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praclusiv, Bescheid.

In Sachen des von Schotten nach Büdingen übergezogenen Färbermeisters Christian Fendt Liquidaten contra des­sen in den Arten benannten Creditoren/ Liquidanten pcto. debiti, wird hiernach pr Recht erkannt:

Daß alle diejenigen, welche in dem am 22ten Oct. v. I. anberaumt ge­wesenen Liquidationstermin nicht «ingeklagt haben, Kraft des in der Edictalladung vom 24ten Septbr. v.J. im Nichrftscheinuttgsfall an­gedrohten Präjudizes, nunmehro von der Masse mit ihren etwaigen Ansprüchen auszuschließen ftyen.

V- R. W.

Pabl. Schotten den 24. Febr. 1813. Großherzoglich Hessisches Ju­stiz - Amt daselbst.

Lr. Algeier.

Ldiktnlladung.

Da die Erben des dahier verstor­benen Grosherzoglichen Bottenmeisters Günther die ihnen unbekannten Credi- toren des Verstorbenen zu wissen ver- iangen ; so werden solche öffentlich hier­mit vorgeladen, mit der Auflage, auf Montag den 12ten April d. I Vormit­tags um 10. Uhr, vor Unterzeichnetem auf dem Grosherzogl. Canzley-Bau zu erscheinen, Vorhalt anzuhören, dar­auf ihre Forderungen anzugeben und richtig zu stellen , gegenfalls was Rech- trns verfügt werden wird.

Giesen den 5ten Marz 1813.

Von Commissions wegen.

Dietz, Grosherzogl. Hessischer Commis­sions-Rath daselbst.

Mühlenverstrich. .

Unter denen, bei der Vergantung zu ervfnenden Bedingungen, soll Sam­stags den 20rrnMerz d.I. Mittags 1.

Uhr auf Nachsuchen derer Erben des verstorbenen Wüllcrmeisters und Ge, melndsmanurs Georg Griebel zu Allen- dorf au der Lahn, die denselben erb < uno eigenihümlich zustehende, nahebei Allendorf und neben der von Giesen nach Wezlar ziehenden Straft belegens sogenannte Stammische ober Sorger Stühle samt Zugehör, aus unten ver­zeichneten Theilen bestehend, öffentlich meistbietend zum Verstrich ausgeboten werden, welches mit dem Bemerken audurch zur allgemeinen Kenntnis ge­bracht wird, daß Steiglustige sich,. um }u dem Verstrich zugelassen zu werden, wegen threr Zahlungsfähigkeit zu legi- kimiren haben, und übrigens sowohl sogleich nach der Ratification der Ver­steigerung, der Stricher Mühle und Felogüther in Besitz nehmen, als auch vorher dieselbe täglich auf vorgängige Anzeige bei dem Grosherzogl. Schul, theisen zu Allendorf, in Augenschein nehmen kann.

Die zu vergtultende Gegenstände bestehen in

1) einem mit den nöthigen Mühlge- räthschaften versehenen Mühlenbau, und einem zweystöckigen mit demselben verbundenen Wohnhaus, einer Scheuer und einem Stalle, im Ganzen 24 Ru­then Hoftaikhen-Grund haltend;

2) einem hinter der Scheuer belege, nen 125 Ruthen haltenden Garten,

3) 88 Ruthen dem sogenannten Sor­ger Mühlen Garren,

4) 20 Ruthen Banmstückam Garten, 5) 108 Ruthen 13 Schuh Acker hinter der Mühle an Caspar Voick auf die Straft stosend,

6) 85 Ruthen Acker unter dem Ha, ckenrain, an der Strafe, an Ludwig Lenzen Wittib;

auf welch sämmtliche Gegenstände an jähri ständiger Pfacht und Zins-Ab­gaben haften:

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