Ausgabe 
1.5.1813
 
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Noch einige berühmte Gresser.

1. Theodoricus de Gyzen, Eanö- uikus des Stifts Wetzlar, kommt vor 1518.

2. Magister Hermann von den Gier Zen. Er war Canonikus von dem St. Bartholomäusstift zu Frankfurt. Bey Dem Instrument über die Wahl eines neuen Stiftsdcchanls geschieht seiner Erwähnung, daß er studierens halber in Montpellier abwesend gewesen sey, 1321.

3. Henrich von den Giessen, Prie- Ker, kommt 1356, bei dem Ehvenrag konrads von Bommersheim mit Gu- Sela von Bickenbach, in Aschaffenburg als Trauhalter vor

4. Kolinus de Gisen, wird 1455. -als Canonikus des Stifts ju Wetzlar genannt.

5. Henne Setteler, aus Giessen, Schultheis zu Marburg, erscheint 1459.

6. vulperrus Fischer, wurde 1543 als Pfarrer zu Reichelsheim in der Graft fchaft Erbach, mit 20 fl. Gehalt, an# gestellt.

7. Henrich Peter Rebenstock, wurde 1562 Pfarrer zu Eschersheim im Hanauifchen, machte sich als Schrift- Keller bekannt, indem er Luthers Tische reden 1571, und Weyers Buch von He- /ercyen und Gespenstern 1586, deutsch Herauögab.

(Der Verfolg künftig.)

Polizex - publicandum.

Da man wahrnehmen müssen, daß «n mehreren Orten Uebergauge über de» um die Stadt ziehenden Graben sich befinden, woraus allerlei nachthei- lige Folgen entstehen, so wird den an­liegenden Garten-Besitzern aufgegeben, den Graben jederzeit gehörig und der- Zestalten raumen zu lassen, daß der- Sketchen Uebergange künftig nicht mehr

statt finden könne». Man verstehet stch zugleich zu denselben, daß sie solches bald thuuiichst um so mehr dewürken werben, als dieses auch vorzüglich zum Schutz ihrer eignen Garden gereichet, und man im Gegenfall die geeignete Mittel einrrelten zu taffen sich vermü- srget sehen wird.

Giesen den 23ken April 1813.

Grosherzogi. Hess. Polizeg- Deputation daselbst,

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Edikralladungen.

Nachdem Anna Maria Lampußlw von dahier, deren Vater unbekannt ift, MesserschMidt von Grosenitnven gebürtig geheifen haben soll, und welche eine uneheliche Tochter, der Conrad Hohns Wittib einer gebohrnen Lams pußm von hier und an Conrad Spies Hierselbsten verehelicht gewesen ist, ohne Hinterlassung einiger Leibeserben mit Zurücklaßung eines sehr geringen Ver­mögens mit Tod abgegangen; so wer­den alle diejenige, welche an gedachte Anna Maria Lampußin oder deren Ver­mögen aus irgend einem Grunde An­spruch zu haben glauben, oder deren Erben edictaliter hiermit vorgelade», um auf Montag den 3ten May d- I. vor unterzeichnetem Amte zu erscheinen, und ihre Ansprüche auf jene Hinter­lassenschaft so gewiß geltend zu machen, als sie davon ansonsten mit wetteren Ansprüchen abgewiesen, und das Er­forderliche in der Sache sachgemäß ver­fügt werden würde.

Signatum Langgöns am 15ten Marz 1815.

Grosherzogs. Hess Justiz-Amt Huttenberg.

C. G. v. Zange«.

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