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Police? i publicandum.

Da die Anzeige geschehen, daß in Len Hausgarten, Unter dem Vorwand Die Vögel zu verscheuchen, bisher cf; lers geschossen worden sehe, so wird Die bestehende Verordnung, nach wel# eher alles Schießen in der Stadt und Deren Bezirk, wohin die Hausgarten gehörig sind, bei lORthlr. Strafe ver­boten ist, hierdurch in Erinnerung ge­bracht, mit dem Anfügen , daß' jeder Contravenient in die verordnunasma- ftge Strafe ohnnachsichriich genommen werden wird.

Giesen den Zoten Juny 1613.

Grosherzogj. Hess. Polize,--De­putation bafclbft.

Nachricht.

-e Die neu errichtete erste Stadt- Mädchenschule ist am verflossenen Mer­lag eröffnet worden, und wird einst­weilen, bis für ein schickliches Local für biefelbe wird gesorgt sein, in dem Lehrzimmer der ersten Sradt; Knaben­schule gehalten. Einem dringenden Be- Dürsaiß unserer Stadt ist durch die Er­richtung dieser Schule abgcholfen wor­den- indem durch dieselbe ein zur Bil­dung des Geistes und Herzens weiter führender und dem jetzigen Zustande der Cultur gemäßerer Unterricht der Töchter bezweckt wird, als er bisher in der ein­zigen öffentlichen Mädchenschule ertheilt werden konnte. Der Lehrplan dersel­ben umfaßt daher, außer einem mög­lichst tief eindringenden Unterricht in der Religions - und Sittenlehre, der als Hauptsache angesehen wird, Un­terricht in der Muttersprache, Anlei­tung , sich richtig in derselben mündlich und schriftlich auszudrückcn- Unterricht ttn Rechnen, vorzüglich Kopfrechnen, rn der Erdbeschreibung, der Geschichte, Naturgeschichte, Natmlehre im Singen,

c Soll nun aber der Zweck dieser ersten Mädchenschule wirklich erreicht werden; so können nur Kinder in dieselbe aufge­nommen werden, welche die gehönaeu Vorkenntnisse besitzen und schon gewisse Vorübungen gemacht haben. Es wer­den deswegen aus der zweiten Mäd­chenschule in der Regel nur Kinder nach zurückgelegkem Ilten Jahre in die erste versetzt, und von diesen auch nur solche, welche nicht durch das hier, leider! oft durch die Schuld der Eltern, so gewöhn­liche Schulversaumen in den nöthigen Vorkenntnissen und Vorübungen 'zu­rückgeblieben sind. Eben fo wird daher auch da sonst mancher zusammen­hängender Unterricht ganz ohne Nutzen sein würde mit besonderer Strenge daraus gesehen werden , daß die Schul­der säum nisse in dieser Schule, außer im dringendsten Nothfalle, gänzlich auf­hören. Kinder, die von den Eltern z» oft zu Haufe behalten würden, in der ersten Schule also doch nicht mehr lern­ten , als in der zweiten, und zugleich durch ihr Zurückbleiben die andern Kin­der in ihrem Forkschreiten hinderten, können darum auch erwarten, wieder in die zweite Mädchenschule zurück ver­setzt zu werden.

Da in dieser Schule manche Un­terrichtsgegenstande, wie ;. E. franzö­sische Sprache, nicht verkommen kön­nen, und manche Eltern, namentlich Honoratioren, welche etwa dieser Schule ihre Töchter anvertrauen wollten auch in diesen Gegenständen ihre Kin­der unterrichtet wünschten - so wird der erste Madchenlehrer, Herr Freipredi- gcr Franz, täglich einige , besonders zu bezahlende, Privatstunden für die Mäd­chen seiner Schule halten. Diese Pri- vakstunden sollen im genaue» Zusam­menhänge mit der öffentlichen Schule stehen nnd diese m Rücksicht der'ge­nau»-