Ausgabe 
27.6.1812
 
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6« den Meistbietenden öffentlich verkaufe werden. Giesen den-2ztenJuny 1812.

Kader, ,

Hofgerichts - Advokat.

5) Da man vor der Aufstellung deS Inventarii über die Verlasseuschafk deS dahier verstorbenen Post - Secretär Gra- veliuS dessen allenfalls hinterlassene Schulden zu wissen nökhig hat; so wer- den alle diejenigen, welche mit Fordes rungen an denselben aufzutreten sich für berechtigt halten sollren, hiermit aufge­fordert, solche binnen 4 Wochen bei Un­terzeichnetem so gewiß anzugeben, und richtig zu stellen, als sie sorssten nach Ablauf dieses Termins damit bei der Commission nicht mehr werden gehört werden. Giesen den IgtenJuny 1812.

Von Comnitjsions wegen.

Dietz, Grosherzoglicher Commisstonö- rath daselbst.

6) Nachdem vor kurzem der hiesige- Burger und Kramer Andreas Friedrich Magnus verstorben, bei Untersuchung dessen Vermögenszustandes aber sich er­geben, daß dessen Passiva das Aktiv, Vermögen bei weitem übersteigen, des­falls sowohl zum Versuch der Güte, als auch, wenn solche nicht zu Stande ge­bracht werden sollte, wegen Behandlung der Masse das nötbige zu bestimmen, Ternun auf Mittwochen den lZten July a. c. Morgens 9. Uhr anberaumet wor­den ; so werden alle diejenige, welche annoch eine Forderung an den verstorbe­nen Magnns zn formiren haben, hier­mit aufgefordert, alsdann dahier entwe­der in Person, oder durch einen gehöriK bevollmächtigten Anwald zu erscheinen, ihre habende Forderungen gehörig zu li- quidiren, und sich auf die zu machenden Vergleichs-Vorschläge zu erklären, inr Auöbleibungsfgll gber sich zu gewärti­

gen, dass sie nachmals mlk ifytev allen» fallsigen Forderung abgewiefen werden.,

Gresen den 22tenJuny

Grosherzvgl, Hess. Stadks Amt'». R a y ß.

7) Diejenige, welche gestempelte Einquartirungs - Billers iw Händen ha- den, werden hiermit aufKefordert, solche- bis zum LtenJuly an einen der beiden Rathschöffen Kempf und Grosmann, ge­gen von solchen auszuitellenoe Beschkini- gung abzuliksern. Wer aber.- die vom Monat Man und Junr in Händen ha­bende Eillets dis dahin nicht abliefert, hak nach Vorschrift der höchsten Verord­nung, keine Vergütung zu gewarten. Die Zahlung wird- nachmaken so bald ersol» gen, als die von diesen beiden Monaten aufzustellende- Rechnung von Groeher- zogl. Kriegs - Comu iision decrelrrl ,eyn wird. Giesen den 2;re« Jun 1812.

Groeherzogl. Hess. Stadt - Amt. Rayß.

8) Da auf der Chaussee nicht weit vom Wallthor ei» Schlüssel, so wayr- scheinlkch als Hauptschlüstel gediener dat, gesunden, und von dem redlichen Fluder bei Amt cingeliesert worden; so wird der­jenige, welcher solchen verlohren, hier­mit aufgefordert, gedachten Schlüsse ab- zuyoien. Gteien den 26tcnJun Z8t2.

Grosyexzogl. Hess, Sradt-Amt. Ray ß.

y) Das geehrte Publikum wird hier­durch ersucht, den Betrag für die Gros- herzogliche Zeitung auf W 2te halbe Jahr baldigst, an mich selbst ein» zusenden. Giesen den r^teu Jun. 1812.

Gravetins, Grosherzogl. Hess. Postmeister»

10) Es ist in der vergangenen Woche em grün seidener Geldbeutel mii nrünt Pertem