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Ediktalladung.

Es werden alle diejenige, welche an een Nachlaß des zu Ende M vorigen Jahres verstorbenen Landdragvners Ja- foi> Grosmann aus Heubach, Oberamts Ozberg, aus irgend einem Grund For­derungen zu machen sich für berechtigt halten, eoictaliter hierdurch vorgeladen, binnen den nächsten sechs Wochen, von heute an, sich bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, und ihre Forderun­gen vorzubringen und geltend zu machen, oder sich zu gewärtigen, daß sie damit in Zukunft nicht mehr werden gehört wer­den. Darmstadt am 26ten Julii 1812.

Gericht des Landdragoner-Korps,

Der Rittmeister il Com- Kra ch, mandeur des Land- Staabsauditeur dragoner- u. Schüz- in besonderem zen - Korps. Auftrag.

Künstler.

Bekanntmachungen.

i) Dw Kriege steuer - Commission der Provinz Hessen macht den sämtlichen hie» siacn Schriftsaßigen Personen und den Pachtern oder Geschäftsführern d-rjeni, gen ausländischen unter ihnen, welche mit Gütern oder Gefällen in hiesiger Ge­markung angesessen sind, hierdurch be­kannt, daß weil die durch das in der Hessischen Zeitung sub Nro. i. enthal­tene Edict vom igten dieses Monats aus­geschriebene Extra - Kriegsfteuer nach den Normen des Edicts vom chten October I8v8- erhoben werden soll, diejenige, welche im Fall sind, daß ihre im Jahr Igo8. eingegebene Vermögens-Verzeich­nisse aus denen in letztbesagtem Edict $. 3. angegebenen Ursachen entweder vermin­dert oder vermeort werden, so wie auch diejenige Schrifrsaßige, welche feit jener Zeit neu hierher gekommen sind, ihre neue Verzeichnisse, längstens bis zum ersten September diese- Jahrs bey dem

Grosherzoglichen Geheimen Rath und Hoftammer-Director Freiherrn v. Münch verschlossen einzugebe,n haben.

Giesen den 26ten August 1812.

Frhr. v. Münch. Reuß. Keller, vt, Kempf.

2) Nachdem Unterzeichneter zur Necti- sicarions - Behörde und Erhebung nach der in Nro. 101. der Zeitung bekannt gemachten Höchsten Verordnung zu ent­richtenden Kriegssteuer den Auftrag er­halten hat, so werden hiervon die hiesi­gen Einwohner in Kenntnlß gesetzt, und aufgefordert, vhnfehlbar bis zum Zten September sich zu erklären, ob sie nach den im Jahr 1806. und 1808. übergebe­nen Vermögens 1 Verzeichnissen behan­delt seyn, oder neue Verzeichnisse über­geben wollen, mit dem Beyfügen, daß wenn sie sich bis zu diesem Termin gar nicht erklären werden , sie angesehen wer­den sollen, als wenn sie bei ihren vor­deren Verzeichnissen stehen bleiben woll- ten. Sodann werden die feit 1808, neu angenommene Personen aufgefvrdert, ihre Vermögens - Verzeichnisse vhnfehlbar bis zum 8ten September einzureichen, gegen­falls sie den hierdurch ihnen zuwachsen- den Nachtheil, sich selbsten beizumessen haben, und nach verfertigten Register» keine Reclamakion mehr nachgegeben wer­den kann.

Giesen den 26ten August 1312.

I. L. C. Rayß.

3) Den i7ten August ist im Bei- feyn obrigkeitlicher Behörde die Dreh- Orgel ausgespielt worden. Nro, 552., dessen Inhaber Hr. Hofkammer, Secre- tär Filser ist, hat sie gewonnen.

Giesen den iLten August 1312.

Leicht.

4) Die