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Police? i publicandum.
Da die Anzeige geschehen, daß in Len Hausgarten, Unter dem Vorwand Die Vögel zu verscheuchen, bisher cf; lers geschossen worden sehe, so wird Die bestehende Verordnung, nach wel# eher alles Schießen in der Stadt und Deren Bezirk, wohin die Hausgarten gehörig sind, bei lORthlr. Strafe verboten ist, hierdurch in Erinnerung gebracht, mit dem Anfügen , daß' jeder Contravenient in die verordnunasma- ftge Strafe ohnnachsichriich genommen werden wird.
Giesen den Zoten Juny 1613.
Grosherzogj. Hess. Polize,--Deputation bafclbft.
Nachricht.
-e Die neu errichtete erste Stadt- Mädchenschule ist am verflossenen Merlag eröffnet worden, und wird einstweilen, bis für ein schickliches Local für biefelbe wird gesorgt sein, in dem Lehrzimmer der ersten Sradt; Knabenschule gehalten. Einem dringenden Be- Dürsaiß unserer Stadt ist durch die Errichtung dieser Schule abgcholfen worden- indem durch dieselbe ein zur Bildung des Geistes und Herzens weiter führender und dem jetzigen Zustande der Cultur gemäßerer Unterricht der Töchter bezweckt wird, als er bisher in der einzigen öffentlichen Mädchenschule ertheilt werden konnte. Der Lehrplan derselben umfaßt daher, außer einem möglichst tief eindringenden Unterricht in der Religions - und Sittenlehre, der als Hauptsache angesehen wird, Unterricht in der Muttersprache, Anleitung , sich richtig in derselben mündlich und schriftlich auszudrückcn- Unterricht ttn Rechnen, vorzüglich Kopfrechnen, rn der Erdbeschreibung, der Geschichte, Naturgeschichte, Natmlehre im Singen,
c Soll nun aber der Zweck dieser ersten Mädchenschule wirklich erreicht werden; so können nur Kinder in dieselbe aufgenommen werden, welche die gehönaeu Vorkenntnisse besitzen und schon gewisse Vorübungen gemacht haben. Es werden deswegen aus der zweiten Mädchenschule in der Regel nur Kinder nach zurückgelegkem Ilten Jahre in die erste versetzt, und von diesen auch nur solche, welche nicht durch das hier, leider! oft durch die Schuld der Eltern, so gewöhnliche Schulversaumen in den nöthigen Vorkenntnissen und Vorübungen 'zurückgeblieben sind. Eben fo wird daher auch — da sonst mancher zusammenhängender Unterricht ganz ohne Nutzen sein würde — mit besonderer Strenge daraus gesehen werden , daß die Schulder säum nisse in dieser Schule, außer im dringendsten Nothfalle, gänzlich aufhören. Kinder, die von den Eltern z» oft zu Haufe behalten würden, in der ersten Schule also doch nicht mehr lernten , als in der zweiten, und zugleich durch ihr Zurückbleiben die andern Kinder in ihrem Forkschreiten hinderten, können darum auch erwarten, wieder in die zweite Mädchenschule zurück versetzt zu werden.
Da in dieser Schule manche Unterrichtsgegenstande, wie ;. E. französische Sprache, nicht verkommen können, und manche Eltern, namentlich Honoratioren, welche etwa dieser Schule ihre Töchter anvertrauen wollten — auch in diesen Gegenständen ihre Kinder unterrichtet wünschten - so wird der erste Madchenlehrer, Herr Freipredi- gcr Franz, täglich einige , besonders zu bezahlende, Privatstunden für die Mädchen seiner Schule halten. Diese Pri- vakstunden sollen im genaue» Zusammenhänge mit der öffentlichen Schule stehen nnd diese m Rücksicht der'genau»-


