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Ediktalladung.
Es werden alle diejenige, welche an een Nachlaß des zu Ende M vorigen Jahres verstorbenen Landdragvners Ja- foi> Grosmann aus Heubach, Oberamts Ozberg, aus irgend einem Grund Forderungen zu machen sich für berechtigt halten, eoictaliter hierdurch vorgeladen, binnen den nächsten sechs Wochen, von heute an, sich bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, und ihre Forderungen vorzubringen und geltend zu machen, oder sich zu gewärtigen, daß sie damit in Zukunft nicht mehr werden gehört werden. Darmstadt am 26ten Julii 1812.
Gericht des Landdragoner-Korps,
Der Rittmeister il Com- Kra ch, mandeur des Land- Staabsauditeur dragoner- u. Schüz- in besonderem zen - Korps. Auftrag.
Künstler.
Bekanntmachungen.
i) Dw Kriege steuer - Commission der Provinz Hessen macht den sämtlichen hie» siacn Schriftsaßigen Personen und den Pachtern oder Geschäftsführern d-rjeni, gen ausländischen unter ihnen, welche mit Gütern oder Gefällen in hiesiger Gemarkung angesessen sind, hierdurch bekannt, daß weil die durch das in der Hessischen Zeitung sub Nro. i. enthaltene Edict vom igten dieses Monats ausgeschriebene Extra - Kriegsfteuer nach den Normen des Edicts vom chten October I8v8- erhoben werden soll, diejenige, welche im Fall sind, daß ihre im Jahr Igo8. eingegebene Vermögens-Verzeichnisse aus denen in letztbesagtem Edict $. 3. angegebenen Ursachen entweder vermindert oder vermeort werden, so wie auch diejenige Schrifrsaßige, welche feit jener Zeit neu hierher gekommen sind, ihre neue Verzeichnisse, längstens bis zum ersten September diese- Jahrs bey dem
Grosherzoglichen Geheimen Rath und Hoftammer-Director Freiherrn v. Münch verschlossen einzugebe,n haben.
Giesen den 26ten August 1812.
Frhr. v. Münch. Reuß. Keller, vt, Kempf.
2) Nachdem Unterzeichneter zur Necti- sicarions - Behörde und Erhebung nach der in Nro. 101. der Zeitung bekannt gemachten Höchsten Verordnung zu entrichtenden Kriegssteuer den Auftrag erhalten hat, so werden hiervon die hiesigen Einwohner in Kenntnlß gesetzt, und aufgefordert, vhnfehlbar bis zum Zten September sich zu erklären, ob sie nach den im Jahr 1806. und 1808. übergebenen Vermögens 1 Verzeichnissen behandelt seyn, oder neue Verzeichnisse übergeben wollen, mit dem Beyfügen, daß wenn sie sich bis zu diesem Termin gar nicht erklären werden , sie angesehen werden sollen, als wenn sie bei ihren vorderen Verzeichnissen stehen bleiben woll- ten. Sodann werden die feit 1808, neu angenommene Personen aufgefvrdert, ihre Vermögens - Verzeichnisse vhnfehlbar bis zum 8ten September einzureichen, gegenfalls sie den hierdurch ihnen zuwachsen- den Nachtheil, sich selbsten beizumessen haben, und nach verfertigten Register» keine Reclamakion mehr nachgegeben werden kann.
Giesen den 26ten August 1312.
I. L. C. Rayß.
3) Den i7ten August ist im Bei- feyn obrigkeitlicher Behörde die Dreh- Orgel ausgespielt worden. Nro, 552., dessen Inhaber Hr. Hofkammer, Secre- tär Filser ist, hat sie gewonnen.
Giesen den iLten August 1312.
Leicht.
4) Die


