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Da man $u Aufstellung des In- ventarü über die Verlassenschasr des dahier verstorbenen Grvsherzoglichen Hofgerichts - Registrators Rausch dessen sämtliche Gläubiger zu wissen uokhig hat: so werden solche öffentlich hierdurch aufgefordert, ihre specificirten Rechnungen binnen 4 Wochen bei unterzeichnetem Commiffarius einzurei- ehen« Giesen den 14. März 1813.
Von Commissions wegen.
Dietz, Grosherzogl. Hessischer Commis- fions-Aath daselbst.
I Bekanntmachungen.
1) In der Wohnung des Herrn Obrist - Lieutenant von Milchling zu Treiß an der Lumda, liegt von einem abgebrochenen Fruchtbau aus freier Hand zu verkaufen: ,
a) ein 50 Schuh langes und 25 Schuh hohes Schieferdach mit Zugehör, b) im Ganzen, oder Partienweise, vom ganzen Bau das Holz,
c) drey gute eichene Treppen,
<l) 2000 Platten,
e) 2000 Stück Backsteine,
f) 2000 Stück Steckstecken.
Treiß an drr Lumda den io. Marz M3 Mack, Lieutenant.
2) Dien-/
prLckuflo i Bescheid.
In Sachen des von Schotten nach Büdingen übergezogenen Farberme,sters Christian Fendt Liquidaten contra 6 tfr sen in den Acten benannten Creditoren, Liquidanten pctv. debiti > wird hiernach iu Recht erkannt: ,,
Daß alle diejenigen, welche in dem am 22ten Oct. v. I. anberaumt gewesenen Liquidationstermin nicht «ingeklagt haben, Kraft des in der Edictalladung vom 24tenSeptbr. v. I. im Nichrerscheinungsfall an- «edrohten Präjudizes, nunmehro von der Masse mit ihren etwaigen Ansprüchen auszuschließen seyen.
V. R. W.
Vudl. Schotten den 24. Febr. 1813. Großherzoglich Hessisches Justiz-Amt daselbst.
Dr, Algeirr.
als fie davon ansonsten mit weiteren Ansprüchen abgewiesen, und bas Erforderliche in der Sache sachgemäß verfügt werden würde.
Signatum Langgöns am löten März 1813.
Grosherzogl. Hess. Justiz-Amt Hültenberg.
C. G. v. Zangen.
H.
••• ••* *» «diktalladunssen.
1.
Nachdem Anna Maria Lamvussin Non dahier, deren Vater unbekannt ist, Mefferschmidt von Grofenlinden gebürtig geheisen haben soll. und weiche «ine uneheliche Tochter, der Conrad Hohns Wittib einer gebohrnen Lam, »ußin von hier und au Conrad Spies Hierselbsten verehelicht gewesen ist, ohne Hinterlassung einiger Leibeserben mit Zurücklassung eines sehr geringen Ver- möqens mit Tod abgegangen; so werden alle diejenige, welche an gedachte Anna MariaLampußin oder deren Vermögen aus irgend einem Grunde Anspruch zu haben glauben, oder deren Erben edictaliter hiermit vorgeladen, «m auf Montag den Sten May d. I. vor unterzeichnetem Amte zu erscheinen, und ihre Ansprüche auf jene Hinter- lassensthaft so gewiß geltend zu machte


