. Algeier.
Ediktalladung.
Da die Erben des dahier verstor, renen Grosherzoglichen Bottenmeisters Günther die ihnen unbekannten Credi, toren des Verstorbenen zu wissen verlangen ; so werden solche öffentlich hier, mit vorgeladen, mit der Auflage, auf Montag den 12ten April d.J. Vormittags um 10. Uhr, vor Unterzeichnetem auf dem Grosherzogl. Canzley-Vau zu erscheinen, Vorhalt anzuhörcn, darauf ihre Forderungen anzugeben und richtig zu stellen , gegenfalls was Rechtens verfügt werden wird.
Giesen den 3ten März 1813.
Von Commissions wegen.
Dietz, Grosherzogl. Hessischer Commissions-Rath daselbst.
Mühlmverstrich.
Unter denen, bei der Vergantung zu eröfnenden Bedingungen, soll Samstags den 2vtenMerz d.J. Mittags 1.
Uhr auf Nachfuchen derer Erben des verstorbenen Müllermeisters und Ge, meindemannes Georg Griebel zu Allen, dorf an der Lahn, die denselben erb- und eigenthümlich zustehende, nahebei Allendorf und neben der von Giesen nach Wezlar ziehenden Straft belegens sogenannte Stammtsche oder Sorgec Mühle samt Zugehör, aus unten verzeichnetem Thecken bestehend, öffentlich meistviecend zum Verstrich ausgeboten werden, welches mit dem Bemerken andurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, daß Steiglustige sich, um zu dem Verstrich zugeiassen zu werden, wegen ihrer Zahlungsfähigkeit zu legi, timiren Haden, und übrigens sowohl sogleich nach der Ratification der Versteigerung, der Stricher Mühle und Feldgüther in Besitz.nehmen, als auch vorher dieselbe täglich auf vorgängige Anzeige bei dem Grosherzogl. Schul, kheisen zu Allendorf, in Augenschein nehmen kann.
Die zu vergantende Gegenstände bestehen in
1) einem mit den nöthigen Mühlge, räthschafren versehenen Mühlenbau, und einem zweystöckigen mit demselben verbundenen Wohnhaus, einer Scheuer und einem Stalle, im Ganzen 24 Ruthen Hofraichen-Grund haltend;
2) einem hinter der Scheuer belege- nen 125 Ruthen haltenden Garten,
3) 88 Ruthen dem sogenannten Sor, ger Mühlen Garten,
4) 20 Ruthen Baumstück am Garten, 5) 108 Ruthen 13 Schuh Acker hinter der Mühle an Caspar Volck auf die Straft siosend,
6) 85 Ruthen Acker unter dem Ha, ckenrain, an der Straft, an Ludwig Lenzen Wittib;
auf welch sammtliche Gegenstände an jährl. ständiger Pfacht und Zins-Abgaben hasten:
a) 5 Ach-


